„Klimacheck“ wird fortgesetzt

Förderung privater Schutzhütten: Anpassung an Klimawandel

Dienstag, 16. September 2025 | 14:31 Uhr

Von: mk

Bozen – Die privaten Schutzhütten spielen neben jenen des Landes und der alpinen Vereine AVS und CAI eine wichtige Rolle für den Tourismus und den alpinen Raum. Auf Vorschlag von Landesrat Luis Walcher hat die Landesregierung am 16. September die Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz vom 7. April 1997 zur Förderung von Schutzhütten geändert.

“Es bedarf neuer Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zugunsten der privaten Schutzhütten, um den neuen Anforderungen in Zeiten des Klimawandels Rechnung zu tragen”, hebt Landesrat Walcher hervor: “Die Mittel werden schwerpunktmäßig stärker in die Förderung von primären Infrastrukturen fließen, wie Wasserversorgung und Wasserentsorgung. Dafür wurden die Fördersätze erhöht.” Die Wasserversorgung sei in den vergangenen Jahren aufgrund des Klimawandels zu einer immer größeren Herausforderung geworden.

“Die Erweiterung von privaten Schutzhütten wird hingegen nicht mehr mit öffentlichen Mitteln gefördert”, betont Landesrat Walcher. Dies wäre der Bevölkerung nur schwer vermittelbar, weil im sensiblen hochalpinen Raum bei erweiterten Betrieben die Wasserver- und -entsorgung zu einer noch größeren Herausforderung würde. Die Sanierung von privaten Schutzhütten werde hingegen weiterhin gefördert.

In Zukunft wird zudem der Ankauf von Sonderfahrzeugen zum Transport von Personen und Waren nicht mehr finanziell unterstützt. Für den Bau und die Instandhaltung von primären Infrastrukturen für Schutzhütten der zweiten und dritten Kategorie ist eine Erhöhung der Zuschüsse um zehn Prozent vorgesehen. Der Prozentsatz der Zuschüsse für die in die erste Kategorie eingestuften Schutzhütten wird von 60 Prozent auf 70 Prozent der genehmigten Ausgabe erhöht.

“Unsere vorbildlich geführten Schutzhütten sind bei Einheimischen wie Gästen sehr beliebt als Einkehr- und Übernachtungsmöglichkeit bei Touren in der wertvollen alpinen und hochalpinen Landschaft”, unterstreicht der auch für den Bereich Tourismus zuständige Landesrat Luis Walcher.

Beitragsansuchen müssen innerhalb 15. Oktober beim Funktionsbereich Tourismus eingereicht werden. Dem Auszahlungsantrag ist auch die Kopie der Benutzungsgenehmigung beizulegen.

Landesregierung setzt „Klimacheck“ fort
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Die Landesregierung setzt außerdem ihren „Klimacheck“ fort. Ein Bewertungsinstrument zu entwickeln, das Verwaltungsakte der Landesregierung und -verwaltung auf ihre Auswirkungen auf den Klimaschutz überprüft – diese Maßnahme ist im „Klimaplan Südtirol 2040“ festgelegt. In einer sechsmonatigen Pilotphase wurde der so genannte Klimacheck in der Landesverwaltung getestet. Nun liegen Ergebnisse dieser Evaluierung vor, die das Ressort Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Energie, Raumentwicklung und Sport durchgeführt hat: Sie fallen positiv aus. Der verwaltungstechnische Aufwand wird zudem als gering eingestuft. Auf Vorschlag von Landesrat Peter Brunner hat die Landesregierung daher am 16. September zugestimmt, den Klimacheck fortzuführen und anhand von Best-Practice-Beispielen weiterzuentwickeln.

„Die Landesregierung sieht den Klimacheck als wichtiges Sensibilisierungsinstrument innerhalb der Landesverwaltung“, berichtet Landesrat Peter Brunner. „Durch die sorgfältige Bewertung aller Rechtsvorschriften stellen wir sicher, dass jede Entscheidung einen positiven Beitrag zur Gestaltung einer klimaneutralen Zukunft leisten kann.“

Die Ergebnisse im Detail 

Zwischen 1. Februar und 5. August 2025 wurden 66 Verwaltungsakte des Landes bewertet: 36 Richtlinien, 17 Verordnungen, sieben Strategische Pläne und sechs Gesetzesentwürfe. Bezüglich der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurden 79 Prozent der Rechtsvorschriften als irrelevant eingestuft, während bei 21 Prozent (14 Rechtsvorschriften) direkte Effekte auf den Klimaschutz erwartet wurden. Von den Rechtsvorschriften mit direkten Effekten auf den Klimaschutz wurde nur eine negativ bewertet, während die übrigen 13 positive Auswirkungen aufwiesen. Bei der negativ bewerteten Regelung handelte es sich um den Landesgesetzentwurf zur Wohnreform.

Bezirk: Bozen

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