Von: mk
Bozen – Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair zeigt sich erfreut darüber, dass das Gesetz zur Notwehr die letzte Hürde genommen und der Senat grünes Licht für die Reform gegeben hat.
„Ich bin seit jeher dafür, dass sich Bürger gegen ungebetene Personen im Haus verteidigen dürfen, ohne anschließend einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt zu sein“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair in einer Aussendung einleitend fest. „Allzu oft kommt es auch in Südtirol zu Einbrüchen und die Bürger sehen sich mit dem Gesetz konfrontiert, wenn sie ihr Eigentum schützen“, kritisiert Mair.
Dies müsse sich ändern. „Wer sich, seine Familie, sein Eigentum und seine Rechte in einer Bedrohungssituation angemessen verteidigt, muss vor einer strafrechtlichen Verfolgung geschützt werden. Die Selbstverteidigung in den eigenen vier Wänden muss ein Grundrecht sein, das jeder Bürger in klar definierten Situationen anwenden darf. Es kann nicht sein, dass jemand, der aus Notwehr einen Einbrecher verletzt hat auch noch auf Schmerzensgeld verklagt werden kann“, betont Ulli Mair.
„Schade, dass sich die SVP in Rom lediglich der Stimme enthalten hat, sind doch ganz klar die Opfer zu schützen, und nicht länger die Täter. Angesichts des herrschenden Sicherheitsproblems sollen die Bürger die Möglichkeit erhalten sich selbst schützen zu können vor dem Hintergrund, dass keine weiteren Konsequenzen zu befürchten sind“, so Mair. Die SVP entpuppe sich aber wieder einmal als „Ausländerpartei“, die „die Interessen der einheimischen Bevölkerung nur noch peripher wahrnehmen will“ und überall zur „Fürsprecherin multikultureller Zwangsbeglückungen“ werde, so die freiheitliche Landtagsabgeordnete.
„Es braucht wieder eine Politik, die Bürgerrechte, die Familie und das Privateigentum schützt. Die linkslastige Politik der vergangenen Jahrzehnte mit ihrer 68-er-Perspektive hat dazu geführt, dass viele Kriminelle eine regelrechte Narrenfreiheit genießen und den Gesetzeshütern auf der Nase herumtanzen. Der Ansatz bei der Selbstverteidigung räumt dem Bürger Rechte ein, die ihm seine Mündigkeit zugestehen und dem Opferschutz eine neue Bedeutung verleihen. Aus diesen Gründen ist das neue Gesetz zu begrüßen und nicht zuletzt aufgrund der Sicherheitslage notwendig“, schließt die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair.