Beschluss der Landesregierung

Frist für Brandschutzvorschriften im Gastgewerbe verlängert

Mittwoch, 23. Dezember 2020 | 15:57 Uhr

Bozen – Die Fristen für die Hinterlegung des Planes zur Anpassung an die Brandschutzvorschriften für Beherbergungsbetriebe wird verlängert. Den entsprechenden Beschluss hat die Landesregierung gestern auf Vorschlag des Landesrates für Bevölkerungsschutz Arnold Schuler genehmigt.

Betroffen sind Betriebe in Gebieten, in denen aufgrund der außergewöhnlichen Unwettererei gnisse ab dem 2. Oktober 2018 der Notstand ausgerufen worden war. Wenn diese Beherbergungsbetriebe die Arbeiten aufgrund der damals eingetretenen Unwetterereignisse noch nicht fertigstellen konnten, wird für sie der Fristenablauf zur Anpassung an die Brandschutzvorschriften und zur deren Hinterlegung verschoben.

Landesrat Arnold Schuler erklärt, dass somit die Fertigstellung der Arbeiten erleichtert werden soll. Die Gemeinden können Betrieben mit mehr als 25 Gästebetten eine Fristverlängerung gewähren. Diese Fristverlängerung gilt jedoch nur für jene Beherbergungsbetriebe, die bis zum 31. Dezember 2012 bei der Agentur für Bevölkerungsschutz einen Plan zur Anpassung an die Brandschutzbestimmungen eingereicht hatten.

Von: mk

Bezirk: Bozen