Von: mk
Bozen – Anfang November sollte die Unterschriftensammlung zu den von vielen Organisationen mitgetragenen zwei Volksinitiativen „für eine vereinfachte Unterstützung direktdemokratischer Initiativen“ und zur „Einführung des ausgelosten Großen Landesbürgerrates“ beginnen. Die Entwicklung der Pandemie macht sie unmöglich. Mitte September, als die Anträge zu den Initiativen gestellt wurden, war diese Situation nicht absehbar. „Umso wichtiger wäre es, die angestrebten Erleichterungen jetzt schon zur Verfügung zu haben, allem voran die elektronische Unterschriftensammlung“, erklärt die Initiative für mehr Demokratie.
Zudem sieht sich die Initiative für mehr Demokratie mit einer vom Gesetz für direkte Demokratie vorgesehenen Kommission konfrontiert, die die Gegenstände dieser Volksinitiativen dem Landtag vorbehalten wissen will und beide Anträge unterschiedslos abgelehnt hat.
Die Initiative für mehr Demokratie klagt die Ausübbarkeit der politischen Rechte ein: „Zu einem Zeitpunkt, wo sich Arbeit, Schule, Verwaltung, Kultur immer mehr darauf einstellen, auch auf Distanz praktiziert werden zu können, denkt niemand an das Wichtigste in unserer Demokratie: an unsere politischen Rechte. Diese müssen immer ausgeübt werden können.“
Die Initiative für mehr Demokratie konzentriert sich jetzt also auf die Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung, damit die Bürgerinnen und Bürger auch dann noch eine Stimme haben, wenn die Umstände es ihnen erschweren, von dieser Gebrauch zu machen.
Die Initiative für mehr Demokratie bemüht sich, die politische Vertretung dafür zu gewinnen. Zugleich werden für ein nationales Volksbegehren zur Einführung des ausgelosten Bürgerrates Unterstützungsunterschriften in digitaler Form gesammelt und wird deren Anerkennung gerichtlich eingeklagt werden. Diese Vorgehensweise ist notfalls auch für die lokalen Volksinitiativen geplant.
Die Initiative für mehr Demokratie wendet sich außerdem mit einer Bürgerklage an das Landesgericht, um die Aufhebung der Unzulässigkeitserklärung der Kommission zu erreichen, die der Initiative zufolge und nach Meinung von Rechtsexperten, einer tragfähigen einer rechtlichen Grundlage entbehre und die auf unzulässige Weise nur interpretatorisch abgeleitet sei.
„Unter diesen Bedingungen ist davon auszugehen, dass die Unterschriftensammlung erst im neuen Jahr beginnen wird“, erklärt die Initiative.