Von: luk
Bozen – In Sachen Wohnbauförderung werden künftig Ehe und eheähnliche Beziehungen bei Auflösung mittels richterlicher Verfügung gleichgestellt. Diese Neuerung hat wichtige wirtschaftliche Auswirkungen für die nun betroffenen Ex-Ehepaare.
Der Vorschlag war in einem entsprechenden Gesetzesentwurf (80/21, hier der dazugehörige Begleitbericht) des Landtagsabgeordneten Peter Faistnauer enthalten, wurde dann von Landesrätin Deeg aufgegriffen und schließlich in das Omnibusgesetz aufgenommen, das demnächst im Landtag zur Diskussion kommt.
“Ich hatte zu dieser Thematik einen Gesetzesentwurf eingebracht, deren Behandlung aber im Gesetzgebungsausschuss unterbrochen wurde, um dann durch den alleinigen Anstoß der SVP im Rahmen des Omnibusgesetzes verabschiedet zu werden. Es ist ärgerlich, dass anscheinend parteiübergreifend keine thematische Zusammenarbeit möglich ist. Leider nicht Neues, trotzdem bin ich sehr froh, dass diese Ungleichheit nun gelöst wird”, betont der Abgeordnete Peter Faistnauer.
Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2010 waren unverheiratete Paare gegenüber verheirateten Paaren ungerechtfertigt benachteiligt. Sie mussten bei Trennung sehr hohe Beträge, zwischen 8.000 und 20.000 Euro pro Person, an das Land zurückerstatten. Mit der Änderung des bestehenden Gesetzes im Rahmen des Omnibusgesetzes werden die Gleichheit und damit die Gerechtigkeit wiederhergestellt.