Von: mk
Bozen – Leibrenten für ehemalige Regionalratsabgeordnete könnten auch in Südtirol bald weitere Kürzungen erfahren. Dies berichtet die Tageszeitung Alto Adige.
Das Trentino-Südtirol ist neben Sizilien die einzige Region in Italien, die die Leibrenten für Regionalratsabgeordnete in Pension gemäß staatlicher Reform nicht neu – auf Basis der eingezahlten Beiträge – berechnet hat. Ein Grund dafür liegt darin, dass die Region das Urteil des Verfassungsgerichts abwarten wollte, das am 15. Mai veröffentlicht worden ist.
Mit dem Urteil wurde das Regionalgesetz aus dem Jahr 2014 gerettet, mit dem wiederum der Rentenskandal korrigiert werden sollte. Dank des Urteils wird die Reform der Leibrenten im Trentino-Südtirol im Vergleich zum restlichen Staatsgebiet eine Besonderheit beibehalten: Die Regionalratsabgeordneten werden – sobald sie das nötige Alter erreicht haben – weiterhin „Vorschüsse“ erhalten, die mit der umstrittenen Reform aus dem Jahr 2013 eingeführt worden waren und anschließend neu berechnet wurden.
Die Vorschüsse werden zwar bei weitem nicht mehr so üppig ausfallen, trotzdem ist unsere Region die einzige in Italien, in der Abgeordnete in den Genuss davon kommen.
„Die Vorschüsse werden mit der Berechnung der Leibrenten auf Basis der eingezahlten Beiträge verrechnet. Wir werden die Vorschüsse erhalten, doch unsere Leibrenten werden monatlich maximal 4.127 Euro brutto betragen, während sie in allen anderen Regionen Italiens viel höher ausfallen“, erklärt Landtagspräsident Josef Noggler laut Alto Adige.
Auch nach der Neuberechnung im Jahr 2014 machen die Rentenvorschüsse für mehrere ehemalige Regionalratsabgeordnete mehrere 100.000 Euro aus. Dasselbe gilt für einige amtierende Regionalratsabgeordnete, sobald sie das nötige Alter erreicht haben.
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts hat der Regionalrat die Altmandatare aufgefordert, einen Teil der Vorschüsse zurückzuzahlen.