"Fehler dürfen sich nicht wiederholen!"

Gesetz zu Kraftwerkskonzessionen: Kritik vom Fischereiverband Südtirol

Samstag, 17. Juni 2023 | 07:45 Uhr

Bozen – “Ohne jede Beteiligung der Interessensvertreter im Vorfeld wurde vor kurzem der Gesetzentwurf zur Vergabe der Konzessionen für die Großkraftwerke von der Landesregierung gutgeheißen. Dabei zeigte sich einmal mehr, dass man aus den Fehlern der Vergangenheit nicht gelernt hat. Unter die Räder kommen einmal mehr die Fließgewässer – obwohl dort durch die Nutzung der Wasserkraft unbestritten der größte Schaden entsteht”, so der Fischereiverband Südtirol in einer Aussendung.

Ende Mai hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 459 den Gesetzentwurf zur „Regelung der Vergabe von Konzessionen für große Ableitungen von Gewässern zu hydroelektrischen Zwecken“ abgesegnet und an den Südtiroler Landtag verwiesen. Obwohl im Vorfeld mehrmals zugesichert, sei der Fischereiverband als Vertreter zahlreicher betroffener Fischereirechtsinhaber nie informiert, geschweige denn angehört worden.

Entsprechend dürftig sei im vorliegenden Gesetzentwurf auch die Aufwertung der betroffenen Gewässer ausgefallen. “Zwar wird im vorliegenden Text gleich mehrfach auf den Schutz und Ausgleich in den Bereichen ‘Umwelt, Landschaft und kulturelles Erbe’ verwiesen. Allerdings braucht man sich nur die aktuelle Handhabung der Umweltgelder anzusehen, um zu verstehen, dass diese von findigen Verwaltern und gewieften Politikern nicht selten als ‘Bancomat’ für allerlei kreative Finanzierungen angesehen werden. Mit einem echten, effizienten und zielgerichteten Schutz der Umwelt hat dies oft nur mehr sehr wenig zu tun”, bemängelt der Fischereiverein Südtirol.

Bei der Nutzung der Wasserkraft entstehe bekanntlich der größte Schaden am betroffenen Gewässer selbst. “Daher fordern wir im Sinne eines tatsächlichen Schutzes der Umwelt im Sinne von Milderungs- und Ausgleichsmaßnahmen für den angerichteten Schaden einen prioritären Einsatz der zur Verfügung stehenden Umweltgelder für die betroffenen Gewässer. So muss der Großteil der Gelder bereits im Gesetz verbindlich für den Schutz und die Aufwertung der Gewässerlebensräume reserviert werden”, heißt es weiter.

Problematisch am aktuellen Gesetzentwurf sei nach wie vor die Bindung der Umweltgelder auf jene Gebietsabschnitte bzw. Gemeinden, die sich zwischen Wasserfassung und Rückgabestellen befinden. “Ein Schaden durch den Kraftwerksbetrieb entsteht nicht nur durch die unmittelbare Ausleitung. Schwall aber auch periodische Stauraumspülungen wirken sich noch weit flussab und damit auch in anderen Gemeinden noch äußerst negativ auf die Gewässer und deren Ökologie aus. Unverständlich, dass die Autoren des Gesetzentwurfes diesem Umstand in keinster Weise Rechnung getragen haben”, so der Fischereiverein.

“Während man sich in räumlicher Hinsicht sehr restriktiv gibt, was den Einsatz der Umweltgelder angelangt, lässt man es auch im neuen Gesetzentwurf zeitlich leider schleifen. Es braucht hier unbedingt bereits auf Gesetzesebene verbindliche Fristen zum Einsatz der Mittel und zur Umsetzung der Ausgleichs- und Milderungmaßnahmen mit entsprechenden Sanktionen bis hin zum Entzug der Konzession bei Unterlassung. Ansonsten droht dasselbe Fiasko wie derzeit an Falschauer und oberer Etsch. Auch über 12 Jahre nach Vergabe der Konzessionen erzeugt der Betrieb des Kraftwerkes Lana ein tägliches Schwall-Sunk-Verhältnis von bis zu 26:1. Obwohl der Schwall laut Gewässernutzungsplan auf ein ‘erträgliches Maß’ zu senken ist, ereignen sich in der Falschauer auf diese Weise tagtäglich künstliche Hochwässer. Eine ökologische Katastrophe, beschämend und verheerend für das Natura2000-Gebiet Falschauer-Auen. Im Auflagenheft des Kraftwerks Glurns ist hingegen explizit festgehalten, dass in Etsch und Puni kein Schwall erzeugt werden darf. Bisher hat man dies lediglich in der Puni umgesetzt, leider auf Kosten einer Schwall-Verschärfung in der Etsch. Dort wurde die Situation noch schlechter gemacht”, erklärt der Fischereiverein.

Ist Südtirol als „Land der Biodiversität“ tatsächlich an einer nachhaltigen und schonenden Nutzung der Wasserkraft interessiert, müsse der vorliegende Gesetzentwurf auf alle Fälle in wesentlichen Punkten des Gewässerschutzes integriert, präzisiert und priorisiert werden.

Von: luk

Bezirk: Bozen