Von: luk
Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 69/20 – Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, „Direkte Demokratie Partizipation und politische Bildung“und des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, „Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden“ (eingebracht vom Abg. Josef Noggler) – und den Landesgesetzentwurf Nr. 70/20 – Anpassungen zur Materie der Direkten Demokratie und Beteiligung. Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, „Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung“ und des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, „Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden“ (Abg. Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hanspeter Staffler) – gemeinsam behandelt. Nach der Generaldebatte wurde der Übergang zur Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 69/20 mit 4 Ja (mit der ausschlaggebenden Stimme der Vorsitzenden Magdalena Amhof und mit den Stimmen von Carlo Vettori, Jasmin Ladurner und Gerhard Lanz) und 4 (Myriam Atz Tammerle, Ulli Mair, Alex Ploner, Alessandro Urzì) Nein genehmigt, während er zum Gesetzentwurf Nr. 70/20 abgelehnt wurde (ebenfalls mit 4 Ja und 4 Nein). Anschließend wurden die Art. 1 bis Art. 18-bis des LGE Nr. 69/20 genehmigt und die weitere Behandlung dann in Erwartung des Finanzgutachtens der Landesregierung vertagt. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Präzisierungen und Änderungen am bestehenden Gesetz, unter anderem zur Errichtung des Büros für politische Bildung bei der Eurac und einer Verbindungsstelle im Landtag und zur Einsetzung des Bürgerrats.
Wie Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof erklärt, wurde bei der Artikeldebatte auch eine Reihe von Änderungsanträgen behandelt. So wurde das bestätigende Referendum wieder in den Text aufgenommen, der Bürgerrat soll auch wieder auf Initiative von 300 Bürgern eingesetzt werden, während die Beteiligung ab einem Alter von 16 Jahren mit Dekret des Landeshauptmanns geregelt werden soll.
“In beiden Fällen war die Stimme der Präsidentin ausschlaggebend. Nun verantwortet die Mehrheit, wie das Gesetz zur Direkten Demokratie verstümmelt wird”, so die Grünen in einer Stellungnahme dazu.
Die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 71/20 – Sicherung der Grundrechte als Aufgabe der Volksanwaltschaft, des Landesgesetzentwurfs Nr. 73/21 – Aufgaben der Volksanwaltschaft im Umweltbereich und des Landesgesetzentwurfs Nr. 74/21 – Landesombudsstelle für die Rechte von Menschen in Haft oder unter Freiheitsentzug, alle drei eingebracht von den Abg. Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa und Hanspeter Staffler, wurde auf Antrag der Einbringer vertagt.
Team K: Aushöhlung des Gesetzes zur direkten Demokratie verhindert
“In der ersten Gesetzgebungskommission stand heute der Gesetzentwurf der SVP zur Überarbeitung des Gesetzes zur Direkten Demokratie, Partizipation und politischen Bildung auf dem Programm. Dabei sollte laut SVP-Entwurf das bestätigende Referendum abgeschafft werden. Dadurch würden die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit verlieren, über ein Referendum Landesgesetze wieder abzuschaffen. Der Änderungsantrag des Team K hat dies vorerst noch verhindert”, heißt es in einer Aussendung.
“Über Parteigrenzen hinweg ist man sich einig, dass dem Versuch der SVP, den Bürgern eine Möglichkeit der Mitbestimmung zu nehmen, entgegenzutreten ist. Die momentane Krisenlage scheint strategisch von der Mehrheitspartei missbraucht zu werden, um solche Vorhaben still und heimlich umzusetzen. Nachdem das Gesetz zur Einführung der Direkten Demokratie in Südtirol vor zwei Jahren in einem aufwändigen Prozess parteiübergreifend, aber unter der Federführung der SVP verabschiedet wurde, verwundert der erneute Vorstoß zur Abschaffung des bestätigenden Referendums. Es scheint so, als hätte die SVP Angst vor Mitbestimmung, vor Transparenz und Mitarbeit der Bevölkerung. Vielleicht rührt diese Angst auch daher, dass die Volkspartei täglich an Vertrauen in der Bevölkerung verliert. Das bestätigende Referendum ist ein wichtiges Instrument, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, bestimmte Landesgesetze einem Referendum zu unterziehen. Soviel Demokratie muss die Mehrheit aushalten. Präventiv Mitbestimmungsinstrumente wieder abzuschaffen, die nur wenige Jahre zuvor eingeführt wurden, zeugt von einer eigenartigen Auffassung von Demokratie”, sagt das Mitglied der ersten Gesetzgebungskommission und Team K Abgeordneter Alex Ploner.
Der Gesetzentwurf von Josef Noggler sieht vor, das bestätigende Referendum abzuschaffen, weiters würde der sogenannte Bürgerrat, ein grundlegendes Organ der Bürgerbeteiligung de facto abgeschafft. Dann die Überraschung in der Kommission. Durch die Enthaltung der Kommissionspräsidentin Magdalena Amhof (SVP) wurde der Änderungsantrag von Alex Ploner angenommen. Dieser sieht die Streichung der Abschaffung des bestätigenden Referendums vor.
“Nachdem einige Mitglieder der Mehrheit in der Kommission für die Abschaffung des bestätigenden Referendums gestimmt haben, muss sich erst in der Abstimmung im Landtag zeigen, ob die SVP die Mitbestimmung der Bevölkerung zulässt oder heute ein politisches Theater aufgeführt hat. In der Gesetzgebungskommission habe ich es unmissverständlich gesagt, dass Politik, die vor der Meinung und der Mitsprache der Bevölkerung Angst hat, nicht die meine und jene des Team K ist”, so Alex Ploner abschließend.