Im zweiten Gesetzgebungsausschuss des Landtags

Gesetzentwurf zu Wasserkonzessionen behandelt

Dienstag, 13. Juni 2023 | 19:30 Uhr

Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat heute unter dem Vorsitz von Franz Locher getagt.

Dabei haben sich die Ausschussmitglieder mit einem Antrag auf Anhörung zum Thema „Die Bewertung der Möglichkeit zur Realisierung einer ‚Landesenergiebehörde“ befasst. Dieses Thema wird in einem Gutachten der Professoren Giuseppe Caia und Fulvio Cortese für die Landesregierung behandelt; die Experten hatten sich zu einer Anhörung im Landtag bereiterklärt. „Es wurde einstimmig beschlossen, diese Anhörung am 17. Juli von 14.30 Uhr bis 18 Uhr im Landtagssaal zu organisieren, damit alle Abgeordneten teilnehmen und Fragen stellen können“, berichtete Ausschussvorsitzender Locher.

Anschließend stand der Landesgesetzentwurf Nr. 144/23 Regelung der Vergabe von Konzessionen für große Ableitungen von Gewässern zu hydroelektrischen Zwecken (eingebracht von LR Giuliano Vettorato) auf der Tagesordnung des II. GGA. „Heute ging es vor allem darum, alle Themenbereiche zu erörtern, die das Gesetz umfasst“, so Locher. „Zunächst berichtete der Präsidenten des Rates der Gemeinden, Andreas Schatzer, von der Sichtweise und den Interessen des Gemeindenverbands, angesprochen wurden u.a. der Uferzins, die Umweltmaßnahmen sowie die direkten Beteiligungen.“

Anschließend seien, sagte Locher weiter, mit Abteilungsdirektor Flavio Ruffini von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz sowie mit Sibilla Germozzi vom Amt für nachhaltige Gewässernutzung rechtliche Grundlagen geklärt worden, „darunter die Zuständigkeiten bei der Ausschreibung, die Dauer der Konzession und die Instandhaltung der Kraftwerke und Staudämme“. Weitere Diskussionspunkte seien der Gratisstrom bzw. günstiger Strom für die Südtiroler Haushalte sowie die Vorgehensweise bei der Ausschreibung und der Bewertung der Anbieter gewesen.

Die Behandlung des Gesetzentwurfes wird bei der nächsten Ausschusssitzung am 26. Juni fortgesetzt. „Wir haben den ganzen Tag dafür eingeplant“, führte Ausschussvorsitzender Locher aus, „denn mit 57 Artikeln ist der ‚Landesgesetzentwurf Nr. 144/23 umfangreich“.

Das Ziel des LGE

Gemäß dem Sonderstatut für Trentino-Südtirol regeln die Autonomen Provinzen mit Landesgesetz die Modalitäten und die Verfahren für die Vergabe der Konzessionen für große Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie; insbesondere legen sie die Verfahrensbestimmungen für die Durchführung der Vergabeverfahren, die Fristen für deren Ausschreibung, die Zulassungs- und Zuschlagskriterien sowie die finanziellen, organisatorischen und technischen Anforderungen an die Teilnehmer fest, heißt es im Beschluss der Landesregierung zum LGE Nr. 144/23. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen durch ausgewogene Nutzung der natürlichen Ressourcen und mit Blick auf das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der lokalen Gemeinschaften zu gewährleisten. Vor Beginn des Verfahrens zur Vergabe der Konzessionen werden auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung und der einschlägigen Planungsinstrumente die Parameter für Umwelt, Landschaft und eventuell Schutz des kulturellen Erbes festgelegt, die in den Projektvorschlägen eingehalten werden müssen, um zum Vergabeverfahren zugelassen zu werden.

Von: luk

Bezirk: Bozen