Ãœbergang zur Artikeldebatte

Gesetzentwurf zur öffentlichen Auftragsvergabe im Landtag

Donnerstag, 19. Januar 2017 | 12:44 Uhr

Bozen – Im Landtag wurde heute die Generaldebatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung abgeschlossen.

Landesgesetzentwurf Nr. 114/16: Änderungen des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16, “Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe”, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher.

Es gehe in diesem Entwurf hauptsächlich um Anpassungen an die Vorgaben, die der Staat bei der Übernahme der EU-Bestimmungen gemacht habe, erklärte LH Arno Kompatscher. Mit einigen Vorgaben könne man einverstanden sein, auch weil sie mehr Rechtssicherheit brächten, mit anderen weniger. Ein wesentlicher Punkt sei die provisorische Kaution, die bürokratisch sei und in Südtirol nie angewendet wurde. Der Rat der Gemeinden habe einige Einwände gemacht, die aber mit den Durchführungsbestimmungen ausgeräumt werden könnten. Insgesamt seien keine großen Zugeständnisse an Rom drin. Es gehe nun darum, was man aus diesem Gesetz mache. Referenzpunkt für die Anwendung seien die Landesvorgaben, nicht die staatlichen.

Christian Tschurtschenthaler (SVP), Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses, machte dem Landeshauptmann ein Kompliment dafür, dass es gelungen sei, die provisorische Kaution abzuwenden.

Dem stimmte auch Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung) zu. Er forderte eine öffentliche Debatte zu Großprojekten. Die Pflicht zur Einhaltung der ANAC-Vorgaben sei eine Verschlechterung. Regiearbeiten sollten in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen. Eine weitere Verschlechterung gebe es für Subunternehmen, die bei Konkurs des Hauptauftragnehmers nicht geschützt sein. Insgesamt gebe es bei diesem Gesetz keine großen Kritikpunkte.

Andreas Pöder (BürgerUnion) bestätigte Landesregierung und Landesverwaltung eine ordentliche Arbeit bei der weitgehenden Wahrung der autonomen Zuständigkeiten. Im Konkursfall wäre es besser, wenn der Subunternehmer weitermachen könne, allerdings sei es verständlich, dass dies nicht ohne Ausschreibung gehen könne – der Zweitplatzierte bei der ersten Ausschreibung habe auch seine Rechte.

Im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen des Staates sei das Verhandlungsergebnis sehr gut, meinte Dieter Steger (SVP). Das Land habe mit dem derzeit geltenden Landesgesetz nicht schlampig gearbeitet, es habe nur seine autonome Zuständigkeit genutzt, EU-Richtlinien schon vor dem Staat zu übernehmen. Ein wichtiger Erfolg sei die Streichung der provisorischen Kaution, ebenso konnte die Pflicht zur Skizze bei Aufträgen unter 40.000 Euro entschärft werden. Eigenregiearbeiten müssten auch wirklich solche sein, insofern sei die neue Bestimmung akzeptabel. Eine funktionierende Vergabe helfe nicht nur den Unternehmen, sondern auch den öffentlichen Auftraggebern. Auch nach dieser Änderung werde das Südtiroler Vergabegesetz anders und vor allem unbürokratischer sein als das italienische.

Maria Hochgruber Kuenzer (SVP) sah in der Vorbereitung dieses Gesetzes eine neue, aus autonomiepolitischer Sicht positive Methode. Noch zu regeln sei die Vorlage der Angebote, da hätten die Gemeinden großen Spielraum. Vom neuen Gesetz würden besonders die lokalen Kleinunternehmen profitieren.

Aus autonomiepolitischer Sicht sei das Gesetz gut, befand Helmuth Renzler (SVP, ein Gesetz sollte aber auch verständlich sein. Manche Artikel seien nur schwer verständlich, vor allem Art. 18.

Anschließend wurde der Übergang zur Artikeldebatte genehmigt.

Von: luk

Bezirk: Bozen