Von: ka
Rom – Am Mittwochnachmittag wurde im Senat der Gesetzentwurf vorgestellt, der eine ausgewogene Geschlechterverteilung in den Gesellschaftsorganen von börsennotierten Unternehmen garantieren soll. Der Vorschlag sieht vor, die gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2011 um weitere drei Perioden zu verlängern: Die Regelung sah einen gleichberechtigten Zugang von Frauen und Männern zu den Verwaltungs- und Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen vor – und hat seither zu einer Steigerung des Frauenanteils in den Verwaltungsräten von 6 Prozent im Jahr 2010, zu derzeit 33,5 % geführt. Unter den Einbringern des Gesetzentwurfes befindet sich auch SVP-Senatorin Julia Unterberger, Vorsitzende der Autonomiegruppe.
„Es sind nach wie vor Quoten nötig, weil es die Diskriminierung von Frauen nach wie vor gibt“, unterstrich Julia Unterberger heute bei der Medienkonferenz, bei welcher der Gesetzentwurf vorgestellt worden ist. „Bereits vor 20 Jahren wurde eine Präsenz von 30 Prozent als Schwelle genannt, damit Frauen die Politik und das öffentliche Leben beeinflussen können.“ Bedauerlich sei, dass hierfür immer noch gekämpft werden müsse – und dass eine vollständige Gleichstellung noch immer nicht gegeben sei.
Die Zahl der Frauen mit Hochschulabschluss übersteige mittlerweile jene der Männer, zudem könnten Frauen auch auf bessere Noten verweisen: „Trotzdem tun sie sich immer noch schwer, sich am Arbeitsmarkt durchzusetzen“, meint Julia Unterberger. „Außerdem nehmen sie noch immer weniger Führungspositionen ein als Männer – von den teils beträchtlichen Unterschieden bei Gehalt und Rente ganz zu schweigen.“
Die italienische Börsenaufsichtsbehörde CONSOB hat angemerkt, dass sich ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis positiv auf die Unternehmen und auf die Gewinne auswirke. „Dieses Gesetz kommt der Allgemeinheit zugute“, betont Julia Unterberger. Zudem sei es ein wichtiges Puzzleteil, um eine völlige Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. „Ich bin sehr froh, dass der Vorschlag von allen Oppositionskräften unterstützt wird – die Regierung und das Parlament sollen sich nun dieser Sache annehmen und diese schon bald auf die Tagesordnung setzen, sodass es zu einer baldigen Genehmigung des Gesetzesentwurfes kommen kann.“