Landtagssitzung im März

Großbaustelle Waltherpark und Sanität im Fokus der Fragestunde

Dienstag, 05. März 2024 | 16:30 Uhr

Bozen – Nach der Eröffnung der März-Sitzungsfolge des Landtages durch Präsident Arnold Schuler wurde mit der Behandlung der institutionellen Punkte der Tagesordnung begonnen, auf welcher zunächst die Aktuelle Fragestunde stand.

Die erste Frage im Rahmen derselben bezog sich auf die “Ticketbefreiung für Frauen mit erhöhtem Brustkrebsrisiko”: In Südtirol würden im Zweijahresrhythmus ein kostenloses Mammographie-Screening angeboten, so Maria Elisabeth Rieder (Team K). Die Mammographie werde landesweit bei Frauen zwischen dem 50. und 70. Lebensjahr durchgeführt Die betreffenden Patientinnen würden alle zwei Jahre per Brief zu einer Mammographie-Untersuchung eingeladen und erhielten bereits einen Terminvorschlag. Die Verwaltung der Einladungen für die gesamte Provinz werde über das Tumorregister abgewickelt. Frauen, deren Brustkrebsrisiko aufgrund einer familiären Vorbelastung als potenziell erhöht gilt, müssten sich jährlich einer Mammographie und einer Ultraschalluntersuchung unterziehen. Diese Frauen würden die Kosten für ihre jährliche Brustuntersuchung selbst tragen und fielen auch nicht in das Screening-Programm. Dies vorausgeschickt stellte die Abgeordnete Rieder folgende Fragen an die Landesregierung: Stimmt es, dass Frauen, die aufgrund einer familiären Vorbelastung ein erhöhtes Brustkrebsrisiko aufweisen, keine Einladung über das Mammographie – Screening-Programm erhalten? Wenn ja, warum nicht? Stimmt es, dass sie für die jährlichen Untersuchungen Ticket bezahlen müssen? Ist eine Ticketbefreiung für die jährlichen Brustuntersuchungen möglich? Warum werden diese Frauen nicht auch zumindest im Zweijahresrhythmus über das Screening-Programm zu einer kostenlosen Mammographie eingeladen? Landesrat Hubert Messner erklärte u.a., es handle sich beim Screening um eine Präventionsmaßnahme. Es gebe derzeit kein spezifisches Screening-Programm für Personen mit erhöhtem Brustkrebsrisiko. Ein Befreiungscode könne erst ab dem Zeitpunkt der Diagnose ausgestellt werden. Eine kostenlose Screening-Mammografie werde alle 2 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen angeboten.

Im April 2016 sei die Programmatische Vereinbarung zwischen Gemeinde Bozen, Land Südtirol und der Waltherpark-AG-Vorgängerin KHB GmbH unterzeichnet worden, es sei das riesige Bauprojekt im Herzen Bozens gestartet, schickte Brigitte Foppa (Grüne) in ihrer Anfrage mit dem Titel “Bozens Großbaustelle Waltherpark” voraus: Das gigantische Projekt umfasse 110 Wohnungen, 90 Shops, Fitnesscenter, Bars, Restaurants, Büros und ein Hotel mit 113 Zimmern. Die Waltherpark AG sei Teil des Signa-Konzerns, der im November 2023 Insolvenz anmelden musste. Das Projekt in Bozen stecke mitten in der Bauphase – die Fertigstellung wäre im Frühjahr 2025 geplant. Die Schulden sollen sich laut ff auf 319 Millionen belaufen. Für die Landeshauptstadt Bozen wäre eine Bauruine im Zentrum eine Katastrophe. Bürgermeister Caramaschi habe auf Nachfrage empirisch geantwortet: „Solange Lastwagen an der Baustelle ein- und ausfahren, bin ich halbwegs beruhigt“, sei er von der Tageszeitung vom 29.11.2023 zitiert worden. Nun wolle man im Landtag Auskunft über die Zukunft Bozens einholen, so die Abgeordnete Foppa und richtete folgende Fragen an die Landesregierung: Welchen Wissensstand hat die Landesregierung zur Großbaustelle in der Südtiroler Straße? Ist gesichert, dass das Projekt auch trotz Insolvenz der Signa abgeschlossen werden kann? Was passiert, wenn den Projekteignern tatsächlich „das Geld ausgehen sollte“? Stimmt die Rekonstruktion, wonach laut einer Klausel im Vertrag die Gemeinde Bozen Eigentümerin der Baustelle würde, inklusive der Grundstücke, die von Privaten oder vom Land gekauft wurden? Was geschieht im Fall laut 2) mit den Mobilitätsprojekten rund um das Projekt? Wer müsste diese fertigstellen?

LH Arno Kompatscher sagte u.a., die Ausführung und Umsetzung des Projekts werde von einem 5-köpfigen Überwachungsgremium beobachtet. Angesichts der Insolvenz habe man einige Maßnahmen ergriffen. Bei schwerwiegender Nichterfüllung des städtebaulichen Entwicklungsplans ginge der Besitz der Grundstücke ins Eigentum der Gemeinde Bozen über, diese könne in der Folge entscheiden, was sie daraus machen wird. Die programmatische Vereinbarung enthalte Absicherungsklauseln auch für die Mobilitätsprojekte.

Nach einem Hinweis von Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia), dass die Übersetzerinnen Schwierigkeiten hätten, verlesene Texte – so wie es bei den letzten beiden Antworten der Fall gewesen sei – zu simultan übersetzen. Als Italienisch-Muttersprachlerin habe sie deshalb den Antworten nicht folgen können; sie bitte um die Aushändigung der schriftlichen Antworten. LH Arno Kompatscher signalisierte Verständnis und schlug vor, fortan vorhandene Übersetzungen den Übersetzerinnen vorab auszuhändigen. Brigitte Foppa (Grüne) schlug vor, auch die deutschsprachigen Texte zwecks besseren Verständnisses auszuhändigen. Die Abgeordnete bedankte sich vor allem für die Beantwortung der Frage bezüglich Übergangs des Grundstücks an die Gemeinde Bozen im Fall, wenn den Projekteignern das Geld “ausgehen” würde.

„Stromverteiler: Offene Fragen“ war der Titel der Frage von Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion), die sich auf die Beantwortung der Aktuellen Frage Nr. 89 vom 06.09.23 bezog, nach welcher sich für den Abgeordneten folgende weitere Fragen an die Landesregierung ergaben: Zählt das Stromverteilungsnetz (SVN) zur öffentlichen Infrastruktur des Landes? Ist das SVN ein Gut eines öffentlichen Dienstes und gemäß ZGB den „Unbeweglichen Gütern und Liegenschaften“ der öffentlichen Verwaltung zuzuordnen? In welche der drei Kategorien fallen die SVN: Öffentliche Güter, unverfügbares oder verfügbares Vermögen? Wem gehören die Infrastrukturen auf den jeweiligen Grundparzellen, zum Beispiel Betonsockel oder Leitungen)? Müssen diese Strukturen grundbürgerlich eingetragen sein? Müssen öffentliche Güter der Kategorie „unverfügbare Güter“ des Landes grundsätzlich über eine Konzession vergeben werden oder ist für definierte Güter – auch eine Vermietung oder Verpachtung möglich? Sehen die geltenden Bestimmungen vor, dass die Konzessionen zur Stromverteilung auch die Bewertungskriterien für die Übertragung der Verteileranlagen auf den Konzessionsnachfolger bei Eintreten des Konzessionsverfalls zu beinhalten haben? Landesrat Peter Brunner sagte, es handle sich um eine komplexe Thematik, auch die Rechtslage sei komplex. Man habe die Frage deshalb zur Beantwortung an die Anwaltschaft des Landes weitergeleitet, aber noch keine Antworten erhalten. Sobald diese vorliegen, werde man sie weiterleiten. Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) erklärte, dieses Vorgehen sei sinnvoll – gerade auch für die Bürgermeister im Land.

Der Straßenabschnitt bei der Pizzeria „Petra“ in St. Sigmund sei für alle Verkehrsteilnehmer, besonders für die Anrainer, eine ständige Gefahrenquelle, schickte Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) in seiner Anfrage mit dem Titel „Straßenabschnitt in St. Sigmund entschärfen“ voraus. Dabei, so der Abgeordnete weiter, ließe sich dieser kurze und gefährliche Straßenabschnitt relativ schnell und kostengünstig, ähnlich wie beim Quellenhof in Passeier, mit einer Untertunnelung entschärfen. Dort sei das Projekt innerhalb von nur zwei Monaten realisiert worden. Dies vorausgeschickt stellte der Abgeordnete Zimmerhofer folgende Fragen: Hat es diesbezüglich schon konkrete Planungen gegeben? Warum wurde dieser gefährliche Abschnitt nicht in die Vorhaben zur Verbesserung der Mobilität im Pustertal, welche über den staatlichen Fonds für die Olympischen Spiele 2026 mitfinanziert werden, mit aufgenommen? Landesrat Daniel Alfreider führte u.a. aus, dass der Ausbau der Pustertaler Straße wichtig sei – vor allem, um das Thema Sicherheit beim Verkehrsaufkommen zu lösen. Man habe einige Projekte auf den Weg gebracht. In Kiens und in St. Sigmund habe man extrem kritische Abschnitte. Es sei wesentlich, dass auch das Projekt St. Sigmund weitergebracht werde – es stehe auf der Prioritätenliste. Man sei in der Planung, es brauche dafür eine bestimmte Zeit. Er hoffe, dass man bald eine eventuelle Finanzierung finden werde. Im sog. Olympiaprogramm sei das Projekt nicht, weil St. Sigmund noch nicht so weit in der Planung gewesen sei, wie die Projekte, die nun über die Gelder für die Olympischen Spiele finanziert würden.

Auf der Internetseite der SASA würden, so Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei) in seiner Anfrage mit dem Titel „Wie geht es der SASA?“, die Qualitätsrichtlinien (Politica della Qualità) veröffentlicht. In diesen werde erklärt, dass das Unternehmen auf ein ständiges Monitoring der angebotenen Dienstleistungen, besonders hinsichtlich der Regelmäßigkeit des Dienstes, der Sauberkeit und Instandhaltung der Fahrzeuge, der Haltestellen, der Kundeninformation, der Zugänglichkeit der Dienste und des Fahrkomforts sowie des Kundenkontakts achte. Die Mitarbeiter von SASA trügen zur Erreichung der Ziele der Qualität der Dienstleistung, des Umweltschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer bei, und um diese Ziele zu erreichen, verpflichte sich die Geschäftsleitung, angemessene fachliche, materielle und wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen. Nach den dem Abgeordneten Repetto vorliegenden Informationen sehe die Realität aber anders aus, weshalb er der Landesregierung folgende Fragen stellte: Wie viele Kündigungen gab es im Jahr 2023 bei SASA und wie wurden die Fahrer ersetzt? Stimmt es, dass aufgrund von Personalknappheit einige Dienstleistungen an externe Anbieter vergeben werden? Wenn ja, wie hoch ist der Prozentsatz der Dienstleistungen, die im Jahr 2023 an externe Anbieter vergeben wurden? Welche konkreten wirtschaftlichen und organisatorischen Maßnahmen wurden ergriffen, um die Personalsituation zu verbessern und das Personal bei SASA zu halten? Welche weiteren Investitionen sind geplant, um die Bedingungen für die Beschäftigten der SASA zu verbessern? Trifft es zu, dass zwischen SASA und einigen „Lieferanten“ ein Abkommen geschlossen wurde, sich gegenseitig keine Fahrer zu „stehlen”? Landesrat Daniel Alfreider erklärte, es handle sich hier um eine etwas umfangreichere Frage – deshalb bitte er um die Möglichkeit einer schriftlichen Beantwortung. Das Thema Fahrermangel betreffe nicht nur Südtirol bzw. öffentliche und private Anbieter, sondern ganz Europa. Der Abg. Repetto stimmte einer schriftlichen Beantwortung der Anfrage zu, wies aber auch darauf hin, dass der Landesrat einen guten Teil der angefragten Daten ständig vorliegen haben bzw. monitorieren sollte.

In ihrer Anfrage mit dem Titel „Beschäftigung der Autonomen Provinz Bozen bzw. der Südtiroler Landesregierung mit den Beschlüssen, welche die Weltgesundheitsversammlung der WHO im kommenden Mai fassen wird“ richtete Renate Holzeisen (Vita) folgende Fragen an die Landesregierung: Ist Ihnen bzw. der Südtiroler Landesregierung bekannt, was im Mai dieses Jahres auf der Weltgesundheitsversammlung der WHO beschlossen werden soll? Wenn ja: beschäftigen Sie sich bzw. beschäftigt sich die Südtiroler Landesregierung mit den damit verbundenen Auswirkungen auf das Land Südtirol, auf die Südtiroler Autonomie und auf die Bürger dieses Landes? Wenn ja: Zu welchem Schluss sind Sie bzw. die Landesregierung gekommen? Landesrat Hubert Messner sagte u.a., “klar ist uns das bekannt” und sprach über das internationale Pandemieabkommen. Der Landesrat führte in der Folge einige der Punkte aus, die beschlossen werden sollten. Die daraus erwachsenden Verpflichtungen seien auch vom Land Südtirol zu beachten. Renate Holzeisen (Vita) unterstrich, die Antwort des Landesrats sei für sie besorgniserregend.

In seiner kurzen Zeit als Gesundheitslandesrat, sagte Thomas Widmann (Für Südtirol mit Widmann) in seiner Anfrage mit dem Titel Wartezeiten in der Sanität, habe er ein Programm für die Aufwertung der Gesundheitsversorgung in Südtirol erstellt. Darin sei es u.a. um die Reduzierung der Wartezeiten in der Notaufnahme von Bozen, die Reduzierung der Wartezeiten für Facharztvisiten in den Bereichen Augenheilkunde, Dermatologie, Magnetresonanz und HNO sowie um die Aufwertung des Territoriums und der kleinen Krankenhäuser gegangen. LH Arno Kompatscher habe infolge in seiner Zeit als zuständiger Landesrat für das Gesundheitswesen diverse Dienste in der Sanität vom vorher erreichten Standard abgebracht. Dies vorausgeschickt richte der Abgeordnete folgende Fragen an die Landesregierung: Wie haben sich die Wartezeiten – für prioritäre und aufschiebbare Erstvisiten und diagnostische Leistungen – seit 2021 pro Jahr/Monat verändert? Was wurde seit 2021 unternommen, um das Angebot in den kritischen Bereichen zu verbessern? In welchen Bereichen ist Südtirol hinsichtlich der LEA (livelli essenziali di assistenza) säumig? Was gedenkt der zuständige neue Sanitätslandesrat zu tun, um die Wartezeiten zu reduzieren?

Landesrat Hubert Messner sagte u.a., er sei sich bewusst, dass das Handling der Wartezeiten schwierig sei. Man mache ein kontinuierliches Monitoring, besonders im prioritären Bereich seien die Wartezeiten im grünen Bereich. Man versuche die Wartezeiten durch bestimmte Maßnahmen zu verkürzen, so seien etwa im Jahr 2023 neue Verträge mit konventionierten Einrichtungen abgeschlossen worden. Alle LEAs würden garantiert, es gelinge aber nicht immer in der vorgesehen Zeit. Man versuche auch, hinsichtlich Verschreibungen zu sensibilisieren. Thomas Widmann (Für Südtirol mit Widmann) betonte, dass es seines Wissens in fast allen Bereichen Verschlechterungen gegeben habe, seitdem er selbst Landesrat gewesen sei. Er wisse, dass der Landesrat “da” vehement dahinter sei und gehe davon aus, dass es zu Verbesserungen kommen werde.

„Fast Lane für die Rittner Seilbahn… Wann geht’s los?“ war der Titel einer Anfrage von Brigitte Foppa (Grüne). In dieser hieß es, die Rittner Seilbahn sei ein wichtiges Verkehrsmittel für Pendler und Pendlerinnen und Ansässige. Nun sei Südtirol an vielen Tagen im Jahr von Touristinnen und Touristen „überrannt“, was Folgen auf die Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel hat. Besonders beeindruckend: Die Warteschlange hin zur Rittner Seilbahn habe an einem der letzten Christkindlmarktwochenenden fast bis zum Busbahnhof gereicht. Vor etwa einem Jahr habe die Grüne Fraktion eine Anfrage eingereicht, in der sie fragte, ob es möglich sei, eine sogenannte „fast lane“ für SüdtirolPass-Besitzerinnen und -Besitzer einzurichten, um diesen den Vorrang beim Zugang zur Rittner Seilbahn zu geben. Der Mobilitätslandesrat habe damals davon gesprochen, dass dies technisch möglich sei. Man müsse aber schauen, wie konkret man dies umsetzen wolle. „Diesen Sommer“ – also 2023 – sei es noch nicht machbar, man peile jedoch einen Lösungsvorschlag „in den nächsten Monaten“ an. Nun sei ein Jahr um und das Problem der teilweisen Überlastung der Rittner Seilbahn sei nach wie vor da und zudem sehr akut. Dazu richtete die Abgeordnete folgende Fragen an die Landesregierung: An welchem Stand befindet sich die Umsetzung einer sogenannten „fast lane“ bei der Rittner Seilbahn? Wie möchte die Landesregierung gewähren, dass Ansässige die Rittner Seilbahn als tägliches Verkehrsmittel ohne langes Anstehen nutzen können? Welche genauen Schritte hat die Landesregierung hierzu seit der Aktuellen Anfrage 1/2/23 unternommen?

Landesrat Daniel Alfreider schickte voraus, dass es ihn freue, dass das Projekt Rittner Seilbahn gut genutzt werde – es würden mehr als 1 Million Entwertungen pro Jahr vorgenommen. Die Frage sei immer gewesen, ob eine “fast lane” technisch und rechtlich möglich sei. Die Techniker hätten nun eine Möglichkeit eruiert, man sei in der Ausarbeitung desselben. Das Projekt werde in den nächsten Monaten vorgesehen, er hoffe, man werde es bereits im Sommer umsetzen können – aber ob dies tatsächlich der Fall sein werde, müsse sich erst noch zeigen, auch weil es Investitionen brauche. Ein solches Projekt sei nicht nur bei der Rittner Seilbahn vonnöten, sondern auch andernorts. Brigitte Foppa (Grüne) erkundigte sich, ob im Haushalt für die genannten Investitionen bereits Mittel vorgesehen seien. LR Daniel Alfreider erklärte, es sei keine Extraposition im Haushalt vorgesehen – aber das Projekt sei eines im Rahmen der ordentlichen Investitionen in der Mobilität.

Kürzlich sei das Abkommen mit der Post bis 2026 verlängert worden, bemerkte Paul Köllensperger (Team K) in seiner Anfrage mit dem Titel Personal der Post. Dafür seien insgesamt 33 Millionen Euro zweckgebunden worden. U.a. sei die finanzielle Anerkennung der Zweisprachigkeit vorgesehen, sowie einige Qualitätsstandards definiert worden. Klarerweise hingen diese direkt mit dem im Postbetrieb arbeitenden Personal zusammen. Dies vorausgeschickt, ersuchte der Abgeordnete die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen: Wie viele zusätzliche, neue Mitarbeiter wurden von der Post in Südtirol insgesamt angestellt? Wie viele davon arbeiten in den Postämtern? Er bat zudem um eine Auflistung aller Postämter, mit dem Neueinstellungen und den Abgängen von Personal seit 01/01/2022. Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärte, man habe die Anfrage an die zuständigen Stellen weitergeleitet, aber bis dato keine Antwort erhalten. Sobald diese eingehe, werde man diese an den Landtag weiterleiten.

Von: mk

Bezirk: Bozen