Von: ka
Bozen – „Das Recht auf den Gebrauch der eigenen Muttersprache in der öffentlichen Verwaltung ist ein Grundrecht aller Südtirolerinnen und Südtiroler. Gemeinsam mit dem Proporz und dem Recht auf Unterricht in der Muttersprache bildet es eine der tragenden Säulen unserer Autonomie und ist die Basis für einen guten Minderheitenschutz.
Eine Abschwächung der Zweisprachigkeitspflicht wäre völlig inakzeptabel und für die deutsche und ladinische Minderheiten in Südtirol mit einem großen Risiko verbunden. Aus gutem Grund wurde diese Verpflichtung seit dem Pariser Vertrag und im Zweiten Autonomiestatut als eine der zentralen Garantien für die deutsche und ladinische Minderheit verankert. Und so selbstverständlich für viele Südtirolerinnen und Südtiroler der Gebrauch der eigenen Muttersprache in allen Lebensbereichen und im Umgang mit den öffentlichen Verwaltungen ist, so wurde – wenn wir den langen Weg bis heute geschichtlich betrachten – gerade für diese Zweisprachigkeitspflicht im Bereich der öffentlichen Verwaltungen auf Gemeinde-, Landes-, Regional- und Staatsebene sowie bei den Gerichten lange gekämpft.
Die Zweisprachigkeit und in den ladinische Tälern die Dreisprachigkeit ist somit eine große Errungenschaft und gilt europaweit als ein Vorzeigemodell im Minderheitenschutz.“
Anstelle von einer Aufweichung zu sprechen wäre es viel wichtiger, den Erwerb der deutschen Sprache als Zweitsprache, in den Schulen, an den Universitäten und am Arbeitsplatz zu fördern auch durch gute, flächendeckende und niederschwellige Sprachkurse, die gerade mit den neuen digitalen Lehr- und Lernangeboten einfach und unkompliziert angeboten werden können. Eine weitere wichtige Maßnahme wäre es die Verfahren zur Erlangung des Zwei- und Dreisprachigkeitsnachweises bürgernäher und schneller zu gestalten, denn die Wartezeiten für einen Prüfungstermin sind sehr lange.“
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