Von: mk
Rom – Die italienische Regierung boxt die Neuregelung zur energetischen Sanierung durch, schreibt Arnold Sorg für das Tagblatt Dolomiten. Am Dienstag wurde sie in der zuständigen Kommission genehmigt, am Freitag wird über das gesamte Gesetz in der Kammer abgestimmt. Weil die Vertrauensfrage gestellt wird, gibt es keine Möglichkeit, Abänderungsanträge einzureichen. Dass die Neuerung durchgeht, ist damit sicher.
Zur Erinnerung: Die Regierung in Rom hat am 30. April eine Eilverordnung erlassen, die unter anderem eine Abänderung im Bereich der energetischen Sanierung vorsieht.
Bislang konnte ein Bauherr, der sein Haus energetisch sanierte, bis zu 65 Prozent der Kosten als Steuerguthaben innerhalb von zehn Jahren von seinen Steuern absetzen. Nun kann der Bauherr – alternativ zur bisherigen Möglichkeit – vom ausführenden Unternehmen auch einen Skonto in Höhe des Steuerguthabens verlangen.
Das Unternehmen soll dem Bauherrn also einen Rabatt von 50 bis 80 Prozent gewähren und hat dann die Möglichkeiten, diesen Betrag in den darauffolgenden fünf Jahren wiederum von den Steuern abzusetzen.
Die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard wollte zumindest einen Aufschub auf die kommende Steuerperiode erreichen, um Zeit zu gewinnen und die Bestimmung in der Zwischenzeit bei anderer Gelegenheit zu Fall zu bringen. Doch am Dienstag hat die zuständige Kommission den Artikel genehmigt. Für die Handwerksbetriebe sei diese Regelung ein großer Schaden, erklärt Gebhard.