Genaue Begründung liegt noch nicht vor

Großraubwild: SVP-Parlamentarier begrüßen Urteil

Dienstag, 16. Juli 2019 | 19:08 Uhr

Rom – „Auch wenn wir die genaue Begründung noch nicht kennen, dieses Urteil ist ein Grund zur Freude“, betonen die SVP-Parlamentarier Julia Unterberger, Dieter Steger, Meinhard Durnwalder, Manfred Schullian, Renate Gebhard und Albrecht Plangger in einer Aussendung. „Das Verfassungsgericht hat bestätigt, dass der Bereich des Wolf- und Bärenmanagements vollständig in die gesetzgeberische Zuständigkeit fällt, welche das Autonomiestatut den beiden autonomen Provinzen zuerkennt.“

„Südtirol und Trentino können somit, nach Einholung eines positiven Gutachtens des Institutes für Umweltschutz und -forschung (ISPRA), eigenständig Maßnahmen zum Schutz der Berg- und Almwirtschaft erlassen und auch die Entnahme von problematischen Tieren vornehmen, wenn es keine anderen wirksamen Alternativen gibt“, so die Parlamentarier.

“Dass das Verfassungsgericht heute die Rechtmäßigkeit des u.a. von Senator Meinhard Durnwalder verfassten Gesetzes zur Entnahme von Bären und Wölfen bestätigt hat, ist aus rechtlicher Sicht bedeutend, da unsere autonomen Sonderrechte bestätigt worden sind“, erklären Julia Unterberger, Dieter Steger, Meinhard Durnwalder, Manfred Schullian, Renate Gebhard und Albrecht Plangger. Wesentlich sei aber auch, „dass wir nun in der Lage sind, über eigenständige Maßnahmen im Rahmen der europäischen Vorschriften unsere traditionelle Berg- und Almwirtschaft zu schützen.“

Von: luk

Bezirk: Bozen