Von: mk
Bozen – Am heutigen Donnerstag soll der Zweite Gesetzgebungsausschuss über den Gesetzentwurf Nr. 155/18 „Soziale Landwirtschaft“ befinden. Schon seit Längerem war bekannt, dass die SVP-Landtagsabgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer einen Entwurf zum Thema vorlegen würde, am Ende aber wurde sie von Landesrat Arnold Schuler überholt – für die Grünen im Südtiroler Landtag ein weiteres Signal, wie dick die Luft in der SVP-Bauernriege geworden sein muss.
„Soziale Landwirtschaft“, darunter sind verschiedene Tätigkeiten vorstellbar, die auf einem Bauernhof zusätzlich zur landwirtschaftlichen Kerntätigkeit ausgeübt werden können und die – zumindest in der Theorie – sozial benachteiligten Gruppen entgegen kommen.
Das bedeute konkret, dass sich etwa auf eine Bäuerin (meistens wird es die Frau betreffen) weitere Herausforderungen zukommen: Neben der Arbeit in Feld oder Stall, im Garten, im Hofladen, neben der Familienarbeit und/oder der Gästebetreuung soll sie sich um Menschen mit Beeinträchtigung, um haftentlassene Jugendliche, Therapiebedürftige, Seniorinnen und Senioren, Menschen auf der Flucht etc. kümmern, erklären die Grünen. Für diese Betreuungsleistungen erhalten landwirtschaftliche Betriebe, falls das Gesetz in Kraft tritt, Vergütung, öffentliche Förderung und Unterstützungsmaßnahmen.
„Man kann den interdisziplinären und ganzheitlichen Ansatz, der hinter dem Gesetz steht, durchaus teilen. Eine ansatzweise gesunde Umgebung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Sinne der „green care“ kann auch zu alternativen Therapieerfolgen führen. Das ist der positive Aspekt des Gesetzentwurfs“, erklären die Abgeordneten der Grünen, Brigitte Foppa, Riccardo Dello Sbarba und Hans Heiss.
Grüne sehen „diverse Schwachstellen“
Dennoch haben die Grünen mehrere Vorbehalte gegen „diverse Schwachstellen“ des Entwurfs, die sie in 21 Änderungsanträgen abzumindern versuchen. Hier die wesentlichsten Problempunkte. „Der Gesetzentwurf ist nicht für die Menschen mit besonderen Bedürfnissen geschrieben, sondern dient explizit (Art.1) dazu, um der Landwirtschaft eine weitere Einkommenssäule zu garantieren. Hingegen wird diese im Staatsgesetz vom 18. August 2015, Nr. 141 über die soziale Landwirtschaft viel stärker in das lokale System der Sozialdienste und -aktivitäten eingebunden“, erklären die Grünen.
Hier sehen sie indes den „Versuch, eine Parallelwelt der Landwirtschaft aufzubauen – auch indem die Professionalität der Sozialberufe ausgehebelt wird“. Während für jeden Sozialberuf eine fundierte Ausbildung erforderlich sei, werde die soziale Tätigkeit am Bauernhof vollkommen vage definiert. „Die Ausbildungswege werden erst in der Durchführungsverordnung geklärt werden, wobei man über die Zielrichtung noch nichts weiß. Es darf vermutet werden (s. Art. 9), dass die Ausbildung über die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung erfolgen wird. Es ist zu befürchten, dass diese Ausbildungswege einem Vergleich mit den Ausbildungen der Sozialberufe nicht standhalten. Diese Schieflage wird zu Lasten der Betreuten gehen“, so die Grünen.
Die finanzielle Förderung sei lückenhaft und weise keine Zielrichtung auf. Besonders schwerwiegend erscheint den Grünen, dass die Kostenbeteiligung bei Tagsätzen und bei Stundentarifen künftig „kategorial“ geregelt werden könnte. „Jahrzehnte wurde dafür gearbeitet, dass einheitliche Regeln gelten. Nun aber wiederum in der Landwirtschaft Sonderregelungen einzuführen, wäre ein Rückschritt“, so die Grünen.
Die gesamte Materie werde über die Abteilung Landwirtschaft gesteuert, das Soziale und die Gesundheit sind gerade einmal mit je einem Beamten im zu schaffenden Landesbeirat vertreten. „Vergessen wurden sowohl die Vertretungen der Sozialberufe wie die der Sozialgenossenschaften, der Selbsthilfeorganisationen und der öffentlichen Sozialdienste. Ebenso vergessen wurde, wie in Südtirol leider nicht neu, die italienische Welt. Dass die Landwirtschaft weitgehend ‚in deutscher Hand‘ ist, trifft zu, die Betreuten dürften aber durchaus auch aus der italienischsprachigen Welt stammen. Dies macht wieder deutlich, dass das Gesetz nicht für die zu Betreuenden gedacht ist, sondern für den Bauernstand“, so die Grünen.
Die üblichen GIS-Erleichterungen gelten auch für Gebäude, die für soziale Landwirtschaft adaptiert werden. „Es ist sicherzustellen, dass nicht über den Umweg der sozialen Landwirtschaft bauliche Eingriffe, die sonst nicht möglich wären, erfolgen können“, verlangen die Grünen.
Mit dem Gesetz würden die Betriebe der sozialen Landwirtschaft den Anbietern von Sozial- und Gesundheitsdiensten gleichgestellt. „Damit scheint sich eine völlige Schieflage abzuzeichnen. Ein Bauernhof bleibt ein Bauernhof. Falls dort qualifizierte soziale Dienstleistungen angeboten werden, so ist eine starke Präsenz sozialer Standards und Qualifikationen erforderlich. Wie diese erreicht werden sollen, ist im Gesetzentwurf nicht sichtbar. Im Gegenteil, es erhöht sich die Gefahr, dass andere Wirtschaftszweige den Bereich der sozialen Dienstleistungen für sich entdecken und ohne vorangehende grundlegende Diskussion dieser Interessenslagen ins System der sozialen Dienstleistungen drängen“, so die Grünen.
Das Gesetz bleibe in der Darlegung der Zielsetzung erstaunlich ungenau und verschleiert. Im Bericht gebe es nicht den Ansatz eines Hinweises auf die grundlegende Zielsetzung, den Maßnahmen und Modalitäten, wie diese erreicht werden sollen – darunter vor allem das abgesprochenen und integrierte Vorgehen im Netz mit den lokalen Sozial-, Gesundheits-, Arbeits- Berufsbildungs- und allgemeinen Bildungseinrichtungen. Es gebe keinen Hinweis auf den Finanzierungsbedarf und keine wie auch immer geartete planerische Perspektive, kritisieren die Grünen.
Aus den aufgeführten Gründen scheint den Grünen der Gesetzentwurf noch nicht ausgereift. „Sowohl der Dachverband für Soziales als auch der Landesverband für Sozialberufe haben nicht umsonst eine Anhörung im Gesetzgebungsausschuss beantragt. Auch die Stimme der lokalen Sozialdienste (Gemeinden und Bezirksgemeinschaften) und der Gesundheitsdienste sollte zu Wort kommen. Wir fordern, diese schnellstens, am besten bei der heutigen Sitzung durchzuführen, damit auch jene zu Wort kommen, die beim Entstehen des Gesetzes ganz offensichtlich hinter den Bauern zurückstehen mussten“, erklären die Grünen abschließend.