Von: mk
Bozen – Pünktlich zum Ende der Legislaturperiode kommt eine weitere Reform des Landesgesetzes „Raum und Landschaft“. In seinem Minderheitenbericht geht der Grüne Landtagsabgeordnete Riccardo Dello Sbarba auf die Änderungen ein.
Die Frist für die Gemeindenplanung werde gestrichen. Dello Sbarba sprich von einer „Kapitulation“, die schwerwiegenden Folgen für die nachhaltige Entwicklung Südtirols habe.
Die Regelung für „Wohnungen mit Preisbindung“ werde neu formuliert. „Die hohen Wohnkosten sind für Familien ein sehr ernstes Problem. Können preisgebundene Wohnungen hier eine Lösung sein? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Werden die Wohnungen zur Miete oder zum Kauf angeboten? Werden sie von gemeinnützigen Organisationen oder von privaten Unternehmern gebaut? Werden sie Teil der öffentlichen Wohnungspolitik sein, oder werden sie diese durch den privaten Markt ersetzen? So wie sie formuliert ist, gefährdet die neue Gesetzgebung die Zukunft des sozialen und geförderten öffentlichen Wohnbaus ernsthaft“, erklärt Dello Sbarba.
Die Sanktionen für diejenigen, die eine konventionierte Wohnung an Nichtberechtigte vermieten, werden neu formuliert. Künftig soll eine „Pauschalstrafe“ an die Stelle der derzeitigen progressiven Strafe treten. „Somit wird belohnt, wer die meisten Verstöße begeht“, kritisiert Dello Sbarba.
Mit der aktuellen Reform erhöhe sich die Zahl der Änderungen des Gesetzes „Raum und Landschaft“ seit 2018 auf 500. „Das Versprechen von „Stabilität und Rechtssicherheit“ erweist sich als leer: Eine regelrechte Bankrotterklärung für die Landesregierung!“, betonen die Grünen.