Bestimmungen zu Luftreinhaltung, Radwege und Energieeinsparung

Haushalt 2023: Landesregierung legt Begleitgesetzentwurf vor

Dienstag, 25. Oktober 2022 | 15:30 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat zum Budgetentwurf ein Begleitgesetz vorgelegt. Es beinhaltet unter anderem Bestimmungen zu Luftreinhaltung, Radwegen, Energieeinsparung, Borkenkäfer und Gesundheitspersonal.
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Im Landesamt für Gesetzgebung ist noch bis zuletzt am Gesetzentwurf “Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2023” gearbeitet worden, den die Landesregierung heute auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher genehmigt hat. In den Gesetzentwurf sind eine Reihe von Gesetzesänderungen eingeflossen. Einige davon zielen auf mehr Rechtssicherheit ab, andere auf eine Anpassung der Landesgesetzgebung an übergeordnete Normen. Das rund ein Dutzend Artikel starke Begleitgesetz zum Budgetentwurf 2023 beinhaltet aber auch eine Reihe neuer Bestimmungen, die auf Nachhaltigkeit abzielen.

So geht es im Artikel 2 um die Luftreinhaltung. Vorgesehen wird die Möglichkeit, bei anhaltenden Verkehrsstaus den Verkehr von Staats-, Landes- oder Gemeindestraßen auf die Autobahn zu verlagern, um die Luftqualität in besonders verkehrs- und emissionsbelasteten Ortschaften zu verbessern. Die Landesregierung schließt Vereinbarungen mit den Autobahnbetreibenden ab, um den Verkehrsteilnehmenden die kostenlose Benutzung eines oder mehrerer Straßenabschnitte zu ermöglichen. Die Gesetzesbestimmung ermöglicht es, dass das Land die Kosten für eine solche Verlagerung des Fahrzeugverkehrs – auf die unbedingt erforderlichen Zeiträume beschränkt – für bestimmte Autobahnabschnitte übernimmt. Die Umsetzung solcher Maßnahmen erfolgt im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden. Bei der Bewertung der Schadstoffbelastung stützt sie sich auf die Bewertungen der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Erwerb übergemeindlicher Radwege und Radrouten schafft Artikel 3, mit dem das Landesgesetz zur Vermögensverwaltung geändert werden soll. Demnach kann das Land die entsprechenden Grundstücke für öffentliche Zwecke enteignen. Die Radwege werden in der Folge als öffentliches Gut eingestuft. Damit sollen die derzeit bestehenden Eigentumsverhältnisse geregelt werden. Derzeit erfolgt die Nutzung der Radwege in vielen Fällen über Vereinbarungen und Dienstbarkeiten, die mit den privaten Grundstückseigentümern abgeschlossen werden.

Erleichterungen und Vereinfachungen bei der Beschäftigung von Gesundheitspersonal bringt Artikel 5, mit dem das Landesgesetz zur “Neuregelung des Gesundheitsdienstes” geändert werden soll. So soll es zeitbefristet möglich sein, zur Bewältigung des Fachärztemangels in den Notaufnahmen und den Diensten für Rettungs- und Notfallmedizin nach erfolgloser oder unzureichender Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens Ärztinnen und Ärzte ohne Facharztdiplom zeitbefristet freiberuflich mit individuellen Aufträgen zu beschäftigen. Diese können in den Notaufnahmen unter Aufsicht der Fachärzte bestimmte ärztliche Leistungen erbringen.

Energiesparmaßnahmen für Kühlgeräte beinhaltet Artikel 9. Er legt im Sinne des Klimaschutzes fest, dass Kühlgeräte von Handelsbetrieben mit Türen oder gleichwertigen Verschlusssystemen ausgestattet sein müssen. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Landesgesetzes zur Energieeinsparung sollen zudem der Höchstsatz der Förderungen von derzeit 70 Prozent auf 80 Prozent erhöht und ein Anreiz für energieeffizientes Sanieren von Kondominien geschaffen werden. Zudem kommt diese Maßnahme Familien und heimischen Betriebe zugute, zumal der sogenannte staatliche Superbonus demnächst ausläuft.

Ebenso im Begleitgesetz enthalten sind Bestimmungen zur Bekämpfung des Borkenkäfers und deren Finanzierung: Zu diesem Zweck wird das Jagdgesetz in einigen Passagen abgeändert. Unter anderem sollen Verwaltungsstrafen angepasst werden. Auch kann die Forstbehörde die Entrindung und den Abtransport geschlägerter Bäume bei Strafe anordnen – gegenüber Waldbesitzenden aber auch gegenüber Betreibern von Infrastrukturen öffentlichen Interesses. Eingerichtet werden soll auch ein Holzfonds.

Die Maßnahmen zur Neuorganisation des Landesstatistiksystems, die Definition optimaler Einzugsgebiete, um eine gemeinschaftliche Bewirtschaftung der Hausabfälle zu ermöglichen, sind weitere Bestimmungen im Begleitgesetzentwurf. Dieser wird nach der heutigen Genehmigung durch die Landesregierung dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt.

 

Von: luk

Bezirk: Bozen