Interessenkonflikt der Gemeindeverwalter war weiter Thema

Haushalt der Region – Artikeldebatte

Freitag, 10. Dezember 2021 | 18:00 Uhr

Bozen/Trient –  Die Behandlung der drei Gesetzentwürfe der Regionalregierung zum Haushalt der Region ist heute im Regionalrat fortgesetzt worden – Gesetzentwurf Nr. 45: Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2022 der Region ; Gesetzentwurf Nr. 46: Regionales Stabilitätsgesetz 2022 und Gesetzentwurf Nr. 47: Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2022-2024 zusammen mit Beschlussfassungsvorschlag Nr. 30: Aktualisierungsbericht zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2021.

Zum gestrigen Abschluss der Generaldebatte bemerkte Alex Marini, dass die App für die Wortmeldung nicht funktioniert habe; es hätten sich noch weitere Abgeordnete zu Wort melden wollen. Zudem bat er, einen Termin für eine Sitzung anzuberaumen, damit der Regionalrat seine Vertreter für die Wahl des Staatspräsidenten ernennen könne. Präsident Josef Noggler entgegnete, dass die App sehr wohl funktioniert habe, denn andere hätten sich mit dieser zu Wort gemeldet. Er habe nach zweimaligem Aufruf zur Wortmeldung die Debatte für beendet erklärt. Für die Einberufung des Regionalrats warte er noch auf die offizielle Mitteilung aus Rom.

In seiner Replik ging der Präsident der Region Maurizio Fugatti auf einzelne Argumente der Generaldebatte ein. Der von vielen beanstandete Artikel 6-bis sei auf Initiative von Abgeordneten eingebracht worden, und die Regionalregierung überlasse dies dem Urteil des Plenums. Er erläuterte einige Zahlen im Haushalt, unter anderem zur Finanzierung der Gerichtsämter. Die Kriterien für die Arbeitsgruppe zur Zusammenarbeit zwischen Region und Provinzen könnten in der Gesetzgebungskommission und im Plenum beraten werden. Die angesprochenen Umweltthemen seien eher Sache der beiden Provinzen, wenn auch die Region dem Thema die gebührende Aufmerksamkeit schenke. Was die grenzüberschreitende Entwicklung der Region betreffe, so sei dies Thema seiner Euregio-Präsidentschaft.

Anschließend wurde der Übergang zur Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 45: Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2022 der Region beschlossen (30 Ja, 20 Nein, 5 Enthaltungen).

Art. 1 enthält eine Korrektur zum Nachtragshaushalt 2020-22. Alex Marini beantragte die Streichung des Artikels und verwies, im Zusammenhang mit Art. 6-bis, auf ein neues Buch zur “gesetzeskonformen Korruption” in Italien, das auch von Interessenskonflikten handle. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Artikel wurde mit 26 Ja, 13 Nein und neun Enthaltungen genehmigt.

Art. 2 betrifft die Zuweisung von Mitteln aus dem Haushalt an die Provinzen.
Alex Marini forderte die Streichung des Artikels, was aber abgelehnt wurde.
Der Artikel wurde mit 25 Ja, 1 Nein und 20 Enthaltungen genehmigt.

Art. 2-bis betrifft die Ergänzungsvorsorge.
Arno Kompatscher beantragte eine Anpassung bei der Ergänzungsvorsorge zugunsten von Bauern und Pächtern. Der Antrag wurde angenommen und damit der Artikel, der mit diesem Antrag eingeführt worden war.

Art. 3 betrifft den integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan und wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 4 betrifft Bestimmungen zu Haushalt und Rechnungswesen.
Giorgio Tonini teilte zwar den Inhalt des Artikels, aber das Thema sollte nicht über den Haushalt geregelt werden.
Der Artikel wurde mit 31 Ja, 5 Nein und 17 Enthaltungen genehmigt.

Art. 5 betrifft den Aufstieg des Personals der örtlichen Körperschaften und wurde ohne Debatte genehmigt. Nach der Abstimmung mahnte Alex Marini, bei Beförderungen die Transparenzregeln einzuhalten.

Art. 6 betrifft die Personalaufnahme bei örtlichen Körperschaften und wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 6-bis betrifft die Verwalter der örtlichen Körperschaften und sieht vor, dass Bürgermeister ihre berufliche Tätigkeit im Gemeindegebiet ausüben dürfen, wenn sie die Zuständigkeit für Bauwesen, Raumordnung und öffentliche Arbeiten delegieren.

Dazu wurden mehrere Änderungs- bzw. Streichungsanträge eingereicht, von 5 Stelle, Grünen und Team K. Die Autonomie sei dazu da, es besser zu machen als Rom, nicht schlechter, meinte Alex Marini. Dieser Artikel könne zur Anfechtung des Gesetzes führen und berge die Gefahr, dass die Interessenkonflikte in den Gemeinden zunähmen. Paul Köllensperger kritisierte, dass man hier ein Gesetz ändern wolle, um den SVP-Bürgermeister von Bruneck zu retten, der bei manchen Bauten in der Gemeinde auch Projektant sei – ein Fall werde am 26. Jänner vor Gericht verhandelt. Laut Verwaltungsgericht Trient gelte die Enthaltungspflicht für den Bürgermeister auch, wenn er die Zuständigkeiten für Raumordnung, Bauwesen und öffentliche Arbeiten delegiere, da er der Letztverantwortliche für alle Maßnahmen der Gemeinde sei. Dasselbe sagten auch das Verfassungsgericht 2016 und das Innenministerium 2019.

Laut Paolo Zanella hätte der Artikel gar nicht zugelassen werden dürfen, da er nichts mit dem Haushalt zu tun habe. Auch voriges Jahr habe man einen solchen Anlauf versucht, und man habe bemerkt, wie es Teilen der Mehrheit peinlich gewesen sei. Mit einer Blitzaktion in der Kommission habe man den Interessenkonflikt eines Einzelnen saniert, im Widerspruch zur staatlichen Regelung und zur Verfassung. Er spüre, wie es vielen Mitgliedern der Mehrheit peinlich sei, bemerkte Alessandro Urzì, vor allem in der Lega, die bei diesem Streich der SVP mitmachen müsse. Dieser Artikel könne eine Prozesslawine hervorrufen. Zunächst bestehe das deutliche Risiko einer Anfechtung, dann könne das Gesetz auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens – z.B. jenes zum Brunecker Fall – auf seine Verfassungskonformität überprüft werden.

Alessio Manica wies auf den Interessenkonflikt hin, wenn der Projektant auch die Baukonzession erteilt. In den Trentiner Gemeinden sei es zudem der Bürgermeister, der die Ausschussmitglieder ernenne – auch deswegen sehe das Verfassungsgericht die Delegierung von Aufgaben nicht als Ausweg. Zum Artikel gebe es auch kein Gutachten des Rates der Gemeinden. Der Kodex der örtlichen Körperschaften sei klar bei den Gründen für die Nichtwählbarkeit, und es gebe keine Pflicht, Bürgermeister zu werden. Man wäre die einzige Region, die von diesem Prinzip abweichen würde. Hanspeter Staffler sprach von einer Gesetzgebung ad personam, um einen Gerichtsfall zu lösen. Wenn dieser Artikel angenommen werde, gebe es unterschiedliche Auswirkungen auf Groß- und auf Kleingemeinden. Bei einer Gemeinde wie Bozen, in der einzelne Stadträte sich hauptberuflich um ihr Ressort kümmern, könnte es noch funktionieren, nicht aber in einer kleinen Gemeinde, wo der Bürgermeister Ansprechpartner für alles sei. Wenn der Bürgermeister z.B. Architekt sei, werde er auch als Architekt zur ersten Anlaufstelle.

Der Streichungsantrag von Marini wurde mit 23 Ja, 28 Nein und einer Enthaltungen abgelehnt. Damit verfielen die anderen Streichungsanträge.

Paolo Zanella legte einen Änderungsantrag vor, wonach die Pflicht, sich der Ausübung der beruflichen Tätigkeiten in seiner Gemeinde zu enthalten, vor allem für den Bürgermeister gilt. Der Antrag wurde mit 23 Ja und 27 Nein abgelehnt. Abgelehnt wurden auch weitere Anträge Zanellas mit ähnlicher Stoßrichtung, andere zog er zurück. Riccardo Dello Sbarba fiel das Schweigen der Mehrheit in dieser Frage auf, so verhalte man sich eben, wenn man sein Verhalten nicht rechtfertigen könne. Der Artikel sei im Widerspruch zu Gesetzen und Urteilen, aber auch zur Ethik in den öffentlichen Verwaltungen, die eine Gewaltentrennung verlange. Nicht von ungefähr würden seit 30 Jahren überall Bürgerlisten aus dem Boden sprießen, um zu verhindern, dass immer dieselben die Entscheidungen träfen. Alex Marini stimmte der Kritik zu. Vor der Abstimmung verließen Abgeordnete der Opposition den Saal, Alessandro Urzì beantragte die Feststellung der Beschlussfähigkeit, die mit 34 anwesenden Abgeordneten nicht gegeben war.

Präsident Josef Noggler unterbrach anschließend gemäß Geschäftsordnung die Sitzung, die um 14.30 Uhr wieder aufgenommen wird.

Fortsetzung am Nachmittag

Am Nachmittag wurde die Artikeldebatte zum  Gesetzentwurf Nr. 45 – Regionales Begleitgesetz zum Stabilitätsgesetz 2022 der Region – wieder aufgenommen.

Zu Art. 6-bis (Interessenkonflikte der Gemeindeverwalter) hatte am Vormittag die Beschlussfähigkeit gefehlt. Daher wurde die Behandlung des Artikels wieder aufgenommen.

Alex Marini wies auf das Verzeichnis der Gemeindeverwalter hin, das vom Kodex der Lokalkörperschaften vorgesehen ist. Dort müssten Angaben zu Beruf und anderen Ämtern verzeichnet werden, um die Prüfung von eventuellen Interessenkonflikten zu erlauben. Vor Einreichung dieses Zusatzartikels hätte man das Verzeichnis durchgehen müssen, denn dazu sei es da. Das Einzige, das man stattdessen wisse, sei, dass es um Einzelinteressen gehe. In der Debatte seien der rechtliche und der politisch-ethische Aspekt des Artikels dargelegt worden, bemerkte Hanspeter Staffler. Zu beachten sei zudem, was der Artikel mit sich bringen werde: der Vorteil, den Ingenieure und Architekten hätten, die auch Bürgermeister seien. Dies vorausgeschickt, gebe es keinen guten Grund für diesen Artikel. Die Opposition werde alles tun, um diesen Artikel zu verhindern. Auch Mehrheitsvertreter hätten Bauchweh mit diesem Artikel und würden in einer geheimen Abstimmung nicht dafür stimmen. Staffler appellierte an die Einbringer, diesen Artikel zurückzuziehen. Alessandro Urzì erinnerte daran, dass bei der Abstimmung am Vormittag, bei der er wie auch die Kollegen Vettorato und Mattei dagegen gestimmt hätten, die Beschlussfähigkeit gefehlt habe. Deswegen müsse man die Abstimmung wiederholen und nicht eine neue Debatte führen.

Präsident Josef Noggler antwortete, dass der Artikel – nach Abstimmung über die Änderungsanträge – weder vorgelesen noch diskutiert worden sei, daher sei nun eine Debatte möglich. Sven Knoll gab Urzì recht: Es habe keine Debatte zum Artikel selbst gegeben, daher sei man zur Abstimmung übergegangen. Es sei keine Abstimmung gewesen, antwortete Präsident Noggler, sondern ein Appell zur Beschlussfähigkeit. Alessandro Urzì sah einen Fehler in der Leitung der Sitzung und in der Auslegung der Geschäftsordnung. Wenn man mit “Ja” oder “Nein” antworten müsse, sei es eine Abstimmung und kein Appell. Riccardo Dello Sbarba erklärte, dass die Beschlussfähigkeit laut Geschäftsordnung bei einer Abstimmung festgestellt werde, nicht vorher. Präsident Noggler unterstrich, dass der Artikel weder vorgelesen noch diskutiert wurde. Alessio Manica, der eine Fraktionssprechersitzung forderte, war wie Dello Sbarba der Meinung, dass die Beschlussfähigkeit bei der Abstimmung festgestellt wird. Brigitte Foppa schloss sich dem an. Präsident Noggler erklärte, dass er die Feststellung der Beschlussfähigkeit angekündigt hatte. Ulli Mair forderte eine Überprüfung anhand der Videoaufzeichnung. Paolo Zanella verwies auf Art. 71 der Geschäftsordnung, der eine Feststellung der Beschlussfähigkeit während der Abstimmung vorsehe. Giorgio Tonini räumte ein, dass die Geschäftsordnung nicht eindeutig sei und deswegen interpretiert werden könne, was Präsident Noggler getan habe. Seiner Meinung nach müsse die Abstimmung wiederholt werden.

Die Arbeiten wurden anschließend für eine Fraktionssprechersitzung unterbrochen. Anschließend teilte Präsident Noggler mit, dass man sich geeinigt habe, den entsprechenden Artikel der Geschäftsordnung eindeutiger zu formulieren.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, schritt man zur Abstimmung.
Art. 6-bis wurde mit 25 Ja, 24 Nein und einer Enthaltung genehmigt.

Art. 7 betrifft das Inkrafttreten und wurde ohne Debatte genehmigt.

Erklärungen zur Stimmabgabe

Alex Marini (Movimento 5 Stelle) bedauerte die Annahme von Art. 6-bis. Der Interessenkonflikt sei ein fundamentales Thema in einer Demokratie. Aus Verantwortungsbewusstsein habe die Opposition nicht alle Mittel der Geschäftsordnung ausgeschöpft. Mit den Stimmen der Mehrheit sei dann eine Bestimmung genehmigt worden, die die Fälle von Interessenkonflikten in unseren Gemeinden vervielfachen könne. Hier sei der Klientelismus Gesetz geworden. Man sollte sich mindestens schämen.

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) erklärte, dass man sich in der Fraktionssprechersitzung darauf geeinigt habe, dass die Beschlussfähigkeit während der Abstimmung festgestellt wird. In dieser Sitzung habe es mehrere Pannen gegeben, auch technischer Natur. Besonders bei heißen Themen wäre es wichtig, dass das Präsidium einen ordnungsgemäßen Ablauf garantiert. Art. 6-bis sei zum Schämen, er sei auch nur mit einer Stimme Mehrheit genehmigt worden. Also gebe es auch dort Bauchweh. Er hoffe, dass diese Bestimmung alsbald angefochten werde.
Präsident Noggler erklärte, dass man das Abstimmungssystem sehr wohl kontrolliert habe. Man könne aber nicht die Handys aller Abgeordneten überprüfen.

Es sei ein Beispiel für eine Ad-personam-Regelung, meinte Paul Köllensperger (Team K), man ändere ein Gesetz, damit die SVP einen ihrer Bürgermeister retten könne. Dieses Gesetz widerspreche einem Kassationsurteil, dem Staatsgesetz und dem Gutachten des Innenministeriums. Seine Fraktion werde gegen diese “Lex Griessmair” stimmen.

Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) sah in der knappen Mehrheit zum Artikel einen Hinweis, dass die Mehrheit in der Frage nicht geschlossen sei. Dieser Artikel sei nur für Südtirol geschrieben, und das tue der Trentiner Autonomie grundsätzlich nicht gut. Aus dem Ergebnis der namentlichen Abstimmung lasse sich auch ein Bauchweh in der Mehrheit herauslesen. Dieser Artikel werde zu einer ganzen Serie von Gerichtstreitigkeiten führen. Er werde dagegen stimmen.

Die ganze Haushaltsdebatte konzentriere sich auf diesen Artikel, bemerkte Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten). Die Mehrheit habe dazu keine Erklärung abgegeben. Vielleicht wollte sie sagen, dass sonst keine Freiberufler mehr fürs Bürgermeisteramt kandidieren würden. Aber sie sollte wenigstens etwas sagen.

Gesetzgebung ad personam habe es im Regionalrat und im Landtag immer wieder gegeben, meinte Ulli Mair (Freiheitliche). LH Durnwalder habe nie den Saubermann gespielt, sei aber immer Rede und Antwort gestanden, was man von Kompatscher nicht sagen könne. Dieser Artikel widerspreche der staatlichen Gesetzgebung, den Urteilen des Kassationsgerichts und des Verwaltungsgerichts sowie einem Gutachten des Innenministeriums – aber das sei anscheinend nicht wichtig. Man sollte nicht in ein laufendes Verfahren eingreifen. Am meisten störe es sie aber, dass man von der Mehrheit keine Erklärung zum Artikel bekomme. Kompatschers Kollege Fugatti und seine Lega müssten dies ausbaden.

Alle dürften inzwischen verstanden haben, welchen Tiefpunkt man erreicht habe, meinte Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung). Präsident Fugatti habe die Verantwortung auf den Regionalrat abgeschoben, er selbst kenne wahrscheinlich den Fall von Bruneck nicht. Dass auch einige von der SVP Bauchweh hätten, mache Hoffnung. Mit dieser Abstimmung sei die Geschichte noch nicht zu Ende, man werde die Regierung auffordern, einzuschreiten. Auch die Sitzungsführung durch den Präsidenten sei nicht korrekt gewesen.

Hanspeter Staffler (Grüne) beantragte geheime Abstimmung.

Als Argument für den Artikel habe er gehört, dass Freiberufler sonst nicht mehr Bürgermeister werden wollten, erklärte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche). Das sei ein schwaches Argument, denn für die Berufsausübung stünden immer noch die restlichen 115 Gemeinden zur Verfügung. LH Kompatscher habe in seiner Haushaltsrede im Landtag mehr Respekt vor den Institutionen gefordert, aber ein solcher Vorstoß sei da kontraproduktiv. Man habe den ganzen Tag über dieses Thema diskutiert, aber Kompatscher sei meist abwesend gewesen.

Am lautesten sei heute das Schweigen der Personen gewesen, die hinter diesem Artikel stünden, meinte Brigitte Foppa (Grüne). Der Regionalrat habe das Recht, von ihnen eine Begründung für diesen Artikel zu hören. Die Mehrheit habe auch die Verantwortung, ihre Vertreter in den Gemeinden vor Vermischung von Interessen zu schützen.

Der derzeitige Art. 64 im Kodex der Lokalkörperschaften führe zu Interpretationsschwierigkeiten , erklärte Gerhard Lanz (SVP). Jede berufliche Tätigkeit in Zusammenhang mit einem Bau wäre verboten. Es sei klar, dass beide Funktionen nicht vereinbar seien, daher müsse man sich zwischen ihnen entscheiden, zwischen Beruf und Baukompetenzen im Gemeindeausschuss. Die Bürgerinnen und Bürger seien reif genug, um bei Missständen einzugreifen. Er habe sich bei Juristen informiert, und diese seien der Meinung, dass dieser Artikel keinen Einfluss auf das laufende Verfahren haben werde. Das Problem habe es auch bei Bürgermeistern gegeben, die nicht von der SVP waren, und niemand habe etwas gesagt. Man müsse vermeiden, dass ganze Berufe von politischen Ämtern ausgeschlossen werden.

Dieser Artikel lege das Staatsgesetz weit statt eng aus, meinte Giorgio Tonini (Partito Democratico). Man erlaube damit die Doppelrolle von Kontrolliertem und Kontrolleur und werfe damit ein wichtiges Prinzip über den Haufen: Wer öffentliche Ämter bekleide, müsse Privatinteressen aufgeben.

Der Gesetzentwurf wurde in geheimer Abstimmung mit 32 Ja, 25 Nein und einer Enthaltung genehmigt.

Anschließend wurde der Gesetzentwurf Nr. 46 – Regionales Stabilitätsgesetz 2022 – behandelt. Mit einer Tagesordnung zum Gesetzentwurf wollten die Abg. Alex Marini und Diego Nicolini (Movimento 5 Stelle)  den Präsidenten der Region verpflichten, 1. bei allen geeigneten Stellen die Akte und Maßnahmen, welche die Einführung des „Mindeststundenlohns“ für die Arbeitnehmenden des öffentlichen und privaten Bereichs beinhalten, zu unterstützen; 2. die von der Region und den Provinzen Trient und Bozen dem Parlament gegenüber ergriffenen Maßnahmen zu koordinieren, mit denen der Erlass von Gesetzesbestimmungen zur Erreichung der in den EU-Verträgen enthaltenen Zielsetzungen unterstützt werden soll, um alle Arbeitsnehmenden vor ungerechtfertigt niedrigen Löhnen zu schützen und allen einen ausgewogenen und gerechten Anteil an den Ergebnissen des Fortschritts zu sichern. Gerhard Lanz beantragte die getrennte Abstimmung der Prämissen. Der beschließenden Teil des Antrags wurde mit 44 Ja und einer Enthaltung genehmigt.

Anschließend wurde der Übergang zur Artikeldebatte beschlossen.

Art. 1 zum Personal wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 2 betrifft die Trennung zwischen politischer und Verwaltungstätigkeit und wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 3 mit der Ermächtigung der Ausgaben wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso Art. 4 zum Inkrafttreten.

Der Gesetzentwurf wurde mit 33 Ja, 20 Nein und 1 Enthaltung genehmigt.

Beschlussfassungsvorschlag Nr. 30: Aktualisierungsbericht zum Wirtschafts- und Finanzdokument der Region (WFDR) 2021. Der Aktualisierungsbericht wurde ohne Debatte mit 32 Ja, 17 Nein und drei Enthaltungen angenommen.

Gesetzentwurf Nr. 47: Haushaltsvoranschlag der Autonomen Region Trentino-Südtirol für die Haushaltsjahre 2022-2024.

Mit einer Tagesordnung zum Gesetzentwurf forderten die Abg. Foppa, Dello Sbarba, Coppola, Zanella und Staffler (Grüne) die Aufstellung von Lärmschutzwänden mit Photovoltaik bzw. die Nachrüstung der bestehenden Lärmschutzwände entlang der Brennerautobahn dort, wo es technisch und wirtschaftlich sinnvoll sei.
Vizepräsident Arno Kompatscher kündigte die Zustimmung der Regionalregierung an. Die Prämissen des Antrags wurden abgelehnt, der beschließende Teil wurde mit 47 Ja einstimmig angenommen.

Mit einer weiteren Tagesordnung wollten die Abg. Foppa, Dello Sbarba, Coppola, Zanella und Staffler (Grüne) die Regionalregierung verpflichten, sich dem Weiterbau der Valdastico-Autobahn und deren Anbindung an die Brennerautobahn zu widersetzen und den Vertretern der Region in den beteiligten Gesellschaften, insbesondere der A22, denselben Auftrag zu erteilen. Lucia Coppola teilte mit, dass man sich mit der Mehrheit auf eine neue Fassung geeinigt habe, um die Regionalregierung aufzufordern, die Diskussionen sowohl innerhalb der Region als auch mit den zuständigen Behörden auf nationaler und europäischer Ebene über die strategischen Entscheidungen bezüglich der Transitinfrastrukturen, die die Region betreffen, zu intensivieren, um nach möglichen Alternativen zu den Projekten für neue Autobahnabschnitte zu suchen, und zwar im Einklang mit den Verpflichtungen zum Klima- und Gesundheitsschutz, dem vorrangigen Ziel der Verlagerung des Schwerlastverkehrs auf die Schiene entlang des Brennerkorridors und unter Einhaltung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention, das den Verzicht auf den Bau neuer alpenquerender Straßen vorsieht.

Präsident Maurizio Fugatti kündigte das Nein zu den Prämissen an, während man das Urteil über den beschließenden Teil dem Plenum überlasse. Die Prämissen wurden abgelehnt, der beschließende Teil mit 32 Ja, 15 Nein und vier Enthaltungen angenommen.

Anschließend wurde der Übergang zur Artikeldebatte beschlossen.

Art. 1 mit dem Einnahmenvoranschlag von 427 Mio. Euro wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso Art. 2 mit dem Voranschlag der Ausgaben in derselben Höhe, Art. 3 mit den Anhängen zum Haushaltsvoranschlag und Art. 4 zum Inkrafttreten. Unter den Trentiner Abgeordneten stimmten 17 mit Ja, sechs mit Nein, unter den Südtiroler Abgeordneten stimmten 19 mit Ja, 13 mit Nein. Da nicht in beiden Provinzen die erforderliche Mehrheit von 18 erreicht wurde, wird der Haushaltsvoranschlag dem von Art. 84 des Autonomiestatuts vorgesehenen Schlichtungsorgan übermittelt.

Beschlussfassungsvorschlag Nr. 31: Genehmigung des Haushaltsvoranschlages des Regionalrates für die Finanzjahre 2022-2023-2024 (eingebracht vom Präsidium des Regionalrats). Dieser umfasst Einnahmen und Ausgaben von 52 Mio. Euro. Alex Marini (Movimento 5 Stelle) erinnerte an seinen Antrag vom Vorjahr an das Präsidium, die Einrichtung einer Beobachtungsstelle zur organisierten Kriminalität zu prüfen. Dieser sei noch nicht umgesetzt. Er forderte auch, dass die Liveübertragung der Sitzungen mit Übersetzungen untertitelt wird, und vermisste einen Plan zum Personalbedarf.

Er wisse nicht, was vor seiner Amtszeit zugesagt wurde, erklärte Präsident Josef Noggler, aber er werde Marini zeitnah eine Antwort zukommen lassen. Der Haushaltsvoranschlag wurde mit 34 Ja, zwei Nein und 15 Enthaltungen genehmigt.

Präsident Noggler schloss die letzte Sitzung in diesem Jahr und wünschte den Abgeordneten ein frohes Weihnachtsfest.

Von: mk

Bezirk: Bozen