Von: mk
Bozen – Wie so oft kontrolliert die Gemeinde Bozen nicht die Zweisprachigkeitsbestimmungen bei der Beschilderung der von ihr genehmigten Baustellen. Dies bemängelt zumindest der Südtiroler Heimatbund.
So wurden von der beauftragten Firma aus dem Trentino in der Reschenstraße zwischen den Kreuzungen mit der Piacenza-Straße und der Bari-Straße nur einsprachige Hinweisschilder angebracht.
Eine Firma aus dem Trentino führt hier Aushubarbeiten für die Telekom durch. „Da die Arbeiten noch bis zum 14. August andauern werden, sollte die Gemeinde unbedingt auf eine zweisprachige Beschilderung bestehen, wie sie ja auch vom Gesetz vorgeschrieben ist“, erklärt Heimatbundobmann Roland Lang.
Mit Luis Walcher sitze ein rühriger und heimatbewusster Stadtrat im Bozner Rathaus. Es bleibe zu hoffen, dass er als Zuständiger für öffentliche Bauten und Arbeitssicherheit, sich auch hier für die deutsche Sprache einsetzen wird.
Der Südtiroler Heimatbund weist darauf hin, dass die Missachtung von Zweisprachigkeitsbestimmungen laut D.P.R. vom 15.07.1988 Nr. 574 strafbar ist. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen verlangt z.B. bei Konzessionsunternehmen ausdrücklich die Verhängung eines Bußgeldes in der Höhe von 516,47 bis 2.582,28 Euro.
Der Südtiroler Heimatbund fordert die Gemeinde Bozen auf, umgehend die Baufirma zur Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen anzuhalten.