Von: ka
Bozen – Ja im II. Gesetzgebungsausschuss zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Der Entwurf von SVP/Lega zur Wassernutzung wurde zurückgezogen.
Der Ausschuss hat heute die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Artikel 14 bis 21 des Landesgesetzentwurfs Nr. 27/2019 – Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen örtliche Körperschaften, Schulfürsorge, Bildung, Kindergärten, öffentliche Veranstaltungen, Ämterordnung und Personal, Landwirtschaft, Landschafts- und Umweltschutz, Nutzung öffentlicher Gewässer, Raumordnung, Jagd und Fischerei, Hygiene und Gesundheit, Soziales, Arbeit, Handwerk, Gastgewerbe, Handel, Steinbrüche und Gruben sowie Torfstiche, Wirtschaft, Forschung und Innovation, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Arno Kompatscher – mit 4 Ja (Magdalena Amhof, Franz Locher, Helmut Tauber und Manfred Vallazza) und 3 Enthaltungen (Peter Faistnauer, Brigitte Foppa und Andreas Leiter Reber)gutgeheißen.
Wie Ausschussvorsitzender Franz Locher berichtet, hat der Ausschuss auch Änderungen am Ursprungstext vorgenommen: Laut einem Änderungsantrag von SVP und Freiheitlichen kann der Nutzungszeitraum von Konzessionen für Bewässerungs- und Frostschutzberegnung auf Vorschlag des Versuchszentrum Laimburg vorverlegt werden, und laut einem Änderungsantrag von SVP und Team Köllensperger sollen in den Bonifizierungskonsortien auch der Rat der Gemeinden sowie der Verband der Konsortien vertraten sein.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 16/2019 – Anpassung der Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer, eingebracht von den Abg. Manfred Vallazza und Carlo Vettori – wurde vom Erstunterzeichner zurückgezogen, da die darin enthaltenen Maßnahmen in den Gesetzentwurf Nr. 27/2019 aufgenommen wurden (siehe oben).
II. Gesetzgebungsausschuss: Frühzeitiger Bewässerung zugestimmt
Anlässlich der heutigen Sitzung des II. Gesetzgebungsausschusses im Landtag wurde beschlossen, dass im Falle eines verfrühten Vegetationsbeginns, künftig in betroffenen Gebieten eine Bewässerung möglich sein soll.
In der heutigen Sitzung des II. Gesetzgebungsausschuss im Landtag wurde unter dem Vorsitz von L.Abg. Franz Locher, eine bedarfsgerechte Wasserableitung zur Bewässerung und Frostberegnung außerhalb der Konzessionszeiten genehmigt. Voraussetzung für eine frühzeitige Ableitung sind ein verfrühter Vegetationsbeginn und die entsprechende Verfügbarkeit des Wassers. Der SVP-Bauernvertreter L.Agb Manfred Vallazza setzt sich bereits seit Längerem dafür ein, den Zugang zu Wasser-Konzessionen für Beregnungszwecke zu erleichtern und hat gemeinsam mit L.Abg Carlo Vettori den entsprechenden Gesetzentwurf dazu eingereicht. Dieser sieht vor, dass künftig der Ableitungsbeginn zur Inbetriebnahme der Beregnung vorgezogen werden kann, wenn sich in bestimmten Landesteilen ein vorzeitiger Vegetationsbeginn abzeichnet, und zudem eine erhöhte Bodentrockenheit festgestellt wird oder Frostphänomene wahrscheinlich sind.
„Mit diesem Gesetz wird der Zugang zu Wasser, insofern es klimabedingt notwendig wird, vor Beginn des Konzessionszeitraumes für Bewässerungszwecke möglich. Diese Maßnahme ist eine unbürokratische Lösung zur Entlastung des Bauern, der hierdurch seine Pflanzen vor Kälte- oder Trockenheit schützen kann“, zeigt sich Vallazza zufrieden.
Zu beachten ist allerdings, dass die Ableitung stets im Einklang mit dem Gewässerschutz erfolgen kann. So greift diese Ausnahmeregelung ausschließlich für Ableitungen von Gewässern beziehungsweise Gewässerabschnitten, die vorab gemäß den Bedürfnissen des Umweltschutzes und der Qualitätsziele der Gewässer von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz festgelegt wurden.
Um den Landwirten bei warmen Wintern oder einem niederschlagsarmen Frühjahr die Möglichkeiten zur Bewässerung geben zu können, sprach sich auch L.Abg. Andreas Leiter-Reber, Vertreter der Freiheitlichen in der II. Gesetzgebungskommission, explizit für die Ausnahmeregelung aus.
Ohne Wasser ist die Erzeugung hochwertiger landwirtschaftlicher Produkte nicht möglich. Um die Erträge und Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu sichern, ist daher sowohl die Frostberegnung der Obstblüten sowie die Bewässerung der Pflanzen in niederschlagsarmen und trockenen Perioden erforderlich.