Antrag auf Anhörung zu Auwäldern abgelehnt

II. GGA des Landtags: Nein zu Gesetzentwurf zum Agri-Camping

Mittwoch, 05. April 2023 | 20:09 Uhr

Bozen – Antrag auf Anhörung zu Auwäldern abgelehnt, LGE zu Vogelschutzinitiative und Änderung des Raumordnungsgesetzes zum Teil behandelt.

Heute hat sich der II. Gesetzgebungsausschuss des Landtages unter dem Vorsitz von Franz Locher mit einem Antrag auf Anhörung zum Thema „Bedeutung der Auwälder für die Biodiversität und die Klimaziele in Südtirol“ auf Vorschlag des Abg. Franz Ploner (Team K) sowie vier Landesgesetzentwürfen befasst.

„Der Antrag auf Anhörung wurde nicht angenommen”, berichtete der Ausschussvorsitzende Locher, „weil man mehrheitlich der Meinung war, dass die Auwälder bereits ausreichend geschützt sind, u.a. durch das Landesnaturschutzgesetz.” Die Abstimmung endete mit 4 Ja (Abgeordnete Riccardo Dello Sbarba, Peter Faistnauer, Andreas Leiter Reber und Sandro Repetto) und 4 Nein (Vorsitzender Locher, und Abgeordnete Magdalena Amhof, Helmut Tauber und Manfred Vallazza), wobei gemäß Geschäftsordnung bei Stimmengleichheit die Stimme der Vorsitzenden ausschlaggebend war.

Ebenso nicht angenommen wurde vom II. GGA der LGE Nr. 123/22 Agri-Camping | Camping auf dem Bauernhof: Änderung Landesgesetz vom 19. September 2008, Nr. 7, „Regelung des ‚Urlaub auf dem Bauernhof‘“ (eingebracht vom Abg. Peter Faistnauer; Fortsetzung der Behandlung im Ausschuss), indem der Übergang zur Artikeldebatte mit 4 Ja (Abgeordnete Dello Sbarba, Faistnauer, Leiter Reber und Repetto) und 4 Nein (Vorsitzender Locher und Abgeordnete Amhof, Tauber und Vallazza) abgelehnt wurde – wobei auch in diesem Fall gemäß Geschäftsordnung bei Stimmengleichheit die Stimme der Vorsitzenden ausschlaggebend war. „Wir sind aber der Meinung, dass das Agri-Camping nicht komplett verworfen werden, sondern im zukünftig geplanten Campinggesetz über das LTEK integriert werden sollte”, führte Locher aus.

Ausführlich diskutiert sei dann der LGE Nr. 131/23 Vogelschutz-Initiative – Abänderung des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010, Nr. 6 (eingebracht von den Abg. Hanspeter Staffler, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba) worden, so Locher weiter. Es seien jedoch einige Anpassungen notwendig. “Vor allem braucht es eine Klärung darüber, wie mit bestehenden Wänden, die teilweise oder zur Gänze aus Glas oder glasähnlichen Materialien bestehen, verfahren werden soll – das muss rechtlich geklärt werden”, sagte Locher und ergänzte: „Grundsätzlich ist man im Gesetzgebungsausschuss aber der Meinung, dass dieser Landesgesetzentwurf anzunehmen ist.” Deshalb wurde die Behandlung des Gesetzentwurfes nach der Stellungnahme von Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer ausgesetzt.

Auf Antrag des Einbringers vertagt wurde indes der LGE Nr. 133/23 Allgemeine Brandschutzverfahren (eingebracht von Landesrat Arnold Schuler).

Beim LGE Nr. 135/23 Änderungen des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“ (eingebracht von Landesrätin Maria Magdalena Hochgruber Kuenzer) wurde nach der Anhörung des Präsidenten des Rates der Gemeinden, Andreas Schatzer, die Generaldebatte geführt und abgeschlossen. „Der Übergang zur Artikeldebatte wurde genehmigt“, berichtete Locher abschließend: „Die Behandlung wird bei der nächsten Ausschusssitzung am Montag, 17. April, fortgesetzt.”

Wie es im Begleitbericht der Einbringerin heißt, werden mit diesem Gesetz Änderungen am Landesgesetz „Raum und Landschaft“ von 2018 vorgeschlagen, „die dazu beitragen sollen, die Lesbarkeit und die Anwendbarkeit des Gesetzes zu erleichtern. Neben verschiedenen technischen Korrekturen sollen die Änderungen die operative Koordinierung mit dem Gesetz für Wohnbauförderung sowie die Umsetzung der Bestimmungen über die mit diesem Gesetz neu eingeführten ‚Wohnungen mit Preisbindung‘ ermöglichen.“

Von: ka

Bezirk: Bozen