Von: ka
Bozen – Der von Franz Locher geleitete Ausschuss billigt Gesetzentwurf der Landesregierung, der nun Ende Juli im Landtag behandelt werden wird.
Im II. Gesetzgebungsausschuss des Landtags wurde heute unter dem Vorsitz von Franz Locher die am 13. Juni 2023 begonnene Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 144/23 Regelung der Vergabe von Konzessionen für große Ableitungen von Gewässern zu hydroelektrischen Zwecken (eingebracht von LR Giuliano Vettorato) fortgesetzt. Dieser wurde schließlich mit drei Ja (Vorsitzender Locher und die Abgeordneten Gert Lanz und Josef Noggler) und drei Enthaltungen (Abgeordnete Riccardo Dello Sbarba, Andreas Leiter Reber und Sandro Repetto) gutgeheißen.
Wie der Vorsitzende Locher erläutert, handelt es sich um ein im Hinblick auf das Auslaufen der Konzessionen im nächsten Jahr notwendiges Gesetz; es betrifft Anlagen mit einer Leistung von mehr als 3.000 kW. „Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist Artikel 12: Es wird darin festgelegt, dass die Ufergemeinden mit einem Minimum fünf Prozent oder mehr an der Produktion beteiligen werden müssen – sofern gewollt. Darüber hinaus werden die Umweltfonds erheblich aufgestockt, die den Standortgemeinden für Investitionen wie Kanalisationsnetz, Wasserleitungen, Gehwege, Breitband und Verlegung von Strom- und Telefonleitungen zu landschaftlichen Verbesserungen zur Verfügung stehen”, führt Locher weiter aus.
Das Gesetz wird nun Ende Juli vom Plenum des Landtags behandelt werden. Die Abgeordneten Riccardo Dello Sbarba (Grüne) und Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) haben die Vorlage von Minderheitenberichten angekündigt.
Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Gemäß dem Sonderstatut für Trentino-Südtirol regeln die Autonomen Provinzen mit Landesgesetz die Modalitäten und die Verfahren für die Vergabe der Konzessionen für große Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie; insbesondere legen sie die Verfahrensbestimmungen für die Durchführung der Vergabeverfahren, die Fristen für deren Ausschreibung, die Zulassungs- und Zuschlagskriterien sowie die finanziellen, organisatorischen und technischen Anforderungen an die Teilnehmer fest, heißt es im Beschluss der Landesregierung zum LGE Nr. 144/23. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen durch ausgewogene Nutzung der natürlichen Ressourcen und mit Blick auf das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der lokalen Gemeinschaften zu gewährleisten. Vor Beginn des Verfahrens zur Vergabe der Konzessionen werden auf der Grundlage der geltenden Gesetzgebung und der einschlägigen Planungsinstrumente die Parameter für Umwelt, Landschaft und eventuell Schutz des kulturellen Erbes festgelegt, die in den Projektvorschlägen eingehalten werden müssen, um zum Vergabeverfahren zugelassen zu werden.