Von: ka
Bozen – Debatte zu den Artikeln und Stimmabgabeerklärungen; Landesgesetzentwurf Nr. 135/23 Änderungen des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“ mit 19 Ja, 9 Nein und 3 Enthaltungen genehmigt.
Der Übergang zur Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 135/23 Änderungen des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“ (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag der Landesrätin für Raumordnung, Landschaftsschutz und Denkmalschutz Maria Magdalena Hochgruber Kuenzer) wurde mit 17 Ja, 9 Nein und 4 Enthaltungen angenommen.
Zu den Artikeln lagen zahlreiche Änderungsanträge vor. Im Folgenden die Artikel zu denen eine Debatte stattfand:
Zum Art. 3 Grundsatz der Einschränkung des Bodenverbrauchs lagen mehrere Änderungsanträge vor.
Franz Ploner (Team K) schlug mit seinem Änderungsantrag vor, dass zusätzlich unterirdisch lediglich eine einmal so große Fläche anstatt der vorgesehenen dreimal so großen errichtet werden dürfe.
Paul Köllensperger (Team K) schlug vor, dass beim Wiederaufbau an anderer Stelle die Bestandsfläche entsiegelt werde, um weiteren Bodenkonsum zu vermeiden. Der Abgeordnete verwies zudem auf die Änderungsanträge des Abg. Locher zum Art. 3, denen er kritisch gegenüberstehe. In einem dieser Anträge werde auf die 495 Kubikmeter Kubatur Bezug genommen, damit wäre Spekulation möglich, weil ab 500 Kubikmeter konventioniert werden müsse – er habe versucht, mit einem Sub-Änderungsantrag zu sagen, dass diese Kubatur zumindest konventioniert werden müsse.
Franz Locher (SVP) erklärte, er würde seine beiden Änderungsanträge zum Artikel sofort zurückziehen, wenn damit die Spekulation vermieden werden könne. Es gehe aber nur darum, Familien, die heute in nicht geschlossenen Höfen im landwirtschaftlichen Grün unter 300 Kubikmeter lägen, eine Erweiterung zu ermöglichen. Er ziehe seine Änderungsanträge zurück.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) bedankte sich dafür. Er erinnerte dann an eine Aussendung von Dachverband und Heimatpflegeverband, in der vor den derzeit vorgesehenen Regelungen zu den unterirdischen Baurechten im landwirtschaftlichen Grün gewarnt werde. Denn auch bei unterirdischen Bauten finde ein Flächenverbrauch statt. Diese Bestimmung sei nicht schön. Im Art. 17 spreche man vom Grundsatz der Eindämmung des Bodenverbrauchs. Es gebe aber Bauten in Hanglage, die zwar unterirdisch seien, doch durch die Hanglage auch ins Freie schauten, darunter Hotels. Vom ursprünglichen Gedanken des Gesetzes, den Bodenverbrauch einzuschränken, bliebe nichts mehr übrig.
Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) fragte den Abg. Köllensperger, was „ordnungsgemäß entsiegelt“ bedeute. An den Abg. Dello Sbarba gerichtet, bemerkte er: Unterirdisch bedeute nicht immer Flächenverbrauch – so wie die Kollegen der Grünen meinten; es gebe auch Beispiele, wie etwa beim Weingut Manincor, wo unterirdisch gebaut wurde und oberirdisch begrünt – der Bau sei von außen nicht ersichtlich. Werde so etwas weiterhin möglich sein?
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erkundigte sich bei der Landesrätin, ob sie definieren könnte, was genau mit unterirdisch gemeint sei: etwas wie vom Abg. Faistnauer beschrieben oder Gebäude in Hanglage.
LR Maria Hochgruber Kuenzer bemerkte, das alte Gesetz habe die fünffache Kubatur unterirdisch vorgesehen, nun sei es auf das Zweifache reduziert worden. Es stimme nicht, dass nun neue Baurechte gegeben würden – da werde etwas vermischt. Die zwei Drittel außer Erde seien bei Wohnkubatur vorgesehen, bei unterirdischer Kubatur gebe es keine Einschränkung bei den vorgesehenen Stockwerken, doch es müsse der geomorphologischen Situation Rechnung getragen werden.
Alle Änderungsanträge der Opposition, mit Ausnahme jener des Abg. Köllensperger, wurden abgelehnt.
Art. 3 wurde in zwei Teilen abgestimmt: Art. 3, Absatz 01 wurde mit 18 Ja, 9 Nein und 3 Enthaltungen angenommen, der restliche Teil des Art. 3 wurde mit 18 Ja, 10 Nein und 2 Enthaltungen angenommen.
Sechs Änderungsanträge lagen zum Art. 4 Planungsmehrwert vor, drei davon von Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Dieser unterstrich, dass der Art. 4 einer der wichtigsten des vorliegenden Entwurfs sei, weil er sich auf Artikel 19 beziehe, in dem es um die Vervielfachung des Wertes einer Fläche nach einer Nutzungsänderung gehe und festgelegt werde, wie viel dieser Wertsteigerung an die Gemeinde oder die Öffentlichkeit gehen solle. In Absatz 3 des Artikels werde zunächst der Rahmen des öffentlichen Erwerbs von 60 Prozent der Fläche zum halben Marktwert bekräftigt, wobei diese für den geförderten Wohnungsbau oder den Bau von Sozialwohnungen reserviert werde. Dann werde ein umgekehrter Weg vorgeschlagen, bei dem die Gemeinde auf den Erwerb verzichten und die Fläche den Privaten überlassen könnte, der dann einen Teil der Flächen als Wohnungen mit Preisbindung bauen müsse, den Rest aber zur freien Verfügung habe. Landesrätin Kuenzer habe gesagt, dass diese Lösung sich insbesondere für kleinere Areale anbiete oder für solche, wo bereits 80 Prozent verbaut seien. Das stehe aber nicht im Artikel. Auch wenn die Entscheidung bei der Gemeinde liege, könne das Land das festlegen. Wenn man an die Flächenknappheit im Land denke, habe der Besitzer den längeren Hebel in der Hand. Wenn ein Investor viel in einer Stadt investieren wolle, könne dieser großen Druck ausüben, das zeige das Beispiel Benko. Man sollte auch dem Wobi die Gelegenheit geben, darüber nachzudenken, ob man Wohnungen mit Preisbindungen bauen möchte, oder Sozialwohnungen. Er schlage Kriterien zum Anteil der Wohnungen vor, die in den Mietmarkt gehen müssten; in Gemeinden mit Wohnungsnot – aktuell seien es 21 – müssten es mindestens die Hälfte der Wohnungen mit Preisbindung sein. Die Landesrätin habe gesagt, dass eine solche Regelung vor allem für Bozen Sinn machen könnte. Alle wüssten, dass das Thema Mieten in Bozen ein dramatisches sei, auch weil viele aus Arbeitsgründen in die Stadt kämen oder junge Menschen sich kein Darlehen für einen Wohnungskauf aufbürden wollten. Er hoffe deshalb, dass die Vinkulierung zumindest für Bozen eingeführt werde.
Er habe dasselbe Anliegen wie der Abg. Dello Sbarba, schickte Paul Köllensperger (Team K) zu seinen Änderungsanträgen voraus. Weiters ginge es in einem seiner Änderungsanträge um die Schätzung von 30 Prozent des Marktwerts, der nach der Umwidmung in touristisches Sondernutzungsgebiet solle. Und während Flächen von weniger als 1.000 Quadratmetern von Privaten geschätzt werden sollten, solle es bei großen dem Landesschätzamt vorbehalten sein. Der neue Absatz 5 von Artikel 19 solle gestrichen werden, da dieser im Widerspruch zu den Forderungen nach Nachhaltigkeit stehe.
Brigitte Foppa (Grüne) erklärte, dass es ein “Türchen” für Bozen gegeben habe, einen Teil der Wohnungen mit Preisbindung für die Miete zu reservieren, das fordere auch der Südtiroler Jugendring. Es heiße immer, man wolle den Bedürfnissen der Jungen gerecht werden, nun müsste man es auch konkret zeigen. Mit diesem Gesetz könnte diesbezüglich ein Zeichen gesetzt werden.
Man gehe stark davon aus, bei den Wohnungen mit Preisbindung mit dem Bestand zu arbeiten, sagte LR Maria Hochgruber Kuenzer. Man müsse weg von der Enteignung und hin zu mehr Konventionen gehen. Es sei in Bozen wirklich schwierig Wohnungen zu bekommen, doch man könne als Land nicht in den Mark eingreifen und vorgeben, dass die Hälfte der Wohnungen mit Preisbindung vermietet werden müsse – es brauche nämlich immer auch einen Anbieter. Zu den Schätzungen der Sondernutzungsgebiete sagte die LR, dass bei öffentlichen Aufträgen immer das Landesschätzamt zuständig sei und auch bei Gegengutachten der Gemeinden.
Alle Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
Art. 4 wurde mit 18 Ja, 10 Nein und 2 Enthaltungen angenommen.
Zum Art. 5 Raumordnungsvereinbarungen lagen vier Änderungsanträge vor, zwei von Paul Köllensperger (Team K). Mit einem forderte er die Streichung der Wörter “oder im Rahmen der Genehmigung der Vereinbarung vorgesehen”, mit einem das Einfügen eines neuen Absatzes zu den Ausnahmen von der Pflicht zur Bindung in den historischen Ortskernen, die zu Sanierung und Verdichtung des Wohnraums dort attraktiver machen würden.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) schlug in seinem Änderungsantrag die vorübergehende Nutzung von Flächen und Gebäuden, wie dem Bahnhofsgelände in Bozen, durch Vereine und gemeinnützige Organisationen vor, eine Möglichkeit die es in der Emilia-Romagna bereits gebe.
LR Maria Hochgruber Kuenzer sagte, die Genehmigungsverfahren bzw. die Ansuchen, die der Abg. Köllensperger in Frage stelle, seien stark vom Gemeindenverband gefordert. Die temporäre Nutzung von Flächen und Gebäuden im Stadtgebiet habe auch seine Risiken, die Gemeinde mache im Grunde ein Verfahren, das nicht transparent sei. Man könne keinem der vier Abänderungsanträge zustimmen.
Alle Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
Art. 5 wurde mit 18 Ja, 10 Nein und 2 Enthaltungen angenommen.
Zu Art. 8 Zweckbestimmung für Bauwerke lag ein Änderungsantrag von Paul Köllensperger (Team K) vor, mit dem er das Einfügen des Halbsatzes “und es durch die gemischte Nutzung zu keiner urbanistischen Mehrbelastung kommt” am Ende des Absatzes 3 des LG Nr. 9/18 forderte.
LR Maria Hochgruber Kuenzer erklärte, es sei schwierig, die urbanistische Mehrbelastung zu definieren, deshalb könne sie dem nicht zustimmen.
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Art. 8 wurde mit 17 Ja und 12 Enthaltungen angenommen.
Auch zum Art. 9 Mischgebiet lag ein Änderungsantrag von Paul Köllensperger (Team K) vor, mit welchem er im neu eingefügten Art. 23, Absatz 3-bis nach dem Satz “entspricht die Enteignungsentschädigung für den darüberliegenden Flächenanteil dem Marktwert des Gutes” das Einfügen des Satzes “so wie vom Amt für Schätzungen festgelegt” fordert.
LR Maria Hochgruber Kuenzer sagte, es gebe konkrete Richtlinien, wie der Marktwert festgelegt werde.
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Art. 9 wurde mit 18 Ja und 11 Enthaltungen angenommen.
Zu Art. 10 Historischer Ortskern hatte Riccardo Dello Sbarba (Grüne) einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem er die Streichung des Artikels forderte, in dem es um eine Ausnahme von der Beschränkung auf 60 Prozent der Fläche für die Wohnnutzung geht. Die Ausnahmeregelung sei bereits für den Fall vorgesehen, dass nachweislich kein Bedarf an Wohnraum bestehe. Er verstehe, dass es Ausnahmen geben müsse, aber nur, wenn in den Orten kein Wohnungsbedarf bestehe.
Paul Köllensperger (Team K) sagte, er sei in diesem Fall mit dem Kollegen Dello Sbarba nicht einverstanden, weil es in den Ortskernen zum Teil Kubaturen gebe, die einfach nicht für Wohnraum geeignet seien und deshalb leer stehen würden. Ein Beispiel seien etwa die Bozner Lauben. Bevor man diese ganz leer stehen lasse, sei er der Meinung, dass es richtig sei, hier Flexibilität zuzulassen.
Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) bemerkte, er sei dagegen der Ansicht, dass auch in historischen Ortskernen sehr wohl gutes Wohnen möglich sei.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) sagte, es seien ihm auch die Bozner Lauben eingefallen, die auf eine bestimmte Art und Weise konzipiert seien. Dies führe dazu, dass die oberen Stockwerke verwaist seien. Inzwischen gebe es nur noch tagsüber Leben. Er sehe es deshalb problematisch, wenn man denkmalgeschützte Gebäude komplett aus einer Wohnnutzung herausnehmen würde. Das könne nicht im Interesse des Gesetzgebers sein, das “Herz” der Stadt hier auszunehmen.
LR Maria Hochgruber Kuenzer betonte, dass es in den 116 Gemeinden ganz unterschiedliche Situationen gebe und wenn es nicht der Wohnqualität entspreche, dann sei es besser, die Ausnahme zu schaffen.
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Art. 10 wurde mit 23 Ja, 4 Nein und 2 Enthaltungen genehmigt
Zu Art. 12 Gebiet urbanistischer Neugestaltung lag ein Änderungsantrag von Riccardo Dello Sbarba (Grüne) vor, mit dem dieser die Streichung desselben, der den Artikel 30 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 abändern soll, forderte. Es gelte an die Zukunft zu denken, an Projekte wie das Bozner Bahnhofsareals oder die Kasernenareale.
LR Maria Hochgruber Kuenzer erklärte, dass man hier auch von der bestehenden Baumasse spreche und in diesen könne man nicht ad hoc eingreifen. Deshalb die Abänderungen.
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Art. 12 wurde mit 18 Ja, 12 Enthaltungen angenommen.
Zu Art. 13 Umwandlung bestehender Baumasse lagen zwei Änderungsanträge vor, einer von Riccardo Dello Sbarba (Grüne), mit dem dieser die Streichung von Absatz 2 des Artikels forderte, da dieser eine Schwächung des Gesetzes darstelle.
LR Maria Hochgruber Kuenzer sagte, es gehe um die Überbaumasse, die man stehen lassen könne, die Begründungspflicht sei immer vorgesehen.
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Der zweite Änderungsantrag, er war von Paul Köllensperger (Team K), hatte denselben Inhalt und kam deshalb nicht zur Abstimmung.
Art. 13 wurde mit 22 Ja und 7 Enthaltungen angenommen.
Zu Art. 14 Landwirtschaftliche Tätigkeit lagen zwei Änderungsanträge vor, einer von Paul Köllensperger (Team K): Es gehe um die Aussiedlung von Hofstellen aus Mischgebiet in landwirtschaftliches Grün. Man schlage eine Ersetzung des Artikels vor.
LR Maria Hochgruber Kuenzer bemerkte, dass es bereits so sei, dass wenn es um den Standort gehe, dass beide Gemeinden zustimmen müssten. Die Kommission müsse die Notwendigkeit einer Aussiedlung bewerten. In ihrem Abänderungsantrag, ergänzte die LR, gehe es um eine Präzisierung der italienischen Fassung des Gesetzestextes gehe.
Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) sagte an den Abg. Köllensperger gerichtet, dass es in der Realität so sei, dass sobald ein Hof aussiedle, der Besitzer den Hof im Mischgebiet verkaufen müsse, meist um die Aussiedlung zu finanzieren – es wäre Luxus, diese Hofstelle brachliegen zu lassen.
Der Änderungsantrag des Abg. Köllensperger wurde mehrheitlich abgelehnt; jener von LR Hochgruber Kuenzer angenommen.
Art. 14 wurde mit 18 Ja und 12 Enthaltungen angenommen.
Zu Art. 15 Wohnungen für Ansässige lagen zwei Änderungsanträge von Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) vor. Damit sollte der Verweis auf systemrelevante Berufe und entsprechende Kriterien in den Artikel aufgenommen werden, da diese Regelung sonst zu Missbrauch führen würde.
Es könne durchaus zu Missbrauch führen, sagte Paul Köllensperger (Team K). Es wäre sinnvoll, die Wobi-Kriterien zu billigen.
LR Maria Hochgruber Kuenzer erklärte, dass die Definition systemrelevanter Berufskategorien schwierig und eine solche Definition würden auch EU-Recht widersprechen. Auch den alternativen Änderungsantrag lehne man ab.
Die beiden Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
Art. 15 wurde mit 19 Ja und 11 Enthaltungen genehmigt.
Zu Art. 16 Wohnungen mit Preisbindung lagen mehrere Änderungsanträge vor. Seine vier Änderungsanträge versuchten, so Riccardo Dello Sbarba (Grüne), dasselbe, was er bereits zuvor versucht habe, nämlich das Konzept, dass die Wohnungen mit Preisbindung auf den Mietmarkt gingen. Zum Änderungsantrag der LR bemerkte der Abg., dass damit die Wohnungen mit Preisbindung nach 20 Jahren frei würden, es solle damit eine zeitliche Befristung eingeführt werden. Die Wohnungen seien damit ein Übergangsinstrument. Dem stimme er nicht zu. Er habe im Drucker einen Text eines Änderungsantrags gefunden, der mit dem von Hochgruber Kuenzer übereinstimme, der aber von LH Arno Kompatscher unterzeichnet sei. Er erkundigte sich beim LH danach.
LH Arno Kompatscher, der von den Bänken der Abgeordneten sprach, erklärte dass dieser Text – wie alle anderen – mit der Mehrheit abgestimmt worden sei. Was den Inhalt anbelange, so sei es wichtig zu bestimmen, wie der Preis festgelegt werden solle. Die mit den Technikern gefundene Lösung sei jener beim geförderten Wohnbau ähnlich, indem verschiedene Tabellen und Preise für verschiedene Gemeinden berücksichtigt werden. Denn Grundstückspreis sei in jeder Gemeinde unterschiedlich. Das Errichten eines Gebäudes koste aber überall dasselbe. Deshalb wäre es nicht wichtig, hier auf die Kosten abzuzielen. Vom so ermittelten Preis werde die Hälfte des Grundstückspreises abgezogen, das sei der Mehrwert. Die Konventionierung bleibe ewig, nur die Preisbindung verfalle nach 20 Jahren.
Der Änderungsantrag von LR Hochgruber Kuenzer wurde mit 16 Ja, 4 Nein und 9 Enthaltungen angenommen und da er den Artikel ersetzte, wurden alle anderen Änderungsanträge nicht abgestimmt und auch der Artikel selbst nicht.
Zu Art. 18 Durchführungsplan lag ein Änderungsantrag von Paul Köllensperger (Team K) vor, der Absatz 4 des Artikels folgendermaßen ersetzt: “Dies erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens, das die Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen, der Verbände und der Interessensgruppen gewährleistet”.
Es sei ein Wettbewerb und keine Bürgerbeteiligung vorgesehen, antwortete LR Maria Hochgruber Kuenzer. Diese würde so auch nicht funktionierten.
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Art. 18 wurde mit 18 Ja, 6 Nein und 6 Enthaltungen angenommen.
Zu Art. 19 Wiedergewinnungsplan lagen zwei Änderungsanträge vor, einer von Riccardo Dello Sbarba (Grüne), einer von Paul Köllensperger (Team K), bei dem es um die Baurechte geht: Man sei der Meinung, so der Abgeordnete Köllensperger, dass es bei diesen eine Deckel brauche.
LR Maria Hochgruber Kuenzer sagte, dieser Bereich könne durch Planung gut geregelt werden. Wenn man nun wieder mit einem Prozentsatz in die freie Planung hineinfahre, dann sei diese erneut beschränkt. Man werde dem Antrag nicht zustimmen.
Die beiden Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
Art. 19 wurde mit 18 Ja, 9 Nein und 3 Enthaltungen angenommen.
Zu Art. 22 Organisation der Verwaltungsverfahren und Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten lagen zwei Änderungsanträge und ein Änderungsantrag zum Änderungsantrag vor.
Franz Ploner (Team K) erklärte, dass die Stundenanzahl für die Ausbildung für den Verantwortlichen der Servicestelle reduziert wurde – er sei aber der Ansicht, dass es mindestens 100 Stunden brauche. Deshalb sein Änderungsantrag.
LR Maria Hochgruber Kuenzer erinnerte daran, dass ursprünglich 150 Stunden vorgesehen waren, nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre habe man sich entschlossen, die Stundenanzahl auf 38 zu reduzieren. Ihr Änderungsantrag fuße auf einem Vorschlag des Rates der Gemeinden, damit solle den Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, bei Notwendigkeit als verwaltungsexterne Techniker die Mitglieder der Kommission für Raum und Landschaft für die Beratung zu beauftragen.
Der Änderungsantrag von LR Hochgruber Kuenzer wurde mit 17 Ja, 5 Nein und 7 Enthaltungen angenommen; dadurch verfiel der Änderungsantrag des Abgeordneten Ploner und auch die Abstimmung des Artikels war nicht mehr notwendig.
Zu Art. 24 Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen lag ein Änderungsantrag von LR Arnold Schuler vor, der die Brandschutzmaßnahmen betraf.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) erkundigte sich was “Maßnahmen im öffentlichen Interesse” bedeute.
LR Maria Hochgruber Kuenzer nannte das Beispiel der Erweiterung eines übergemeindlichen Speicherbeckens.
Der Änderungsantrag von LR Schuler wurde mehrheitlich angenommen.
Art. 24 wurde mit 23 Ja, 4 Nein und 3 Enthaltungen angenommen.
Zu Art. 25 Maßnahmen, für die eine Baugenehmigung, eine zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns oder eine beeidigte Baubeginnmitteilung vorgeschrieben ist lag ein Änderungsantrag von Paul Köllensperger (Team K) vor, mit dem neben dem Rat der Gemeinden weitere Verbände aufgenommen werden sollen.
LR Maria Hochgruber Kuenzer erklärte, der Gemeindenverband sei ein öffentlich eingesetztes Gremium mit bestimmten Aufgaben. Viele Verbände würden gerne mitarbeiten, nicht nur die genannten.
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Art. 25 wurde mit 18 Ja, 6 Nein und 6 Enthaltungen angenommen.
Zu Art. 29 Bautoleranzen lagen zwei Änderungsanträge vor, einer von Paul Köllensperger (Team K), mit dem dieser die Streichung von Art. 29, Absatz 1 forderte, einer von Riccardo Dello Sbarba (Grüne), mit dem ein Verweis auf einen zusätzlichen Artikel eingefügt werden soll.
Die Abweichung von zwei Prozent zur Bautoleranz beziehe sich auf staatliche Bestimmungen, an die man sich zu halten habe, bemerkte LR Maria Hochgruber Kuenzer zum Antrag des Abg. Köllensperger. Zum zweiten Antrag sagte sie, dass es sich um eine Spezifizierung der Schutzkategorie handle.
Beide Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
Art. 29 wurde mit 18 Ja, 9 Nein und 3 Enthaltungen angenommen.
Zu Art. 30 Nicht-Besetzung oder widerrechtliche Besetzung einer Ansässigen vorbehaltenen Wohnung lagen vier Änderungsanträge von Riccardo Dello Sbarba (Grüne) vor: Art. 30 ändere Art. 97 des Landesgesetzes ab. Es gehe hier um eine Ersetzung der Sanktionen, so Dello Sbarba, und auch um eine Geldbuße, die nicht variabel sei. Wenn eine konventionierte Wohnung von nicht berechtigten Personen besetzt werde, dann würde derzeit das Zweieinhalbfache des Mietgelds als Strafgeld verhängt, nun seien es 5.000 Euro für alle – unabhängig von der Situation. Die Streichung des Absatzes 1-bis, in dem es um die touristische Nutzung gehe, werde gestrichen, das mache ihn perplex. Bisher seien die Sanktionen in diesem Fall verdoppelt worden. Man müsse verhindern, dass Wohnungen, die den ansässigen Familien vorbehalten sind, an Touristen vermietet würden – aber diese Position werde geschwächt. Die Sanktionen seien im ganzen Land gleich, egal, ob man in Corvara oder Salurn sei. Er frage sich, ob es Sinn habe, bei den Sanktionen einzugreifen. Der Punkt sei dazu die Wirksamkeit der Kontrollen: Er wisse nicht, wie viele Kontrollen jährlich in Südtirol durchgeführt würden und wo. Er schlage auch eine Basisstrafe von 5.000 Euro vor; wenn man ermitteln könne, wie lange die nicht berechtigten Personen die Wohnung genutzt haben, sollte diese gesteigert werden.
LR Maria Hochgruber Kuenzer wies darauf hin, dass man ein Verzeichnis der Wohnungen für Wohnungssuchende veröffentlichen werde, um die Bürger zu informieren. Bei den Strafen sei es rechtlich notwendig, eine Höchstgrenze einzuführen.
Alle vier Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
Art. 30 wurde mit 17 Ja, 10 Nein und 2 Enthaltungen angenommen.
Zu Art. 31 Ausstellung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Nachhinein lagen zwei Änderungsanträge vor. Mit seinem forderte Riccardo Dello Sbarba (Grüne) die Streichung des Artikels: Es gebe Baumaßnahmen, die ohne landschaftsrechtliche Genehmigung durchgeführt würden, und im Nachhinein würden die dann im Nachhinein als landschaftlich verträglich eingestuft – sofern sie zu keiner Erhöhung von Nutzflächen und Kubatur geführt hätten. Die Neufassung sehe nun das genaue Gegenteil vor. Er sei gegen dieses Vorgehen.
Man unterstütze den Änderungsantrag Dello Sbarbas, habe aber einen alternativen Antrag vorbereitet, sofern dieser nicht angenommen werde, erklärte Paul Köllensperger (Team K). Als Mindestmaßnahme schlage man die Streichung des Wortlauts “die besonderen Schutzmaßnahmen unterliegen, die die Landesregierung bei der Genehmigung des Landschaftsplans gemäß Artikel 47 oder dessen Änderungen auferlegt”.
LR Maria Hochgruber Kuenzer stellte klar, dass es hier ganz einfach um das landwirtschaftliche Grün gehe.
Beide Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
Art. 31 wurde mit 18 Ja, 9 Nein und 3 Enthaltungen angenommen.
Zu Art. 32 Änderung der Übergangsbestimmungen laut Artikel 103 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 lagen neun Änderungsanträge und zwei Änderungsanträge zu Änderungsanträgen vor.
Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) sagte, er wolle mit seinen beiden Änderungsanträgen dahingehend einwirken, wie auch einige Kollegen, nämlich auf die Frist für die Gemeindeentwicklungspläne: Die 24 Monate sollten durch 48 ersetzt werden, dann hätte man die Zeit, dass sich auch die restlichen Gemeinden auf den Weg Richtung Gemeindeentwicklungspläne machten.
Franz Ploner (Team K) sagte, sein Anträge betreffe ebenso die Fristen Gemeindeentwicklungspläne, die beibehalten bleiben sollten – das Team K schlage hier zwei Alternativen zur Streichung vor. Denn ohne zwingende Frist würden die Gemeinden die Gemeindeentwicklungspläne nicht erstellen.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) führte aus, dass die Frist für die Ersteinbringung des Gemeindeentwicklungsplans im Gemeinderat mit Absatz 1 des LGE fallen solle. Doch diese Frist beinhalte auch andere Fristen, wie Gefahrenzonen, Ensembleschutz u.a. Deshalb seien die Grünen für die Beibehaltung der Frist. Innerhalb des Siedlungsgebietes könne die Gemeinde entscheiden, außerhalb sei das Land zuständig – mit den Raumordnungsvereinbarungen werde es nun aber möglich, dass es bei den Gemeinden auch um Gebiete außerhalb des Siedlungsgebietes gehen kann. Dies dürfe nicht sein, deshalb schlage man vor den Absatz 9 zu streichen, es sei dieselbe Absicht, die auch der Kollege Köllensperger mit seinem Änderungsantrag habe.
Auch Paul Köllensperger (Team K) unterstrich, dass die Frist für die Gemeindeentwicklungspläne bleiben müsse. Mit dem Einfügen von “außerhalb” in Absatz 9 würde ein wesentliches Ziel des Raumordnungsgesetzes verwässert, deshalb solle dies gestrichen werden. Zudem fordere er die Einfügung eines zusätzlichen Absatzes 9-bis, da die derzeitige Fassung des Artikels eine sinnvolle Nutzung des Bestandes zum Beispiel durch den Ausbau von Dachgeschossen, da jede auch geringfügige Anpassung des Umrisses untersagt sei.
Kritik am Fall der Fristen für den Gemeindeentwicklungsplan kam auch von Hanspeter Staffler (Grüne), dadurch würde es keine Verbindlichkeit mehr geben. Auch Bürgerbeteiligung sei dann nicht mehr möglich. Mit massiven Infrastrukturprojekten, etwa der geplanten Standseilbahn in Meran, solle sich die Bevölkerung aber befassen. Mit einer mini-kleinen Änderung werde dem Gesetz fast das Herz herausgerissen.
LR Maria Hochgruber Kuenzer sagte, man habe eine unterschiedliche Sicht zu den Fristen. Es gebe solche, die in Gesetzen stünden, aber keine Konsequenzen hätten. Die Landesregierung bevorzuge aber, dass ein Termin stehe, der sehr wohl Konsequenzen habe: Und mit der Dreijahresfrist für die Finanzierung sei Verbindlichkeit sehr wohl gegeben. Auch wenn Gemeinden das Programm nach hinten verschieben, dann würden die Bürger immer wieder fragen, warum die eigene Gemeinde das nicht mache. Deshalb würden sich die Gemeinden aufmachen. Zu den Raumordnungsverträgen außerhalb der Siedlungsgebiete gehe es darum, dass die öffentliche Hand die Möglichkeit habe, außerhalb der Siedlungsgrenzen etwas zu verwirklichen; außerhalb des Siedlungsgebiets blieben die Kompetenzen beim Land.
Angenommen wurde ein Änderungsantrag von Josef Noggler (SVP), alle anderen Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
Art. 32 wurde mit 18 Ja, 9 Nein und 3 Enthaltungen angenommen.
Zu Art. 33 Übergangsbestimmung lag ein Änderungsantrag von LR Maria Hochgruber Kuenzer vor, mit dem eine Präzisierung im Text vorgenommen wurde.
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich angenommen.
Art. 32 wurde mit 18 Ja und 12 Enthaltungen angenommen.
Zu Art. 34 Anhänge lag ein Änderungsantrag von Riccardo Dello Sbarba (Grüne) vor, mit dem der Absatz 1 des Artikels gestrichen werden soll.
LR Maria Hochgruber Kuenzer führte aus, dass es um die Vereinfachung der Instandhaltung gehe. Man damit nichts zu verändern, sondern das Bestehende zu erhalten.
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Art. 34 wurde mit 19 Ja, 3 Nein und 8 Enthaltungen genehmigt.
Es folgten die Stimmabgabeerklärungen: Riccardo Dello Sbarba (Grüne) betonte, die Grünen würden gegen diese abermalige Reform des Gesetzes für Raum und Landschaft stimmen. Es werde nicht die letzte Reform des Gesetzes sein, vermutlich komme in eineinhalb Jahren eine Anpassung hinsichtlich der Wohnungen mit Preisbindung. Für die Grünen sei die Streichung der Fristen für die Gemeindeentwicklungspläne eine Bankrotterklärung. Der eigentliche Bereich, in den man eingreifen müsste, sei, einen bezahlbaren Mietmarkt zu schaffen. Die Neufestlegung der Geldstrafen überzeuge auch nicht, sie belohne die “Schlauen”. Es gebe zudem eine Reihe von Lockerungen und Ausnahmen. Das Gesetz schließe die Legislatur auf negative Weise ab. Er bedanke sich bei Dr. Weber, der die Arbeit Aschbachers fortgesetzt habe, für die Arbeit in den vergangenen fünf Jahren.
Paul Köllensperger (Team K) unterstrich, das Landesgesetz sei noch schwächer geworden als es ohnehin schon gewesen sei. Geheißen hätte es zwar, man wolle „innen flexibel, außen penibel“ sein, mittlerweile sei es außen aber sehr flexibel. Das Wohnungsproblem sei nicht gelöst worden. Es sei schade; das Gesetz sei 2018 mit guten Intentionen gestartet – von diesen sei nicht mehr viel übriggeblieben. Das Team K werde dagegen stimmen.
Brigitte Foppa (Grüne) erklärte, sie wolle etwas Ungewöhnliches tun: Sie bedanke sich bei Riccardo Dello Sbarba für sein Engagement und seine akribische Arbeit an diesem Gesetz, er habe das Plenum viel gelehrt. Unlängst sei er von einem Medium als Don Quijote dieses Gesetzes bezeichnet worden, Don Quijote werde zwar manchmal als etwas schusselig dargestellt, doch Don Quijote sei auch ein Held.
LR Maria Hochgruber Kuenzer wies die Kritik zurück, dass das Gesetz eine Bankrotterklärung sei. Es sei viel eher noch nie dagewesen, dass sich alle Gemeinden im Land gemeinsam aufmachten, um ihre Gemeindeentwicklungspläne zu erstellen, und damit einen einzigartigen Prozess in Gang setzten, für den man von außen beneidet werde. Es sei eine Ausrichtung, um einer veränderten Gesellschaft Antworten zu geben. Sie sei überzeugt, dass mit dem Art. 14 Wohnungen mit Preisbindung eine neue Ära in diesem Bereich eingeleitet werde. Sie sei ebenso davon überzeugt, dass auch die Gemeinden, die Bürgermeister das Beste für ihre Gemeinde, für die Landschaft und die Menschen, die dort wohnten, wollten und nicht das Einzelinteresse in den Vordergrund stellten. Sie bedanke sich bei Frank Weber und beim gesamten Landtag.
Es folgte die Schlussabstimmung: Der Landesgesetzentwurf Nr. 135/23 Änderungen des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“ (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag der Landesrätin für Raumordnung, Landschaftsschutz und Denkmalschutz Maria Magdalena Hochgruber Kuenzer) wurde mit 19 Ja, 9 Nein und 3 Enthaltungen genehmigt.
Präsidentin Rita Mattei beendete die Arbeiten der Mai-Sitzungsfolge um 20.15 Uhr. Der Landtag tritt von 7. bis 10. Juni zu seiner nächsten Sitzung zusammen.