Von: mk
Bozen – Am vergangenen Donnerstag hat ein weiteres Treffen zwischen der Jungen Generation in der SVP und der Jungen Wirtschaft zum Thema der Wiedereinführung der Voucher stattgefunden.
„Nachdem für uns die Wiedereinführung der Voucher von größter Wichtigkeit ist, sahen wir es für absolut notwendig an, uns Gedanken über konkrete Vorschläge zu machen. Das haben wir nun gemacht und haben einen gemeinsamen Forderungskatalog formuliert, den wir nun den Südtiroler Parlamentariern übermitteln werden“, so die Vertreter der Jungen Wirtschaft und der JG-Vorsitzende Stefan Premstaller.
Der gemeinsame Forderungskatalog fußt auf zwei Grundsätzen: Einerseits soll ein besserer und effizienterer Schutz der Arbeitnehmer vor einer missbräuchlichen Verwendung der Lohngutscheine gewährleistet werden. Anderseits müsse eine einfachere und unbürokratischere Verwendung der Lohngutscheine zu Gunsten der Arbeitgeber garantiert sein.
„Wir sprechen uns dafür aus, dass die Lohngutscheine in allen Wirtschaftssektoren verwendbar sein und auch für nicht gewinnorientierte Organisationen und öffentliche Körperschaften zugänglich sein sollten. Zudem sind wir für eine Obergrenze hinsichtlich des maximalen Betrags, welchen ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres durch Lohngutscheine verdienen darf: 8.000 Euro als maximaler jährlicher Gesamtbetrag und 3.000 Euro als Maximalbetrag, den ein Beschäftigter bei einem einzelnen Auftraggeber verdienen darf. Innerhalb eines Jahres sollte ein Beschäftigter des Weiteren nur bei insgesamt drei verschiedenen Auftraggebern beschäftigt werden können“, so die Vertreter.
Der Zugang zu den Vouchern sollte Studenten bis zum 30. Lebensjahr, welche ihren Studentenstatus im Zuge eines Studienerfolgsnachweises bestätigen können, Pensionisten und Personen, die in einer Pflichtversicherung eingeschrieben sind, möglich sein. Neben diesen Kategorien sollte die Verwendung von Lohngutscheinen auch für Asylantragssteller möglich sein. Dies könnte nämlich eine interessante Alternative zu Orientierungspraktika sein.
Was die An- und Abmeldung der von Beschäftigten seitens des Auftraggebers betrifft, so sollte diese flexibel und einfach – beispielsweise per SMS, elektronischer Post oder auf einem Portal – gehandhabt werden können. Zudem wäre es wichtig, dass die An- oder Abmeldung bis kurz vor Arbeitsbeginn erfolgen kann.
„Dies sind nur einige Punkte unseres Katalogs. Aus unserer Sicht wären mit diesen Forderungen einerseits eine vernünftige unbürokratische Regelung für vorübergehende, kurzfristige und gelegentliche Zusatzleistungen gewährleistet und andererseits der Missbrauch dieser Bezahlungsform ausgeschlossen“, so die Vertreter abschließend.
Der Jungen Wirtschaft Südtirol gehören die Vertreter der Jugendorganisationen Junge im hds, Hoteliers- und Gastwirtejugend, Junghandwerker im lvh, Südtiroler Bauernjugend und Jungunternehmer im Unternehmerverband an. Gemeinsam sind sie die Stimme der jungen Unternehmer in Südtirol, vertreten ihre Interessen, stärken das Netzwerk untereinander, behandeln strategische Themen und gestalten so gemeinsam die Zukunft.