Von: luk
Rom – Die Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat, Julia Unterberger (SVP), drängt auf eine konsequente strafrechtliche Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen. Anlass sind in der Abgeordnetenkammer verabschiedete Beschlussanträge zu diesem Thema. Diese dürften „kein Lippenbekenntnis bleiben“, erklärte Unterberger in einer Aussendung.
Notwendig sei, alle durch digitale Technologien ermöglichten und verstärkten Formen der Gewalt gegen Frauen ausdrücklich unter Strafe zu stellen. Hintergrund ist die EU-Richtlinie vom 13. Juni 2024, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis 2027 entsprechende Straftatbestände in ihre Rechtsordnungen aufzunehmen.
Unterberger verweist darauf, dass das italienische Strafrecht in den vergangenen Jahren bereits weiterentwickelt worden sei, unter anderem mit der Einführung eines Straftatbestandes gegen sogenannte Deepfakes – also die Verbreitung von mittels künstlicher Intelligenz ohne Einwilligung erstellten Inhalten. Dennoch reiche das nicht aus.
Entscheidend sei, „an der Wurzel anzusetzen“ und das Klima von Hass und sexistischer Gewalt im Netz zu bekämpfen. Digitale Angriffe und gezielte Kampagnen gegen die Würde von Frauen nähmen zu – begünstigt durch neue Technologien, aber auch durch ein Umfeld weitgehender Straflosigkeit.
Konkret fordert die Senatorin die Einführung eigener Hassdelikte gegen Frauen, wie sie in vielen anderen europäischen Ländern bereits bestehen. Derzeit sei es in Italien nicht strafbar, pauschal gegen Frauen zu hetzen oder zu Gewalt aufzurufen, solange sich die Äußerungen nicht gegen konkrete Einzelpersonen richten.
Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt laut Unterberger in der Justizkommission des Senats auf. Sie ist Erstunterzeichnerin, 77 Senatorinnen und Senatoren unterstützen das Vorhaben. Der Entwurf orientiert sich an der Legge Mancino und sieht die Einführung des Straftatbestandes von Hass sowie der Aufstachelung zu Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen vor. Zudem sind verschärfte Strafen für Online-Delikte vorgesehen.
„Die vielzitierte Meinungsfreiheit endet dort, wo die Rechte ganzer Personengruppen verletzt werden“, so Unterberger.




Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen