„Gemeinde hat korrekt gegenüber Betreiber und Eigentümer gehandelt“

Kallmünz: “Parkplatz für Bewohner der Altstadt”

Donnerstag, 23. November 2017 | 11:55 Uhr

Meran – Das oberste Verwaltungsgericht, nachdem es die Widerrechtlichkeit des Parkplatzes Kallmünz 2012 und dann 2015 festgestellt hat, bestätigt das korrekte Handeln der Gemeinde Meran auch im kürzlich erlassenen Urteil zum Entzug der Lizenz.

Die Gemeinde Meran und der Eigentümer des „Parkplatzes Kallmünz“ liegen seit Beginn der 1980-er Jahre im Streit. Jetzt hat der Staatsrat mit seinem Entscheid vom 16. November 2017 ein weiteres Mal bestätigt: Die Gemeinde hat korrekt gegenüber Betreiber und Eigentümer gehandelt. Der Parkplatz muss in seiner heutigen Form schließen.

Der Staatsrat hat bereits 2012 bestätigt, dass der Parkplatz widerrechtlich sei, worauf die Gemeinde die Beschilderung entfernte und dem Eigentümer einen Brief mit der Aufforderung schickte, aus dem Platz wieder eine Grünfläche zu machen. Eigentümer und Betreiber des Parkplatzes zogen darauf wieder vor Gericht, das Ende 2015 ein weiteres Mal und in höchstgerichtlicher Instanz die Widerrechtlichkeit dieses Rotationsparkplatzes bestätigte.

Zugleich hat der Eigentümer bei der Gemeinde einen Antrag zur Änderung des Bauleitplans eingereicht und zwar von „öffentliches Grün“ in „Parkplatz“. Die Änderung des Bauleitplans ist Voraussetzung, dass der Parkplatz bestehen bleiben kann. Außerdem muss die Benutzung auf die AnrainerInnen eingeschränkt werden, weil ein Rotationsparkplatz am Sandplatz nicht mit den Zielen des städtischen Verkehrsplans und den Verordnungen zur Verkehrsberuhigung in der Altstadt vereinbar ist. Im Verkehrsplan heißt es: „Vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen zur Stadtplanung und zum Denkmalschutz, wird der Kallmünz-Parkplatz den Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten bleiben, die in der Altstadt wohnen oder Inhaber eines Betriebes sind“. Schließlich ist ein Rotationsparkplatz auch nicht mit der über 30-jährigen Prozessgeschichte vereinbar, denn die Gemeinde Meran hat über diesen Zeitraum gegen einen für jedermann zugänglichen Parkplatz prozessiert.

„Die Umwidmung in einen erschwinglichen Autoabstellplatz für Bewohner der Altstadt oder von Eigentümern dort angesiedelter Betrieben ist uns ein großes Anliegen, weshalb wir 2016 Gespräche mit dem Eigentümer aufgenommen haben“, so Bürgermeister Paul Rösch. „Es wurde der Entwurf einer Konvention ausgearbeitet, die geregelt hätte unter welchen Bedingungen, zum Beispiel Preis für das Abo oder Wohnort der Parkplatznutzer, diese private Fläche genutzt werden könnte“, so Mobilitäts- und Urbanistikstadträtin Rohrer. Parallel dazu haben allerdings Eigentümer und Betreiber einen weiteren Rekurs vor Gericht eingereicht. Dieses Mal gegen die Akten, die in Folge des Urteils des obersten Verwaltungsgerichts von 2015 zugestellt wurden: die Aufforderung, die 1992 von der Provinz ausgestellten Lizenz zurückzugeben und die Grünfläche wiederherzustellen. „Die Verhandlungen zwischen Gemeinde und Eigentümer wurden durch dieses neue Gerichtsverfahren abgebrochen. Ich bedauere, dass der Eigentümer anscheinend kein Interesse an einer zügigen Einigung und an der Errichtung eines Parkplatzes für Anrainer des Steinachviertels und der Lauben hatte“, so Rösch.

Inzwischen hat der Betreiber des Parkplatzes, der den Entzug der Lizenz angefochten hat, in erster Instanz verloren. Der Staatsrat hat außerdem den Antrag abgewiesen, dass das Urteil bis zur Hauptverhandlung ausgesetzt wird. Der Eigentümer hat hingegen das Schreiben angefochten, mit dem die Frist für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes mitgeteilt wurde. “Auch in diesem Fall hat die Gemeinde in erster Instanz gewonnen und der Staatsrat hat am 16. November 2017 entschieden, dass das Urteil bis zur Hauptverhandlung nicht ausgesetzt wird”, hob Gemeinderechtsanwalt Jochen Pichler hervor.

Zum heutigen Zeitpunkt ist der „Parkplatz Kallmünz“ ein Bauvergehen, weil die tatsächliche Nutzung nicht mit dem Bauleitplan übereinstimmt. Alle Urteile, die in den letzten Jahren ergangen sind, bestätigen, dass die Gemeinde korrekt gehandelt hat. Es gelten damit weiter die Bestimmungen des Stadtratsbeschluss von 2008 zur verkehrsberuhigten Zone „Sandplatz“ und „Postbrücke“. Die Zufahrt ist zum Auf- und Abladen zwischen 6:00 – 10.00 und zwischen 18:30 – 19:30 Uhr erlaubt. AnwohnerInnen, die EigentümerInnen oder Nutzungsberechtigte eines privaten Stellplatzes in der verkehrsberuhigten Zone sind, können Durchfahrtsbewilligungen für die Zufahrt zum Stellplatz bei der Ortspolizei erhalten. „Wir stehen weiterhin zu einem Gespräch mit dem Eigentümer. Soll die Fläche auch zukünftig als Parkplatz genutzt werden, so muss aber den Zielen des Verkehrsplans entsprochen werden, d.h. Zugang nur für AnrainerInnen“, so Rösch und Rohrer.

Mit Jahresbeginn werden die Genehmigungen automatisch durch kürzlich installierten Kameras kontrolliert.

Kavernengarage: Ein Projekt hat den Vorzug

Der erste Schritt auf dem Weg zu einer Garage im Küchelberg ist gemacht: In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeindeausschuss einem der beiden eingereichten Projekte den Vorzug gegeben. Nun folgen detaillierte Verhandlungen, wie Bürgermeister Paul Rösch und Stadtrat Stefan Frötscher gemeinsam mit Generalsekretär Günther Bernhart bei der heutigen Pressekonferenz verkündeten.

Das Projekt, dem nun der Vorzug gegeben wurde, war von einer Bietergemeinschaft eingereicht worden, an der die Gesellschaften Central Parking, Obfinim, Seeste und Riboskyline  beteiligt sind.

„Es wurden zwei qualitativ hochwertige Angebote eingereicht, die in technischer Hinsicht beide geeignet wären“, sagte Rösch. Am Ende folgte der Ausschuss der einstimmigen Empfehlung der technischen Bewertungskommission und entschied sich für das Angebot, das für die Gemeinde in wirtschaftlicher Hinsicht die besseren Bedingungen bot.

In den nun folgenden Verhandlungen mit der Bietergemeinschaft, die der Generalsekretär als Vorsitzender der Bewertungskommission führen wird, müssen noch einige Details geklärt werden. Im Erfolgfall winkt der Bietergemeinschaft dann die Ernennung zum Promotor des Projekts. Als solcher wäre sie bei der Vergabe der Arbeiten in der Pole Position: Sollte bei der öffentlichen Ausschreibung jemand ein besseres Angebot abgeben, hätte der Promotor das Recht, sein eigenes Angebot entsprechend nachzubessern und sich dadurch den Zuschlag zu sichern.

„Wir müssen die Chancen, die sich aus diesem Projekt für Meran ergeben, konsequent nutzen“, sagte Rösch. „Im Gegenzug zum Bau der Garage werden Parkplätze im Stadtzentrum verschwinden. Damit können wir viel vom öffentlichen Raum, der bisher den Autos vorbehalten war, den Menschen zurückgeben.“

„Gleich zwei hervorragende Projekte zur Auswahl zu haben, ist natürlich eine hervorragende Position für uns”, sagte Frötscher. “Mit dem Projekt Kavernengarage liegen wir nach wie vor voll im Zeitplan. In Sachen Nordwestumfahrung haben wir damit unsere Hausaufgaben gemacht.”

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt