Die Landesregierung wolle Privatinvestoren zu Lasten der Steuerzahler beschenken

Köllensberger sagt “Nein” zum Verscherbeln des Flughafens

Freitag, 07. Juni 2019 | 19:42 Uhr

Bozen – Paul Köllensperger hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode eine Vielzahl von Fällen der Verschwendung von öffentlichen Geldern, sprich Steuereinnahmen, durch die Landesregierung beziehungsweise deren Gesellschaften aufgedeckt.

Team Köllensperger hat daher mit seiner Kandidatin zum Europäischen Parlament, DDr. Renate Holzeisen, den durch die Landesregierung angestrebten Verkauf des Flughafen Bozen an eine kleine Gruppe privater Investoren als unzulässiges Geschenk zu Lasten der Südtiroler Steuerzahler bezeichnet. Dieser Verkauf ist vorerst (noch) nicht in trockenen Tüchern.

Zur Erinnerung: Auf der Grundlage eines mit weiterem Steuergeld gezahlten Bewertungsgutachtens zum stolzen Preis von 120 Tausend Euro
sollte für die Verkäuferin Land der Wert ermittelt werden, aus dem der Verkaufspreis des Flughafen Bozens bestimmt werden sollte. Dabei stand am Ende des Gutachtens ein Werturteil, das völlig zu Ungunsten des Landes lautete und Renate Holzeisen im EU Wahlkampf folgerichtig als spektakuläres “Abwertungsgutachten” bezeichnete. Die schuldenfreie ABD Flughafengesellschaft im Eigentum des Landes mit einem in der Bilanz 2018 ausgewiesenen Vermögen von etwa 40 Millionen Euro (davon allein liquide Mittel in Höhe von etwa 5,7 Millionen) und einem Reinvermögen von etwa 37 Millionen, die auch in den Bilanzen des Landes mit 37 Millionen geführt wird, sollte für lächerliche 3,8 Millionen Euro in private Hände kommen.

Das Reinvermögen der ABD wurde von den Gutachtern auf etwas mehr als ein Zehntel gestutzt. Diese Abwertung erfolgte, weil die fingierte Annahme zugrunde gelegt wurde, dass bei Verkauf der Anteile die Konzession verfallen und damit automatisch die auf Demanialgut gebauten Gebäude und Anlagen an den Staat fallen würden. Dieser Annahme widersprechen allerdings die Ausschreibungsbedingungen für den Verkauf der ABD-Anteile, wo ausdrücklich von einer Überführung der derzeit prekären Konzession auf eine Konzession mit Laufzeit von 20 Jahren ausgegangen wird (der Übergang ist also gesichert!).

Die dem “Abwertungsgutachten“ zugrunde gelegte Annahme ist daher faktisch wie rechtlich absolut unbegründet. Es stellt sich hier die Frage, wer die mit der Erstellung des Gutachtens betrauten Wirtschaftsprüfer gebrieft hat? Nach fachkompetenter und interessenskonfliktfreier Abwicklung sieht das Ergebnis jedenfalls nicht aus. Dies auch weil selbst der Wert der in direktem Eigentum der Flughafengesellschaft stehenden 16 Hektar Liegenschaften in bester Lage im Unterland auf Null gesetzt wurde. Zudem blieben die durch die gesicherte Überführung der derzeit prekären in eine 20 jährige Konzession laufenden Abschreibeposten (siehe abschreibbares Anlagevermögen laut Jahresabschluss ABD zum 31.12.2018) und die sich dadurch ergebenden Steuervorteile für die neuen privaten Eigentümer bei der Wert-Ermittlung komplett außen vor. Und dies ist für Paul Köllensperger Anlass zu weiterer Entrüstung.

“Das Geld der Steuerzahler mit vollen Händen aus dem Fenster werfen und letztendlich damit eine kleine Gruppe Privater beglücken – ein
skandalöseres Beispiel kann man sich kaum vorstellen!”, so Paul Köllensperger. “Dass diese Aktion ein Glanzstück aus dem Selbstbedienungslehrbuch für einige Wenige im System Südtirol darstellt, zeigt, dass auf Verkäuferseite des Landes wie auf Käuferseite Personen und Vorgänge auftauchen, die altbekannte Muster des System Südtirols nicht nur aus den Zeiten der Causa Milkon/Gastrofresh in Erinnerung rufen. Und das in hierzulande leider immer wieder fest zu stellender Unverfrorenheit”, so Renate Holzeisen.

Paul Köllensperger und Renate Holzeisen fordern daher die Landesregierung auf, im Zuge des Selbstschutzweges die Ausschreibung zum
Verkauf der Anteile an der Flughafengesellschaft zu annullieren, weil der in der Ausschreibung zu Grunde gelegte Wert weit unter dem
effektiven Wert der Gesellschaft liegt. In Anbetracht der Sachlage dürfte das Land nicht einmal zum Ersatz der Kosten für die Teilnahme an
dieser pilotierten Ausschreibung verpflichtet sein. Auf jeden Fall darf es nicht der Südtiroler Steuerzahler sein, der die Konsequenzen des unverantwortlichen Vorgehens der Südtiroler Landesregierung zu tragen hat. Die vermögensrechtliche Haftung liegt nämlich persönlich bei jenen, die für diese Situation verantwortlich zeichnen – in welcher Funktion auch immer. Dasselbe gilt auch für die Kosten des besagten völlig unglaubwürdigen Abwertungsgutachtens, für das die Verantwortlichen persönlich zu haften haben.

Von: bba

Bezirk: Bozen