"Bei 10.000 Mitarbeitern kann Missbrauch vorkommen"

Korruptionsskandal: „Vorwürfe mangelnder Kontrolle nicht gerechtfertigt“

Dienstag, 20. Februar 2018 | 13:22 Uhr

Bozen – Der Südtiroler Sanitätsbetrieb weist die Vorwürfe, nicht alle Vorkehrmaßnahmen gegen Korruption getroffen zu haben, zurück. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Kontrollen und Vorsorgemaßnahmen gesetzt.

Der Sanitätsbetrieb weist die Vorwürfe zurück, dass nicht alles getan worden sei, um Korruption zu vermeiden. Im Gegenteil: Im Betrieb wird seit gut vier Jahren (erster Antikorruptionsplan 2014/2016) intensiv an einem engmaschigen System der internen Kontrollen und der Vorbeugung gearbeitet, laut Richtlinien von ANAC. Ein wichtiger Teil dieser Arbeit ist der jährlich erstellte und aktualisierte „Dreijahresplan zur Korruptionsprävention und Transparenz 2018-2020“ (Beschluss Nr. 36 vom 30.01.2018), der die Identifikation der Risikobereiche vorsieht, sowie flächendeckende Kontrollen; außerdem wurden im Jahr 2017 zu dem Thema Korruptionsprävention, Transparenz und Integrität 13 Fortbildungsveranstaltungen organisiert, verteilt auf alle Gesundheitsbezirke, und der Dreijahresplan nennt bestimmte Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen. Marco Cappello, der Verantwortliche für Korruptionsvorbeugung im Südtiroler Sanitätsbetrieb, betont dass der Sanitätsbetrieb in diesem Bereich im Vergleich zu anderen Sanitätsbetrieben, sehr viele Maßnahmen und Kontrollen gesetzt hat: „Leider kann bei 10.000 Mitarbeitern trotzdem vorkommen, dass es zu Missbrauch kommt, jeder Mitarbeiter trägt eine persönliche Verantwortung.“

Zurückzuweisen sei auch die Behauptung, dass der Sanitätsbetrieb nicht mit dem MEPA-System ausschreibe (MEPA ist der elektronische Markt der öffentlichen Verwaltung und ist im Grunde genommen ein Katalog von Produkten und Herstellern, wo die Möglichkeit besteht entweder direkte Ankäufe zu tätigen oder mehrere Angebote einzuholen). Das MEPA wird im Sanitätsbetrieb genutzt, allerdings nicht in allen Bereichen. Nichtsdestotrotz werden bei den Vergaben alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten, die elektronische Vergabe wird angewendet, wo vorgesehen. Alle Ausschreibungen über 40.000 Euro werden auf dem Portal der Autonomen Provinz Bozen www.ausschreibungen-suedtirol.it digital abgewickelt. Auf diesem Portal besteht keine Möglichkeit die Angebote von einigen Anbietern vorher zu kennen und andere allfällige Anbieter zwecks Richtigstellung der eigenen Angebote zu verständigen (Einreichtermine sind bindend und vor Ablauf derselben hat man keinen Zugriff zu den eingereichten Angeboten).

Der Sanitätsbetrieb hat mit den Behörden bei der Aufklärung der Verdachtsfälle eng zusammengearbeitet und die drei betroffenen Mitarbeiter werden sofort ausgesetzt. Als geschädigte Partei ist er unmittelbar an der Aufklärung derselben interessiert.

Von: mk

Bezirk: Bozen