Von: mk
Bozen – Jene homosexuellen Paare, die sich vor Gericht gegen das Gesetz zur künstlichen Befruchtung aus dem Jahr 2004 zur Wehr gesetzt haben, müssen eine Niederlage einstecken. Dazu zählen auch zwei Frauen aus Bozen, die zusammenleben.
Das Verfassungsgericht in Rom hat nämlich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, wie sie vor Gericht in Pordenone und Bozen erhoben wurden, als unbegründet zurückgewiesen, berichtet Alto Adige online.
Das besagte Gesetz verwehrt homosexuellen Paaren den Zugang zu künstlicher Befruchtung. Das Verfassungsgericht sieht darin keine Verletzung von Grundrechten, die von der Verfassung garantiert werden.
Anwalt Alexander Schuster, der das lesbische Paar aus Bozen vertritt, räumt in einem Beitrag auf Facebook ein, dass ein solches Urteil durchaus befürchtet worden sei. Für einen Kommentar zum Urteil sei es noch zu früh. Verfassungsrecht sei eine juristische Wissenschaft, die streng der Logik folge, aber auch mit anderen Disziplinen, wie etwa mit der Psychologie im Dialog sei. „Die Psychologie sagt uns, dass Kinder auch mit zwei Müttern gut aufwachsen. Unsere Argumente waren gewichtig, hoffentlich sind es auch die der Gegenseite“, gibt sich der Anwalt kämpferisch.
Eine Urteilsbegründung vonseiten des Verfassungsgerichts liegt noch nicht vor. Die Hoffnung besteht, dass es sich bei dem Urteil um eine Art Denkzettel handelt. Das Parlament könnte aufgefordert werden, das herrschende Gesetz neuen Gegebenheiten anzupassen.
Ob das Parlament dieser Aufforderung dann nachkommt, steht freilich auf einem anderen Blatt.