Landesregierung beschließt finanzielle Unterstützung

Land fördert Integriertes Rechtsstudium in Innsbruck weiterhin

Dienstag, 13. Dezember 2022 | 15:07 Uhr

Bozen/Innsbruck – Über das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften bildet die Universität Innsbruck in Zusammenarbeit mit der Universität Padua und der Universität Trient zweisprachige Universaljuristinnen und -juristen im italienischen Recht aus. Das Integrierte Diplomstudium gewährt nicht nur die Vorbildung für die klassischen Rechtsberufe, sondern auch für den Verwaltungsdienst in Italien. Das Studium, das die Beherrschung der deutschen und der italienischen (Rechts)Sprache abverlangt, ermöglicht nach dem erfolgreichen Abschluss verschiedenste berufliche Möglichkeiten.

“Das Land Südtirol unterstützt das integrierte Rechtsstudium in Innsbruck, seit es vor über 40 Jahren aus der Taufe gehoben worden ist”, erklärt Landesrat Philipp Achammer. “Über dieses Studium werden zweisprachige Juristinnen und Juristen herangebildet, die das italienische Recht kennen und die deutsche Fachsprache beherrschen. Das Studium vermittelt zudem Wissen über Autonomie-, Verwaltungs- und Verfassungsrecht, was in Südtirol in den verschiedensten Bereichen sehr gefragt ist.” Auf seinen Vorschlag hin hat die Landesregierung einer weiteren Finanzierung des Studienangebots im Fünfjahreszeitraum von 2023/224 bis 2027/28 im Wert von insgesamt 3,8 Millionen Euro zugestimmt und Landeshauptmann Arno Kompatscher dazu ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit der Universität Innsbruck in Bezug auf die Kostenrückvergütung zu unterzeichnen.

Derzeit absolvieren an der Uni Innsbruck über 400 Jugendliche ein Integriertes Rechtsstudium, drei Viertel davon kommen aus Südtirol.

Die Finanzierung des Integrierten Diplomstudiums italienisches Recht erfolgt auf der Grundlage des Landesgesetzes zur Hochschulförderung (LG 9/2004). Dieses ermöglicht es der Landesregierung, Initiativen und Projekte in Lehre und Forschung zu finanzieren, welche Universitäten in Italien oder Universitäten im deutschen Kulturraum im Interesse des Landes durchführen.

Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen neu geregelt
­
­Im Rahmen der Hochschulförderung unterstützt das Land Südtirol Studierende, die im Anschluss an ihr mindestens dreijähriges Hochschulstudium eine postuniversitäre Ausbildung absolvieren. Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung heute die Vergabe dieser Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen neu geregelt und dafür im Haushalt 2023 720.000 Euro vorgemerkt.

“Die Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen werden damit um 20 Prozent erhöht”, informiert der für Bildungsförderung zuständige Landesrat Philipp Achammer. Er verweist darauf, dass man so mit den ordentlichen Studienbeihilfen gleichziehe. Dafür hatte sich auch der Landeshochschulbeirat ausgesprochen. Für Forschungsdoktorate (Phd) beträgt die Studienbeihilfe demnach künftig maximal 10.800 Euro im Jahr, bei Fernstudium bis zu 4800 Euro.

Unterstützung gibt es für Forschungsdoktorate, universitäre Ausbildungen des dritten Studienzyklus, Spezialisierungskurse, verpflichtende Ausbildungs- und Berufspraktika sowie für die Lehrbefähigungskurse. Die Bezeichnungen der Universitätslehrgänge zur Erlangung einer Lehrbefähigung wurden in der neuen Verordnung aktualisiert. Ebenso wurden in der Verordnung sprachliche Anpassungen vorgenommen.

Um Studienbeihilfen im akademischen Jahr 2022/23 können demnach Studierende ansuchen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 ihre postgraduale Ausbildung beginnen oder fortsetzen. Dabei gilt es, Mindeststudienerfolg und Mindeststudiendauer nachzuweisen. Auf der Grundlage dieser Verordnung wird nun die zuständige Abteilungsdirektorin Rolanda Tschugguel den entsprechenden Wettbewerb ausschreiben.

Informationen dazu gibt es auf den Webseiten des Landes zur Bildungsförderung (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/). Die Gesuche können voraussichtlich ab Mitte Jänner 2023 eingereicht werden.

Von: mk

Bezirk: Bozen