Von: mk
Bozen – Die Landesregierung wird im Hinblick auf die Anfechtung des Haushaltes das Verfassungsgericht anrufen. In den vergangenen Wochen hatte die Regierung zwei Artikel des Haushaltsgesetzes (LG 2/2019) im Bereich des Gesundheitswesens angefochten. Beanstandet wurden Absatz 1 von Art. 7, der das Bewertungsorgan der Führungskräfte im Gesundheitsbetrieb betrifft. Hier gehe es um eine organisatorische Frage, für die eindeutig das Land zuständig sei. Zudem wurde Absatz 1 von Art. 9 angefochten, der die Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen (Stipendien bei Hausärzteausbildung) zum Inhalt hat.
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung entschieden, diese Anfechtung vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. Dieser soll nun über die Frage der Rechtmäßigkeit entscheiden, welche von der Regierung aufgeworfen wurde. “Unser Ziel ist es, unsere autonomen Zuständigkeiten in einem Schlüsselbereich wie jenem der Gesundheit zu verteidigen”, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Wie bereits angekündigt, werde sich das Land zudem auf den Rekurs in Sachen Deutsch als Amtssprache im Berufsverzeichnis einlassen. Landeshauptmann Kompatscher spricht in diesem Zusammenhang nicht von einer Einzelregelung: “Es geht uns hier um ein Grundprinzip, nämlich dass die deutsche Sprache gleichgestellte Amtssprache ist.” Die Bestimmung sei folglich in diesem Sinne anzuwenden, so wie dies auch von der europäischen Richtlinie vorgesehen sei.