PV-Überdachungen für Parkplätze gefördert

Land unterstützt Produktion von Solarstrom

Mittwoch, 27. August 2025 | 09:13 Uhr

Von: Ivd

Bozen – Das Land Südtirol setzt auf Photovoltaikanlagen: Bis 2030 sollen gemäß Klimaplan Südtirol 2040 zusätzlich 400 Megawatt an Photovoltaik-Anlagen und bis 2037 weitere 400 Megawatt installiert werden. “Mit dem Klimaplan haben wir uns zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energie von derzeit 67 Prozent auf 75 Prozent bis zum Jahr 2030 und auf 85 Prozent bis zum Jahr 2037 zu steigern”, erklärt Umwelt-, Natur- und Klimaschutzlandesrat Peter Brunner. Auf seinen Vorschlag hin hat die Landesregierung am 26. August einen weiteren wichtigen Schritt in diese Richtung gesetzt und die neuen Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für öffentliche Verwaltungen zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Photovoltaiküberdachungen für Parkplätze genehmigt.

“Bei allen Beiträgen, die wir derzeit gewähren, handelt es sich um Investitionsbeiträge, während in diesem Fall erstmals Beiträge für laufende Ausgaben gewährt werden”, erklärt Brunner. “Damit kann auch der Bau von Anlagen gefördert werden, die alternative Finanzinstrumente wie Investmentfonds nutzen.”

Konkret richtet sich die Förderung an öffentliche Verwaltungen für den Bau von Photovoltaikanlagen auf Dächern und Gebäuden sowie Photovoltaiküberdachungen für Parkplätze, die mittels operativen Leasingverträgen errichtet werden.

Die öffentlichen Verwaltungen haben somit die Möglichkeit, geeignete Flächen bereitzustellen, müssen jedoch nicht die Geldmittel für die Investition aufbringen. Sie erhalten vergünstigten Strom, können den erzeugten Strom aus der Photovoltaik-Anlage für den Eigenverbrauch nutzen, den restlichen Strom ins Netz einspeisen oder in Energiegemeinschaften einbringen.

Beitragshöhe bei 30 bzw. 40 Prozent

Photovoltaikanlagen an Gebäuden können gefördert werden, wenn die Baukonzession für die Gebäude vor dem 1. Jänner 2025 ausgestellt wurde. Bei Photovoltaiküberdachungen von Parkplätzen werden neben den Photovoltaikanlagen auch die Strukturen der Überdachungen gefördert. Die Beitragshöhe liegt bei PV-Anlagen auf Gebäuden und Dächern bei 30 Prozent und bei PV-Anlagen auf Parkplatzüberdachungen bei 40 Prozent der zugelassenen Ausgaben.

Die Beitragsanträge sind vor Abschluss des Leasingvertrags beim Landesamt für Energie und Klimaschutz einzureichen. Die Einreichfrist für dieses Jahr ist der 1. Oktober 2025. In den kommenden Jahren wird der Einreichzeitraum vom 1. Jänner bis zum 30. Juni sein.

Bezirk: Bozen

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