Feier findet auf Schloss Tirol statt

„Landesehrung für Totengräber der Selbstbestimmung“: Kritik des SHB

Montag, 03. September 2018 | 16:29 Uhr

Bozen – Am 5. September 2018 wird auf Schloss Tirol dem österreichischen Ministerialbeamten Dr. Helmut Tichy der „Große Verdienstorden des Landes Südtirol“ feierlich verliehen werden. Kritik kommt allerdings vom Südtiroler Heimatbund (SHB).

Ehrung erfolge ausschließlich aus wahltaktischen Gründen, um die unterwürfige Politik der SVP gegenüber Rom zu bestätigen und das Selbstbestimmungsrecht ad Acta legen zu können, erklärt SHB-Obmann Roland Lang.

Begründet wird die Verleihung des höchsten Landesordens an Dr. Tichy damit, dass er als Leiter des Völkerrechtsbüros im österreichischen Außenministerium „stets zur Stelle“ gewesen sei, „wann immer Südtirol um rechtliche Unterstützung ersuchte“.

Am 18. November 2016 habe Tichy den Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher bei dessen Ablehnung der Selbstbestimmung für Südtirol unterstützt. Er habe nämlich im November 2016 anlässlich der Gedenkveranstaltung „70 Jahre Pariser Vertrag“ in Bozen erklärt, dass Südtirol sein Selbstbestimmungsrecht bereits „in der Form weitgehender Autonomie“ ausübe. Damit habe der Beamte Dr. Tichy auch der politischen Linie seines damaligen ÖVP-Außenministers Kurz entsprochen, betont der Heimatbund.

„Nun ist es richtig, dass die Ausübung der Selbstbestimmung auch zu einer Autonomie führen kann, wenn sich die Bevölkerung in einer Volksabstimmung mit der Wahlmöglichkeit zwischen ‚Los von Rom‘ und einer ‚Autonomielösung innerhalb Italiens‘ für die zweite Variante entscheidet. Dr. Helmut Tichy weiß aber sicherlich, dass eine solche Volksabstimmung in Südtirol nie stattgefunden hat“, erklärt Lang.

Das heutige Autonomie-Paket sei am 23. November 1969 von den Delegierten einer außerordentlichen Landesversammlung der Südtiroler Volkspartei (SVP) angenommen worden – also von den Funktionären eines Parteigremiums.

Das Autonomiestatut wurde sodann von dem italienischen Staatspräsidenten mit Dekret Nr. 670 vom 31. August 1972 in Kraft gesetzt. Der Artikel 1 des Statuts bekräftigt auch die politische Einheit „der einen und unteilbaren Republik Italien“, womit jegliches Streben nach Selbstbestimmung als verfassungsfeindlich qualifiziert wird.
„Es ist nicht anzunehmen, dass Dr. Helmut Tichy tatsächlich den Beschluss einer Partei-Delegiertenversammlung für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der gesamten Landesbevölkerung hält“, fügt Lang hinzu. Der SHB hat damals am 20. November 2016 in einer Presseerklärung festgehalten, dass Dr. Tichy hier im Sinne der damaligen österreichischen Bundesregierung eine Umdeutung des Begriffes „Selbstbestimmungsrecht“ versucht habe.

„Die jetzige ‚Ehrung‘ des dienstergebenen Beamten Dr. Tichy hat wohl wenig mit dessen ‚Verdiensten‘ zu tun. Sie dient wohl eher dazu, die SVP-Politik der ständigen Erfüllung der Wünsche Roms zu legitimieren. Daher wird die durch Dr. Tichy vertretene Politik der Beerdigung der Südtirol-Frage von Landeshauptmann Kompatscher und der SVP-Parteispitze als vorbildhaft hingestellt. Man ‚ehrt‘ Dr. Tichy und meint sich selbst. Einen Großteil der Bevölkerung wird man damit nicht täuschen können. Zu sehr fällt der falsche Zungenschlag auf“, erklärt Lang abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen