Von: mk
Bozen – Südtiroler Familien mit mindestens einem Kind unter sieben Jahren können online oder bei den Patronaten um das Landeskindergeld ansuchen. Damit werden Familien abhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage und von der Zusammensetzung der Familie unterstützt.
Anspruchsberechtigt sind Familien, die mindestens ein Kind unter sieben Jahren oder mindestens zwei minderjährige Kinder haben. Auch Familien, in denen ein bereits volljähriges Kind eine Beeinträchtigung hat, können jährlich um diesen Beitrag ansuchen. Im Vorjahr hat das Land Südtirol insgesamt über 27.600 Familien mit 33,4 Millionen Euro unterstützt.
Um eine durchgehende Beitragszahlung zu erreichen, muss ab 1. September bis zum 31. Dezember 2020 um die Erneuerung des Landeskindergeldes 2021 angesucht werden.
Familien, die erstmals um das Landeskindergeld ansuchen, können dies ab dem Zeitpunkt der Erfüllung aller Voraussetzungen vornehmen (sprich: innerhalb 90 Tagen ab Geburt, Adoption oder Anvertrauung eines Kindes). Auf der Familienseite des Landes gibt es dazu eine Übersicht dieser und der weiteren bestehenden Unterstützungsmaßnahmen für Familien. Das Ansuchen kann bei allen Patronaten eingereicht werden, die dieses dann an die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) übermitteln. Alternativ kann der Antrag auch online über das persönliche Portal myCIVIS eingereicht werden.