Von: Ivd
Bozen – Die zuständige Landesrätin für Senioren, Rosmarie Pamer, fordert die sofortige Einführung des Seniorenanwalts. Derzeit sei nicht absehbar, wann das neue Gesetz tatsächlich in Kraft treten kann. „Damit die ältere Generation nicht länger auf ihre Vertretung warten muss, soll der Seniorenanwalt unverzüglich auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelung, dem Landesgesetz vom 6. Oktober 2022, Nr. 12 – Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns, eingesetzt werden. Es darf keine weiteren Verzögerungen geben: Der Seniorenanwalt muss umgehend ernannt werden, damit die Seniorinnen und Senioren endlich ihre Vertretung erhalten“, betont Pamer.
Durch zahlreiche Abänderungsanträge und fehlende Mehrheiten sei derzeit offen, wann das neue Gesetz zu den Ombudsstellen umgesetzt werden könne. Die Landesrätin unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass eine gute Vorbereitung und Abstimmung bei Gesetzesänderungen entscheidend sind: „Es ist wichtig, bei Abänderungsanträgen im Vorfeld das Gespräch mit allen Mehrheitsparteien zu suchen und breite Mehrheiten sicherzustellen.“
Pamer bedauert, dass durch die Verzögerungen nicht nur die Einrichtung des Seniorenanwalts, sondern auch weitere wichtige Vorhaben betroffen sind, darunter die Ombudsstelle für Fragen sexualisierter Gewalt, der wissenschaftliche Beirat und der Betroffenenrat: „Das ist nicht akzeptabel!“
„Die ältere Generation in Südtirol wartet schon zu lange auf eine unabhängige Vertretung. Jetzt ist der Zeitpunkt, den Seniorenanwalt einzusetzen“, so Pamer abschließend.
Aktuell sind 3 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen