Von: luk
Bozen – Die Landesregierung will das Ausweichen von Transit-Schwerfahrzeugen von der Brennerautobahn auf die Brennerstaatsstraße unterbinden.
In wenigen Wochen soll die Vereinbarung für die öffentliche Führung der Brennerautobahn A22 abgeschlossen werden. Südtirols Landeshauptmann hat die Zusage des italienischen Verkehrsministers, dass die Vereinbarung noch innerhalb November unterzeichnet wird. Damit ist der Weg frei für die Einführung der geplanten Umweltmaut. Diese Mauterhöhung soll dazu beitragen, den Umwegtransit auf der Brennerroute einzuschränken und den Schwerverkehr zu verringern; sie könnte aber zur Folge haben, dass der Schwerverkehr auf die Brennerstaatsstraße SS12 ausweicht, wie eine vom Land Südtirol in Auftrag gegebene Untersuchung belegt.
Die Landesregierung hat deshalb beschlossen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. “Wir stehen kurz vor der Vergabe der neuen Führungskonzession der Brennerautobahn und haben bei den langen Verhandlungen auch auf die Umweltaspekte ein besonderes Augenmerk gelegt. Wir werden aber zu verhindern wissen, dass der Schwerverkehr dann über die Staatsstraße rollt”, erklärte der Landeshauptmann nach der heutigen Regierungssitzung. Grundsätzlich obliege es dem Staat beziehungsweise dem Regierungskommissariat, Fahrverbote zu erlassen. Man habe sich in diesem Sinne auch bereits mit dem italienischen Verkehrsminister ausgetauscht und Zusicherungen erhalten, dass die Straßenverkehrsordnung so geändert wird, dass sie permanente Fahrverbote möglich macht. Die Landesregierung möchte allerdings ihren Handlungsspielraum als Straßenbetreiberin bestmöglich ausnutzen und damit die Voraussetzungen schaffen, um notfalls auch als Land Südtirol notwendige Maßnahmen zu ergreifen.
Zeitlich begrenzte Fahrverbote können aus verschiedenen Gründen wie besipielsweise die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit oder der Verkehrssicherheit, zum Schutz der Gesundheit oder aus militärischen Gründen erlassen werden. Die Landesregierung sieht vor allem in punkto Gesundheitsschutz Handlungsspielraum. Eine verwaltungsinterne Fachgruppe unter der Federführung des Generalsekretariats und unter Einbeziehung der Landesabteilungen Straßendienst, Mobilität, Gesundheit sowie der Umweltagentur wird nun die Vorarbeit im Hinblick auf den Erlass der Maßnahmen leisten.