Von: luk
Bozen – Zahlreiche Verfeinerungen in Angelegenheiten der Jagdverwaltung enthält die heute von der Landesregierung genehmigte Neufassung der sogenannten Landesjagdordnung. Aus verschiedenen Gründen war eine Überarbeitung der Regelungen notwendig. Die letzte größere Überarbeitung war im Jahr 2012 erfolgt.
Nun hat man in der vom für die Jagd und Fischerei zuständigen Landesrat Arnold Schuler vorgelegten Fassung in den sogenannten Hegerichtlinien den aktuellen wildökologischen Erkenntnissen Rechnung getragen. Die Hegerichtlinien regeln, welche Individuen von Reh-, Rot- und Gamswild zu welchem Zeitpunkt bejagt werden dürfen. Da die Wildpopulation naturnah aufgebaut bleiben soll, wird Schalenwild streng reglementiert nach Geschlecht und Alter entnommen.
Laut Schuler “zielen die Regelungen vordergründig auf eine naturnahe Zusammensetzung der Wildbestände und eine nachhaltige Bejagung ab, die in hohem Maß die Natürlichkeit, Biodiversität und die Vermeidung von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft fördert.”
Die Verwaltung der Jagdreviere war im Jahr 1988 mit einem Beschluss der Landesregierung dem Südtiroler Jagdverband (SJV) übertragen worden. Dieser hat somit die Möglichkeit, detaillierte Bestimmungen zu erstellen, um die Abläufe in der Jagd zu regeln. Nun hat der Südtiroler Jagdverband nach Beratung mit dem Landesamt für Jagd und Fischerei jenen Vorschlag ausgearbeitet, den die Landesregierung heute genehmigt hat.