Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat am 8. Mai dem Abschluss des Kaufvertrags mit der Generaldirektion Trentino‑Südtirol des Nationalen Institut für soziale Fürsorge NISF/INPS für den Erwerb des dritten Bauloses von Immobilien am Siegesplatzes in Bozen zugestimmt. Das Areal soll künftig neue Studentenwohnungen, Landesämter und Geschäftsflächen beherbergen. Ziel sei eine moderne, effiziente und nachhaltige Bewirtschaftung des öffentlichen Immobilienbestands, betonte Hochbau- und Vermögenslandesrat Christian Bianchi.
“Mit dieser Maßnahme setzen wir den strategischen Weg zur Aufwertung eines zentralen Stadtbereichs von Bozen konsequent fort”, erklärte Landesrat Bianchi in einer Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung in Bozen. “Die Vereinbarung ermöglicht es, neue Unterkünfte für Studierende zu schaffen, die derzeit auf Mietobjekte verteilten Landesämter zu bündeln und einen konkreten Beitrag zur Aufwertung des Siegesplatzes zu leisten, wodurch dessen Attraktivität und Funktionalität weiter gestärkt werden”, sagte Bianchi.
Die vorgesehenen Geschäftsflächen können, nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der Gemeinde Bozen, in den Vermögensfonds Euregio Plus eingebracht werden. Dadurch soll eine koordinierte und integrierte Verwaltung der im Areal angesiedelten wirtschaftlichen Tätigkeiten gewährleistet werden.
Die Vereinbarung reiht sich in den bereits 2023 und 2024 eingeleiteten Prozess ein, bei dem das erste und zweite Baulos der NISF/INPS‑Immobilien am Siegesplatz 39, in der Freiheitsstraße 9, in der Pacinottistraße 3 sowie in der Horazstraße 1 und 2 in Bozen angekauft wurden. In die betroffenen Gebäuden sollen unter anderem die Ämter der Südtiroler Einzugsdienste und einige Landesdienste Platz finden, die derzeit in Mietobjekten untergebracht sind. Zudem sollen zusätzliche 100 Wohnplätze für Studierende geschaffen werden, um der steigenden Nachfrage nach Wohnraum in der Landeshauptstadt gerecht zu werden, so Bianchi. Am Siegesplatz werde voraussichtlich auch eine Tiefgarage in Bozen entstehen und so könne man den Bürgerinnen und Bürgern einen autofreien Platz zurückgegeben. Dieser Platz habe so das Potenzial, sich zu einem Treffpunkt für junge Menschen zu entwickeln, sagte Bianchi.
Da laut Gesetz nur Geschäftsimmobilien direkt verkauft werden dürfen, umfasst das dritte Baulos ausschließlich jene Geschäftsflächen, die im offiziellen Verkaufsangebot des NISF/INPS enthalten sind.
Der Gesamtwert der Transaktion beläuft sich auf rund 1,7 Millionen Euro. Die Auszahlung erfolgt, nachdem das Eigentrumsrecht zugunsten des Landes im Grundbuch eingetragen ist. Die Immobilien werden im derzeitigen Zustand und frei von Belastungen übertragen.




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