Die Artikeldebatte

Landtag: Änderungen zum Raumordnungsgesetz

Freitag, 29. November 2019 | 17:02 Uhr

Bozen – Der Landtag hat sich heute mit Änderungen zur Raumordnung befasst. Konkret ging es um das Landesgesetzentwurf Nr. 38/19: Änderungen zum Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft” (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LR Hochgruber Kuenzer).

Die Generaldebatte war gestern abgeschlossen worden. Heute wurden zunächst Tagesordnungen zum Gesetzentwurf behandelt.

Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) forderte eine Priorisierung der Vermietung gegenüber dem Baueigentum. Dieses Thema müsse im Wohnbaugesetz behandelt werden, erklärte LR Maria Hochgruber Kuenzer. Die Tagesordnung wurde mit acht Ja, 18 Nein und vier Enthaltungen abgelehnt.

Magdalena Amhof (SVP) schlug ein landesweites Planungsinstrument für die Genehmigung von Schottergruben, um den Interessen von Bauindustrie, Verwaltung und Bürgern besser gerecht werden zu können. Die Tagesordnung wurde von der Landesregierung angenommen.

Gert Lanz (SVP) forderte die Festlegung neuer Termine bis zum Inkrafttreten des Urbanistikgesetzes: digitale Bauakte innerhalb März 2020, Durchführungsbestimmungen innerhalb März 2020, Testlauf innerhalb April/Mai 2020 und Weiterbildungsmaßnahmen zur Anwendung. Die Tagesordnung wurde von der Landesregierung angenommen.

Magdalena Amhof, Waltraud Deeg, Jasmin Ladurner und Rita Mattei forderten ein digitales Techniker-Verzeichnis, auf das die Gemeinden bei Einsetzung der Kommissionen zurückgreifen können. Die Tagesordnung wurde von der Landesregierung angenommen.

Anschließend wurde der Übergang zur Artikeldebatte beschlossen.

Art. 01 betrifft die Zusammensetzung der Gemeindekommissionen. Brigitte Foppa forderte eine ausgewogene Geschlechtervertretung. Bei den Baukommissionen sei das vor Jahren eingeführt worden, und trotz Befürchtungen hätten sich interessierte Frauen gefunden. Die Geschlechtervertretung sei von der Gemeindeordnung nicht präzise definiert. “Ausgewogen” bedeute ein Drittel. Magdalena Amhof unterstützte den Antrag, er entspreche den Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes. Auch Maria Elisabeth Rieder plädierte für die Änderung und wies darauf hin, dass es z.B. bei 8 Mitgliedern mindestens zwei Frauen sein müssten. Präsident Noggler bemängelte, dass der Antrag nicht klar sei; man sollte eigentlich “ein Drittel” schreiben, damit es keine Interpretationsschwierigkeiten gebe. Der Änderungsantrag wurde mit 27 Ja, drei Nein und zwei Enthaltungen genehmigt. Der Artikel wurde mit 26 Ja, zwei Nein und vier Enthaltungen genehmigt.

Art. 1 wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 2 betrifft den Schutz des Bodens. Paul Köllensperger wollte darin auch den Zweck des Schutzes verankern: Schutz der Gesundheit, ökologisches Gleichgewicht und Schutz der natürlichen Ökosysteme. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Artikel wurde mit 26 Ja und sechs Enthaltungen genehmigt.

Art. 2-bis enthält den Grundsatz der Einschränkung des Bodenverbrauchs. Riccardo Dello Sbarba forderte die Streichung des Artikels, da hier auch festgelegt wird, dass man die Kubaturerweiterung außerhalb der Siedlungsgebiete, die für konventionierte Wohnungen vorgenommen wird, auch für touristische Zwecke nutzen kann. Peter Faistnauer bedauerte den Rückzug eines Änderungsantrags der Landesrätin, der Klarheit gebracht hätte. Er beantragte zudem, die verbauten Ortskerne plus einen Mantel herzunehmen, anstatt die Siedlungsgrenze neu bestimmen zu lassen, was umständlich und teuer sei. Manfred Vallazza forderte eine Gleichstellung der landwirtschaftlichen Gebäude innerhalb und außerhalb der Siedlungsgrenze. Die Konventionierung würde bleiben, wenn die Kubatur nicht für Urlaub auf dem Bauernhof oder Ferienwohnungen verwendet wird. Sven Knoll kritisierte die “möblierten Ferienwohnungen” im Text des Artikels und des Antrags von Vallazza; damit steige die Gefahr des Missbrauchs. Andreas Leiter Reber schloss sich dem an. Die Gleichstellung von Gebäuden innerhalb und außerhalb der Siedlungsgrenzen führe das Konzept des Gesetzes ad absurdum. Auch Brigitte Foppa sah dies so. Riccardo Dello Sbarba sah im Antrag Vallazzas die “Chirurgie des Bauernbunds”. Er wandte sich auch gegen den Vorschlag Faistnauers, der ebenfalls das Konzept der Siedlungsgrenze umwerfen würde. Man würde damit zum alten Raumordnungsgesetz zurückkehren. Er unterstützte jedoch einen zweiten Antrag Faistnauers, der die touristische Verwendung der Kubatur streiche. Franz Locher präzisierte, dass diese Möglichkeit, die der Vallazza-Antrag einräume, bereits bestehe, aber mit Durchführungsplan. Sinn des Antrags sei, dass man diese Kubaturnutzung auch innerhalb des Siedlungsgebiets ohne Durchführungsplan ermögliche. LR Maria Hochgruber Kuenzer wandte sich gegen die Streichung des Artikels, der auch die urbanistische Bindung verankere, sowie gegen das Siedlungsgrenzenkonzept von Faistnauer. Der Antrag Dello Sbarbas und die Anträge Faistnauers wurden abgelehnt. Der Antrag Vallazzas wurde 17 Ja, zwölf Nein und drei Enthaltungen angenommen.

Art. 2-ter betrifft den PLanungsmehrwert. LR Hochgruber Kuenzer forderte die Streichung des sozialen Wohnbaus aus dem Text, der bereits durch den geförderten Wohnbau abgedeckt sei. Außerdem sollte die Konventionierungspflicht nicht durch Raumordnungsverträge aufgehoben werden können. Riccardo Dello Sbarba wollte den sozialen Wohnbau an anderer Stelle des Artikels einführen. In der Gesetzgebung seien sozialer und geförderter Wohnbau nicht deckungsgleich. Magdalena Amhof betonte, dass der soziale im geförderten Wohnbau inbegriffen sei. Peter Faistnauer fand den zweiten Änderungsantrag der Landesrätin unklar; er sei generell gegen die Raumordnungsverträge. Die Anträge von LR Hochgruber Kuenzer wurden angenommen, jener von Dello Sbarba verfiel dadurch.

Art. 3 betrifft die Verordnungen zur Raumordnung und zum Bauwesen. Peter Faistnauer forderte landesweit einheitliche Vorschriften zur Regelung der Bautätigkeit. LR Hochgruber Kuenzer legte mit einem Antrag eine Präzisierung im Sinne der staatlichen Bestimmungen vor. Sie verteidigte eine Sonderbestimmung für die Landeshauptstadt, davon abgesehen solle es aber einheitliche Berechnungen von Flächen, Massen usw. geben. Der Antrag Faistnauers wurde abgelehnt, jener von Hochgruber Kuenzer angenommen. Der Artikel wurde mit 23 Ja und zehn Enthaltungen genehmigt.

Art. 4 betrifft die Zweckbestimmung der Bauwerke. Der Artikel wurde mit einer Korrektur der Verweise auf Rechtsquellen genehmigt.

Art. 5 betrifft die Mischgebiete. Riccardo Dello Sbarba beantragte die Streichung der Areale in Erwartung eines Durchführungsplans. Peter Faistnauer forderte die Beibehaltung der Konventionierungs- und Sozialbindungspflicht für Flächen des geförderten Wohnbaus. LR Hochgruber Kuenzer erklärte, dass die Areale in Erwartung eines Durchführungsplans bereits in der geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind und dass die Bindungspflicht bereits in Art. 2-ter festgelegt ist. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Der Artikel wurde mit 17 Ja und 16 Enthaltungen genehmigt.

Art. 6 betrifft die Gewerbegebiete. Auch hier wollte Dello Sbarba die Areale in Erwartung eines Durchführungsplans streichen. Gert Lanz forderte die Streichung zusätzlicher Zustimmungsakte, eine Abschwächung des Verbots der getrennten Nutzung und die Streichung separater Sicherstellungen für die Dienstwohnungen. LR Hochgruber Kuenzer sprach sich gegen den Antrag Dello Sbarbas und für jenen von Lanz aus. Die Dienstwohnung sei untrennbarer Bestandteil des Betriebes. Der Antrag Dello Sbarbas wurde abgelehnt, jener von Lanz angenommen. Der Artikel wurde mit 17 Ja, drei Nein und 13 Enthaltungen genehmigt.

Art. 7 betrifft die Erweiterung der Gastbetriebe. Riccardo Dello Sbarba forderte die Beibehaltung der Gesamtbettenzahl laut Raumordnungsgesetz von 1997. Außerdem sollte bei Erweiterung auch die Zustimmung der Raumordnungsämter nötig sein, nicht nur der Tourismusämter. Die Höchstbettenzahl, die zwischendurch durch Baustopps gesichert wurde, sei bald erreicht. Franz Locher wandte sich gegen zu genaue Vorgaben; in manchen Orten habe man die Grenze des Belastbaren erreicht, in anderen habe es einen Bettenschund gegeben. Touristische Betriebe sollten auch außerhalb der Siedlungsgebiete möglich sein. Der Tourismus sei wichtig für Wirtschaft und Arbeitsplätze. Peter Faistnauer fragte, wer die Höchstbettenzahl festlegt und ob diese auf die Gemeinden verteilt wird. Andreas Leiter Reber sprach sich gegen eine generelle Obergrenze aus. In manchen Gemeinden sei die Grenze erreicht natürlich erreicht, hier brauche es gezielte Maßnahmen. Sinnvoll sei es hingegen, wenn auch das Raumordnungsamt mitreden könne. Arnold Schuler betonte, dass die jetzige Obergrenze von 29.000 Betten sich auf 1985 beziehe. Die Grenze sei bisher eingehalten worden, wobei es große Entwicklungsunterschiede zwischen Bezirken gebe. Eine neue Obergrenze habe keinen Sinn, es brauche andere Konzepte. Die Nächtigungszahlen seien seit Einführung der Obergrenze deutlich gestiegen, durch bessere Auslastung. In den Griff zu bekommen seien die Hotspots, das sei eine der wichtigsten Aufgaben. Eine feste Beschränkung der Bettenzahl wäre fatal für die Gemeinde, die einen Bettenschwund hatten. Man arbeite mit den Verbänden an einem Konzept für eine moderate Entwicklung. Brigitte Foppa bemerkte, dass die kürzeren Aufenthaltszeiten und die Hotspots (ohne Aufenthalt) alles auf den Verkehr verlagert hätten. Bei einer Bettenobergrenze könne man immer noch entscheiden, welche Gemeinde noch Betten verträgt und welche nicht. Es gehe nicht um eine genaue Zahl, sondern darum, festzulegen, wo genug sei. Ein Blick in die Hotelküchen würde Kollege Locher genügen, um zu erkennen, dass hier nicht Arbeitsplätze für unsere Jugend geschaffen würden. Bei der Zunahme der Mehrsternebetriebe sei auch deren Energiebilanz unter die Lupe zu nehmen. Sven Knoll betonte, dass man am Qualitätstourismus, nicht am Massentourismus interessiert sei. Betriebe mit niedriger Einstufung würden oft aufgelassen und dann von anderen Hotelbetrieben als Dienstwohnungen für Mitarbeiter verwendet – auch diese Entwicklung sei im Auge zu behalten. Eine Obergrenze wäre sinnvoll. Paul Köllensperger hielt ein Gesamtkonzept für besser. Allerdings müsse man jetzt die Notbremse ziehen, und dazu brauche es die Obergrenze. Hanspeter Staffler sah die Bettenobergrenze als das einzige Instrument, das man heute zur Steuerung habe. Man könne die Gäste nicht zwingen, länger zu bleiben. Die Unterscheidung nach Gemeinde sei der falsche Ansatz, man dürfe nicht auch noch den Rest des Landes vollstopfen, es brauche auch Talschaften, die nicht voll besetzt sind. Die Landesrätin sollte sich die Verwaltungskompetenz für diesen Bereich bewahren und ihn nicht an das Tourismusressort auslagern. LR Maria Hochgruber Kuenzer kündigte an, dass es einen Tourismusentwicklungsplan geben werde, der mehr Wert auf Qualität legen werde, aber auch auf Nachhaltigkeit. Eine Bettenoberzahl greife zu kurz. Jede Gemeinde müsse ihr Konzept erarbeiten, und hier werde auch eine Zahl enthalten sein. Die Abteilung Raum und Landschaft behalte natürlich ihre Zuständigkeit für die Ausweisung der Gründe. Die Änderungsanträge Dello Sbarbas wurden abgelehnt.

Am Nachmittag wurde die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 38/19: Änderungen zum Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft” (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LR Hochgruber Kuenzer) fortgesetzt.

Art. 7 betrifft die Erweiterung der Gastbetriebe. Der Artikel wurde am Vormittag bereits andiskutiert. Änderungsanträge wurden abgelehnt. Arnold Schuler kam noch einmal auf die Bettenobergrenze zu sprechen. Eine “Notbremse” sei nicht nötig, da die Entwicklung in den letzten Jahren sehr moderat gewesen sei. Die Obergrenze habe bisher keine Auswirkung auf die Entwicklung gehabt, ihr Fortbestand würde aber das Ungleichgewicht zwischen Gemeinden vergrößern. Riccardo Dello Sbarba erklärte, dass die Obergrenze auch differenziert unter den Gemeinden aufgeteilt werden könne. Ihre Abschaffung sei das falsche Signal. Der Overtourism sei ein Problem für die Einheimischen wie für den Tourismus selbst. Er hoffe, dass der Landtag beim neuen Konzept einbezogen werde, der Tourismus mit seinen Auswirkungen sei nicht nur eine Angelegenheit der Touristiker. Der Artikel wurde mit 17 Ja, sieben Nein und sieben Enthaltungen genehmigt.

Art. 8 betrifft die Umwandlung in Wohnvolumen innerhalb des Siedlungsgebiets. Riccardo Dello Sbarba beantragte die Streichung des Artikels, der die Umwandlung von Tourismuskubatur außerhalb des Siedlungsgebiets in Wohnungen für Einheimische und deren Nutzung für Gästezimmer und Ferienwohnungen erlaubt. Paul Köllensperger beantragte die Streichung dieser touristischen Nutzung von Wohnungen; das Ziel des leistbaren Wohnens würde damit ad absurdum geführt. Wenn man den ganzen Artikel streiche, bleibe die alte Bestimmung, und die sei schlimmer. Manfred Vallazza wollte die Nutzung um den Urlaub auf dem Bauernhof erweitern. Eine Reduzierung auf konventionierte Wohnungen wäre eine Einschränkung für den Besitzer. Riccardo Dello Sbarba sah in Köllenspergers Antrag das Maximum, soweit hätte er sich nicht getraut. Hier ziehe die Landesrätin wieder den Kürzeren, meinte Peter Faistnauer, der Bauernbund setze sich durch. Andreas Leiter Reber hielt den Artikel an sich für falsch; man habe ja die Entwicklung innerhalb der Siedlungsgrenzen haben wollen. Es gehe um Betriebe bis zu 25 Betten, das ergebe zwölf Wohnungen, was für eine Kleingemeinde viel sein könne. Manfred Vallazza wehrte sich gegen den Vorwurf, dass seine Artikel vom Bauernbund stammten. Franz Locher sah eine Neidgesellschaft am Werk. Als das Urbanistikgesetz beschlossen worden sei, sei die Debatte voller Lobesworte für die Landwirtschaft gewesen. Bei diesem Artikel handle es sich um aufgelassene kleine Tourismusbetriebe, die von den Erben weiter für Tourismuszwecke verwendet werden könnten. Sven Knoll fragte, ob nun eine ehemalige Pension zu einem UaB-Betrieb umgewandelt werden könne. Auch Franz Ploner verlangte hier Klärung. LR Maria Hochgruber Kuenzer betonte, dass ein UaB-Betrieb nur in Frage komme, wenn die Voraussetzungen stimmten, z.B. kleine Pensionen, die vorher innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes bestanden hätten. Es sei eine Grundsatzentscheidung, was man mit der Kubatur mache, die außerhalb der Siedlungsgebiete bereits bestehe. Man versuche einen Mittelweg, indem die Konventionierung aufrecht bleibe. Die Änderungsanträge von Köllensperger und Dello Sbarba wurden abgelehnt, jener von Vallazza angenommen.

Art. 9 betrifft die landwirtschaftliche Tätigkeit. Peter Faistnauer wollte die Beschränkung des UaB auf 1.000 Kubikmeter. Bei den Gärtnereien sollten die gesamten vorbezeichneten Flächen im Eigentum des Betriebes sein müssen. Paul Köllensperger forderte die Streichung der automatischen Löschung der Verbote, ein Gutachten der Umweltabteilung und die Streichung von Abs. 1-ter. LR Maria Hochgruber Kuenzer betonte, dass am Bauernhof nur ein einziges touristisches Angebot möglich sei, und es müsse mit der Landwirtschaft zu tun haben. Sie schlug auch vor, dass die Dienstwohnung für Gärtnereibetriebe außerhalb der Siedlungsbetriebe auch ohne Durchführungsplan errichtet werden kann. Auch Riccardo Dello Sbarba verlangte die Streichung von Abs. 1-ter, der die Verlegung des geschlossenen Hofes außerhalb der Siedlungsgrenze erlaubt und die Konventionierung der alten Kubatur vorsieht. Das bedeute, dass diese Kubatur abgetrennt und verkäuflich wird. Arnold Schuler erklärte, dass man mit dieser Bestimmung den UaB auch auf den geschlossenen Höfen einschränkt. Es müsse auf dem Hof jedenfalls eine ausreichende landwirtschaftliche Tätigkeit gegeben sein. Andreas Leiter Reber sah es als springenden Punkt, wer Urlaub auf dem Bauernhof betreiben könne. Es wäre eine große Einschränkung, vor allem für historische Höfe, wenn der UaB auf 1.000 Kubikmeter begrenzt würde. Wichtig sei, dass nicht das ganze Haus für den Nebenerwerb genutzt wird. Riccardo Dello Sbarba sprach sich für die Anträge Faistnauers und Köllenspergers aus, aber gegen jene von LR Hochgruber Kuenzer. LR Hochgruber Kuenzer betonte, dass auch die Bauernfamilie ihren Raumbedarf am Hof habe, den müsse man nicht in Kubikmetern definieren. Die Aufhebung des Bauverbots sei nicht automatisch, sondern nach 20 Jahren Bindung möglich. In der Aussiedlungskommission sei das Raumordnungsressort durch eine Person vertreten, das genüge. Die Abtrennung sei sinnvoll, da es oft nicht nötig sei, außerhalb des Siedlungsgebietes die ganze zulässige Kubatur zu verbauen. Die Anträge Faistnauers, Köllenspergers und Dello Sbarbas wurden abgelehnt. Die Anträge Hochgruber Kuenzers wurden angenommen. Sven Knoll fragte, was die Umnutzung der Erdgeschosszone bedeute. LR Hochgruber Kuenzer antwortete, dass eine Mischnutzung möglich sei, sofern das Verhältnis 60:40 eingehalten werde. Das könne z.B. Handel oder Handwerk sein. Der Artikel wurde mit 17 Ja, elf Nein und vier Enthaltungen genehmigt.

Art. 10 betrifft die Verwendung der Baumasse zur Wohnnutzung. Riccardo Dello Sbarba beantragte die Streichung des Artikels, der in Gemeinden mit hohem Zweitwohnungsanteil die Nutzung konventionierter Baumasse für Tourismus erlaube. LR Maria Hochgruber Kuenzer legte einen Kompromissvorschlag vor: Strukturschwache Gemeinden und Fraktionen sollten von der 100-prozentigen Konventionierung ausgenommen werden. Es handle sich um sieben Gemeinden und sieben Fraktionen. Paul Köllensperger meinte, dieser Artikel widerspreche auch dem Koalitionsprogramm. Es gehe um Baumasse zur Wohnnutzung, wenn man die Wohnungen nicht brauche, dann brauche man sie nicht bauen. Er beantragte auch, dass Gemeinden selbst eine hundertprozentige Konventionierung vorsehen können, wenn sie abwanderungsgefährdet sind. Peter Faistnauer wollte die touristische Nutzung außerhalb der Siedlungsgebiete auf 40 Prozent der neuen Wohnbaumasse beschränken. Riccardo Dello Sbarba bemerkte, dass einige der betroffenen 7 Gemeinden durchaus nennenswerte Nächtigungszahlen hätten, z.B. Stilfs, Brenner, St. Martin i.Th. Die Kriterien für diese Eingrenzung seien scharfzustellen, daher sei inzwischen eine Streichung des Artikels sinnvoller. LR Maria Hochgruber Kuenzer betonte, dass die 60:40-Regelung heute im ganzen Land gilt. Der Streichungsantrag Dello Sbarbas wurde abgelehnt, ebenso die Anträge Köllenspergers und Faistnauers. Angenommen wurde der Ersetzungsantrag von LR Hochgruber Kuenzer.

Art. 11 betrifft die Wohnungen für Ansässige. LR Maria Hochgruber Kuenzer beantragte die Wiedereinführung des Landesmietzinses, die Löschung der Bindung bei Verlegung innerhalb des Gemeindegebiets, die Aufhebung der Sanktionierung bei unbesetzter Wohnung. Peter Faistnauer forderte eine längere Frist für die Gemeinden bei der Überwachung der Konventionierungen. Riccardo Dello Sbarba wollte die Verlegung der Bindung in größeren Gemeinden auf dieselbe Bauzone beschränken. LR Hochgruber Kuenzer sah die Verlegung innerhalb der Siedlungsgrenze als guten Mittelweg. Einer Verlängerung der Frist für die Gemeinden von 30 auf 90 Tage könne sie zustimmen. Die Änderungsanträge von LR Hochgruber Kuenzer wurden angenommen, ebenso jener von Faistnauer. Der Antrag Dello Sbarbas verfiel. Der Artikel wurde mit 15 Ja, neun Nein und drei Enthaltungen genehmigt.

Von: mk

Bezirk: Bozen