Von: mk
Bozen – Der IV. Gesetzgebungsausschuss im Landtag hat heute die Generaldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 84/21 – Regionalität durch Transparenz: Kennzeichnung von offen angebotenen Lebensmitteln tierischen Ursprungs, eingereicht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba und Staffler – abgehalten. Die weitere Behandlung des Gesetzentwurfs wurde dann auf Antrag der Erstunterzeichnerin ausgesetzt.
Die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 104/21 – Öffentlicher und sozialer Wohnbau und Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, „Wohnbauförderungsgesetz“ (LR Deeg) – wurde vertagt, weil man noch die Erkenntnisse einer Studienfahrt nach Wien abwarten will, deren Programm der Ausschuss heute genehmigt hat, wie der stellvertretende Ausschussvorsitzende Helmuth Renzler im Auftrag der Vorsitzenden Paula Bacher berichtet. Nach der Entscheidung zur Vertagung wurde der Gesetzentwurf allerdings von den zuständigen Beamten von Wohnbauressort und -institut erläutert und mit ihnen im Detail diskutiert. Der Ausschuss will die Begutachtung des Entwurfs jedenfalls innerhalb 16. Mai abschließen, damit das Gesetz in der Juni-Sitzung im Plenum behandelt werden kann.
Der Landtagsabgeordnete Franz Ploner vom Team K zeigt sich über die Verschiebung erfreut: „Die Zeit war noch nicht reif. Die Sachverständigen der Sozialpartner waren nicht wirklich in die Ausarbeitung des Textes einbezogen worden, der zu viel dem Ermessen der Landesregierung überließ. Die Verschiebung ist eine kluge Entscheidung.“
Die Wobi-Reform sei immer noch eine offene Baustelle, zu viele wichtige Punkte seien nicht klar angesprochen worden und unbestimmt geblieben, während man darauf warte, dass die Landesregierung mit Durchführungsverordnungen eingreift, die den Landtag umgehen würden. Das Afi/Ipl und die von ihm zur Untersuchung der Angelegenheit eingesetzte Expertengruppe würden mindestens elf Punkte zählen. „Der Schritt zurück der Mehrheit ist sicherlich positiv, aber jetzt ist es an der Zeit, sich die Vorschläge der Opposition und der Sozialpartner anzuhören“, kommentiert Franz Ploner.
Vertagt wurde schließlich auch der Gesetzentwurf Nr. 105/21 – Bestimmungen über die Verwendung von Cannabisarzneimitteln für therapeutische Zwecke und Förderung der Forschung zur Produktion durch autorisierte Einrichtungen (Abg. F. Ploner, Köllensperger, A. Ploner, Rieder und Nicolini).
Renzler, der sich bei der Vorsitzenden Bacher für die konstruktive und unvoreingenommene Sitzungsführung bedankt, betont, dass die heutigen Entscheidungen mit breiter Mehrheit bzw. einstimmig gefällt wurden.