Von: ka
Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 52/20 – Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten, vorgelegt von der Landesregierung – mit 5 Ja (Magdalena Amhof, Jasmin Ladurner, Gert Lanz, Ulli Mair und Carlo Vettori)), 1 Nein (Alessandro Urzì) und 2 Enthaltungen (Myriam Atz Tammerle und Alex Ploner) gutgeheißen. Der Entwurf enthält Bestimmungen und Termine zur Wiederaufnahme von wirtschaftlichen und anderen Tätigkeiten vor, zur Reise- und Bewegungsfreiheit und zu Sicherheitsmaßnahmen.
Der Abg. Urzì hat einen Minderheitenbericht angekündigt, was Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof allerdings relativiert: “Er hat auch angekündigt, dass er versuchen wird, seinen Bericht morgen abzugeben, sodass der Gesetzentwurf noch diese Woche behandelt werden kann.” Wie Amhof ebenso berichtet, wurde der Entwurf abgesehen von den Vorschlägen der Landesregierung nur unwesentlich geändert. Die Änderungsanträge der Landesregierung, die angenommen wurden, betrafen vor allem die Bestimmungen zu Gesundheit und Sicherheit, die in einen Anhang zum Entwurf verschoben wurden, sowie die Kinderbetreuung, insbesondere die Größe der betreuten Gruppen.
Der Gesetzentwurf wird im Dringlichkeitswege auf die Tagesordnung der Landtagssitzung dieser Woche gesetzt. Die Sitzung ist für Dienstagnachmittag (14:30-18h), Mittwoch, Donnerstag und Freitag (jeweils 10-13 u. 14:30-18h) einberufen.
Das Landtagsgebäude ist nicht öffentlich zugänglich. Die Sitzung wird wie gewohnt live auf www.landtag-bz.org sowie über den Link auf der Facebookseite des Landtags (https://www.facebook.com/ landtagconsigliocunsei/) übertragen.