Von: mk
Bozen – Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 154/18 – Förderung von Initiativen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln und anderen Produkten, vorgelegt von der Landesregierung – begutachtet und mit fünf Ja (drei SVP, eine Grüne, eine Freiheitliche) einstimmig gutgeheißen.
Der Ausschuss hat an dem Entwurf, der auch einschlägige staatliche und europäische Normen berücksichtigt, nur wenige Änderungen vorgenommen. So wurde etwa zusätzlich die Sammlung von Sehhilfen und Gehbehelfen berücksichtigt sowie eine Vertretung der Handwerker im Koordinierungsgremium vorgesehen.
Ausschuss hört Experten zur Raumordnung an
Der II. Gesetzgebungsausschuss im Landtag will vor Behandlung der Raumordnungsreform die Meinung von Fachleuten und Interessenvertretern hören. Heute war die Rechtslage in Italien das Thema.
Die Mitglieder des II. Gesetzgebungsausschusses, die sich vor kurzem auch in der Schweiz und in Vorarlberg zum Thema erkundigt hatten, haben heute von Arch. Francesco Sbetti, Urbanistikprofessor an der Universität Ferrara, und RA Andrea Torricelli, vormals Dozent für Urbanistikrecht an den Universitäten Venedig und Florenz, einen Überblick über die Grundsätze der italienischen Raumordnung und ihre Entwicklung im Laufe der Zeit erhalten. Grundlage der Raumordnung ist immer noch ein Staatsgesetz von 1942, aber auch die regionalen Raumordnungsgesetze sind – mit den Ausnahmen Trentino, Emilia Romagna und Toskana – relativ älteren Datums (das Südtiroler Raumordnungsgesetz ist von 1997, das Landschaftsgesetz von 1970). Grundlegende Reformen wurden in den meisten Regionen verschoben, man hat sich auf die Änderung einzelner Artikel beschränkt. Solche einzelnen Änderungen wurden sehr oft vorgenommen – in der Toskana 328 in drei Jahren –, was sowohl auf die Komplexität des Themas hinweist wie auch auf die Schwierigkeit, öffentliche und private Interessen in Einklang zu bringen und dabei klare Prozeduren und Zuständigkeiten zu wahren. Anderswo, so die Experten, sei es nicht einfacher: In der Schweiz habe die Reform zehn Jahre gebraucht. Von Sbetti und Torricelli hat der Ausschuss auch nützliche Hinweise für die weiteren Arbeiten erhalten, so etwa über die Einbindung neuer rechtlicher Möglichkeiten wie z.B. der Baubeginnmeldung.
Der Ausschuss wird demnächst auch die Meinung der Gemeinden, der Sozialpartner und der Interessenverbände zur Reform anhören.