Von: mk
Bozen – Der erste Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 144/17 – „Neuordnung der örtlichen Körperschaften“ (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LR Arnold Schuler) – begutachtet und mit fünf Ja (Magdalena Amhof, Josef Noggler, Oswald Schiefer, Dieter Steger und Christian Tschurtschenthaler), einer Gegenstimme (Tamara Oberhofer) und drei Enthaltungen (Myriam Atz Tammerle, Brigitte Foppa und Alessandro Urzì)gebilligt. Foppa und Oberhofer haben einen Minderheitenbericht angekündigt.
Der Ausschuss hat von seiner längeren Tagesordnung nur diesen Gesetzentwurf behandelt, dies aber ausführlich und auch mit einiger Kritik, „von allen Seiten“, wie Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof präzisiert. „Vieles schien den Abgeordneten noch nicht genug durchdiskutiert, und auch der Rat der Gemeinden hat Bedenken geäußert.“ Dessen Änderungsvorschläge wurden zum Teil auch angenommen. Die Bedenken betreffen etwa die Kontrollfunktion des Landes, die möglicherweise nicht dem Status der Gemeinden angemessen ist, wie ihn die Verfassung vorsieht. Ein weiterer Kritikpunkt war die Dringlichkeit, mit der der Gesetzentwurf vorangebracht wurde. Diese gründet auf einem Änderungsantrag der Landesregierung, mit dem den Gemeinden noch heuer mehr Möglichkeiten bei der Haushaltserstellung eingeräumt werden sollen, etwa bei der Verwendung der Überschüsse. Vieles, kündigt Amhof an, soll noch bis zur Behandlung im Plenum geklärt werden.
Zu den Kernpunkten des Gesetzentwurfs gehört, wie Amhof betont, der Erhalt der Gemeinden in ihren derzeitigen Grenzen: „Wir setzen auf Zusammenarbeit statt auf Fusion. Das hat mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zu tun, aber auch mit der Steigerung der Qualität zugunsten von Bürgern und Verwaltern.“ Ein größeres Einsatzgebiet bedeutet für die Fachbeamten, z.B. in der Urbanistik oder bei der Buchhaltung, mehr Fälle und damit mehr Erfahrung. Die Zusammenarbeit soll auch eine homogenere Entwicklung von Gemeinden unterschiedlicher Größe erlauben. Ein weiterer Eckpfeiler der Reform ist die Übertragung von Diensten, zunächst bei der Finanzierung der Bildungsausschüsse, der Kindergärten und der Schulausspeisung, aber weitere Dienste sollen schrittweise folgen.