Von: mk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 33 –Wiedereinführung der Bürgerklage im Gesetz “Raum und Landschaft” (Erstunterzeichner Riccardo Dello Sbarba) – mit drei Ja (Riccardo Dello Sbarba, Peter Faistnauer und Andreas Leiter Reber) und vier Nein (Franz Locher, Magdalena Amhof, Helmut Tauber und Manfred Vallazza).
Das Raumordnungsgesetz von 1997 sah vor, dass Bürger auch bei der Landesregierung Einspruch gegen Bauprojekte und Arbeiten erheben können. Der Gesetzentwurf Nr. 33/19 wollte diese Bestimmung auch ins neue Gesetz von 2018 einfügen.
Wie Ausschussvorsitzender Franz Locher erklärt, sah die Mehrheit im Ausschuss auch mit dem neuen Gesetz die Einspruchsmöglichkeit ausreichend gegeben: „Die Gemeinde muss bereits jedes Projekt auf seine rechtliche Konformität überprüfen. Und der Bürger hat das Recht, bei der Gemeinde eine Eingabe zu machen. Dort kann die Situation objektiver bewertet werden. Außerdem besteht laut Zivilgesetzbuch immer die Möglichkeit, sich an das Verwaltungsgericht zu wenden.“