Von: ka
Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss hat sich heute zunächst mit dem Antrag der Abg. Atz Tammerle befasst, eine Anhörung zur Reform des „Dritten Sektors“ abzuhalten. Wie der stellvertretende Ausschussvorsitzende Carlo Vettori, der die heutige Sitzung leitete, berichtet, sollen dazu Südtirols Vertreter in der Sechserkommission, Südtiroler Parlamentarier und natürlich auch Vertreter des Ehrenamts angehört werden. Das Anhörungsprogramm soll bei der nächsten Sitzung abgestimmt werden.
Die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 82/21 – Änderungen zum Landesgesetz Nr. 5 vom 8. März 2010 ‚Gleichstellungs- und Frauenförderungs-gesetz des Landes Südtirol und Änderungen zu bestehenden Bestimmungen‘ (Abg. Maria Elisabeth Rieder, Paul Köllensperger, Peter Faistnauer, Alex Ploner und Franz Ploner) – wurde im Einvernehmen mit den Einbringern vertagt. Der Gesetzentwurf sieht Maßnahmen gegen die Lohnschere zwischen Mann und Frau vor.
Auch der Landesgesetzentwurf Nr. 108/22 – Änderung des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, ‚Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden‘ (eingebracht vom Rat der Gemeinden) – wurde nach Abschluss der Generaldebatte vertagt. Ziel des Gesetzentwurfs ist vor allem eine angemessene Geschlechtervertretung im Rat der Gemeinden.
Schließlich hat der Ausschuss die Generaldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 107/22 – Änderungen des Landesgesetzes vom 18. März 2002, Nr. 6, ‚Bestimmungen zum Kommunikationswesen und zur Rundfunkförderung‘ (Abg. Gerhard Lanz und Magdalena Amhof) – abgehalten und die weitere Behandlung vertagt, da im Laufe der Sitzung mehrere Änderungsanträge vorgelegt wurden, die noch zu übersetzen sind. Mit diesem Gesetz sollen einige Förderungsmöglichkeiten präzisiert bzw. neu eingeführt werden.