Von: mk
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 18/2019 – Sicheres Rodeln, eingebracht von Alex Ploner u.a. – begutachtet und mit drei Ja (Alex Ploner, Hanspeter Staffler, Josef Unterholzner) und fünf Nein (Helmut Tauber, Helmuth Renzler, Gerhard Lanz, Carlo Vettori, Diego Nicolini) abgelehnt.
Wie Ausschussvorsitzender Tauber erklärt, war die Mehrheit der Meinung, dass man die zahlreichen Sportarten außerhalb des Skisports nicht eigens reglementieren, sondern auf Sensibilisierung und Beschilderung setzen will. Dazu kündigte er einen eigenen Beschlussantrag an.
Anschließend hat der Ausschuss dem Landesgesetzentwurf Nr. 22/19 – Vereinfachungen in der öffentlichen Auftragsvergabe, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher – mit sechs Ja (Tauber, Renzler, Lanz, Vettori, Unterholzner, Ploner) und zwei Enthaltungen (Staffler, Nicolini) zugestimmt. Tauber verweist darauf, dass das Ziel der Erleichterung für alle Beteiligten allgemein im Ausschuss geteilt wurde, und nennt als Beispiele den Art. 13 des Gesetzentwurfs, wonach die Kontrolle von Aufträgen bis zu 150.000 Euro zentral durch die Vergabeagentur durchgeführt werden, wodurch tausende Verfahren und hohe Kosten gespart werden können. Die Kontrolle der Teilnahmeanforderungen wird erst bei Vertragsabschluss nötig. Für die neuen staatlichen Umweltstandards, für die es zum Teil noch nicht die entsprechenden Produkte gibt und für die auch die konkreten Normen fehlen, wurde mit Art. 15 eine Kann-Bestimmung vorgesehen. Die Schwelle für Direktaufträge wurde heute im Ausschuss auf 150.000 Euro erhöht.