Anträge zu den Löhnen und belasteten Familien

Landtag befasst sich mit Gültigkeit von Studientiteln

Donnerstag, 13. September 2018 | 16:35 Uhr

Bozen – Zu Beginn der nachmittäglichen Sitzung im Landtag kritisierten Grüne, BürgerUnion und Süd-Tiroler Freiheit aus unterschiedlichen Gründen die kurzfristige Einberufung für morgen zur Wiederholung der Wahl eines Verwaltungsrichters. Der Landtagspräsident verteidigte die Vorgangsweise: Morgen sei die letzte Gelegenheit, den Fall noch in dieser Legislaturperiode zu sanieren.

Beschlussantrag Nr. 445/15: Tarifautonomie – Kaufkraft der Löhne sichern (Freiheitliche). Die Einbringer haben dazu eine neue Fassung vorgelegt: Die Landesregierung wird aufgefordert, die einheimischen Sozialpartner anzuhalten, auf lokaler und betrieblicher Ebene Zusatzverträge abzuschließen, welche die Bedingungen der gesamtstaatlichen Kollektivverträge verbessern und auch höhere Löhne vorsehen können. Die SVP wies darauf hin, dass in der Zwischenzeit mehrere Abkommen auf Landesebene geschlossen wurden und kündigte eine detailliertere Tagesordnung zum Thema an. Ein Abgeordneter der Freiheitlichen distanzierte sich vom Antrag. Die Grünen unterstützten den Antrag mit Verweis auf die unteren Einkommensschichten. Die Landesregierung plädierte für die SVP-Tagesordnung (zum Haushalt), die weiter reiche als der Antrag. Der Antrag wurde mit acht Ja, 14 Nein und drei Enthaltungen abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 698/16: Physische und psychische Gesundheit besonders belasteter Familien (Freiheitliche). Die Einbringer haben dazu eine neue Fassung vorgelegt: Die Landesregierung soll aufgefordert werden, in Absprache mit zuständigen sozialen Einrichtungen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Eltern und ihren Kindern in Situationen besonderer physischer und psychischer Belastung ein Angebot an Rehabilitationen und Kuren zu ermöglichen. Die Landesregierung verwies auf eine Reihe von Organisationen, die genau diese Aufgabe wahrnähmen und vom Land unterstützt würden. Dazu gebe es auch Angebote der öffentlichen Hand. Der Antrag wurde mit acht Ja, 15 Nein und drei Enthaltungen abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 931/18: Annullierung der Ernennung eines Verwaltungsrichters vom 27.7.2018 (BürgerUnion). Das Präsidium des Landtages wird verpflichtet, die Annullierung der Ernennung eines Richters am Bozner Verwaltungsgericht vom 27.07.2018 auf die Tagesordnung des Landtages zu setzen und die Folgeschritte vorzubereiten und gegebenenfalls einzuleiten. Der Einbringer, der den Antrag am 14. August gestellt hatte, begründete ihn mit Verweis auf das EU-Recht, wonach Richter jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten müssten. Der Landtag habe hingegen einen Richter ernannt, der vorher in der Anwaltschaft des Landes gearbeitet habe. Der beschließende Teil des Antrags sei nun aber hinfällig, daher zog der Einbringer ihn zurück.

Beschlussantrag Nr. 932/18: Gültigkeit von Studientiteln in Südtirol (Süd-Tiroler Freiheit). Die Einbringer haben dazu heute eine neue Fassung vorgelegt: 1. Der Südtiroler Landtag spricht sich für die volle Gültigkeit österreichischer Studientitel in Südtirol aus. 2. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, mit der italienischen und österreichischen Regierung in Verhandlungen zu treten, um eine Regelung zu erwirken, welche vorsieht, dass alle an den österreichischen Universitäten und Fachhochschulen erworbenen Studientitel ─ mindestens auf dem Gebiet der autonomen Provinz Bozen ─ volle Gültigkeit besitzen. L’Alto Adige nel cuore sprach sich gegen den Antrag aus, der auch unlogisch sei, da er sich auf eine Anerkennung in Südtirol beschränke. Die Landesregierung plädierte für den Antrag, er entspreche ihrer Zielsetzung. Der Antrag wurde mit 24 Ja, einem Nein und einer Enthaltung angenommen.

Beschlussantrag Nr. 418/15: Erste Sprachgruppenzugehörigkeitserk lärung: ernstzunehmender Hinweis der Volksanwältin (Grüne). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, der Sechserkommission eine Abänderung von Artikel 20-ter des DPR Nr. 752/1976 vorzuschlagen, damit zumindest der Zeitpunkt der ersten Sprachgruppenzugehörigkeitserk lärung von jeder Person frei gewählt werden kann und diese dann unmittelbar gültig ist. Gleichzeitig werden die vom Landtag in die Sechserkommission entsandten Vertreter aufgefordert, sich für eine Abänderung von Artikel 20-ter des DPR Nr. 752/1976 einzusetzen, damit zumindest der Zeitpunkt der ersten Sprachgruppenzugehörigkeitserk lärung von jeder Person frei gewählt werden kann und diese dann unmittelbar gültig ist. L’Alto Adige nel cuore zeigte sich mit dem Grundanliegen einverstanden, die Süd-Tiroler Freiheit hingegen meinte, die Zugehörigkeitserklärung könne auch Jugendlichen zugemutet und abverlangt werden. Die Landesregierung sprach sich gegen den Antrag aus, der zu mehr Opportunitätserklärungen führen würde. Es sei übrigens eine Durchführungsbestimmung mit Rom vereinbart worden, wonach die anonyme Sprachgruppenerklärung alle zehn Jahre in Südtirol beibehalten wird, auch wenn die Volkszählung italienweit nicht mehr in diesen Abständen abgehalten wird. Der Antrag wurde mit drei Ja, 18 Nein und vier Enthaltungen abgelehnt.

Von: mk

Bezirk: Bozen