Von: luk
Bozen – Im Südtiroler Landtag wurde heute die letzte Sitzung der Legislaturperiode beendet. Dabei wurde der technische Haushalt ohne politische Vorgaben für die nächste Landesregierung bearbeitet. Außerdem hat der Landtag die Ernennung Beikirchers zum Verwaltungsrichter wiederholt.
Landesgesetzentwurf Nr. 171/18: Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2019 und Landesgesetzentwurf Nr. 172/18: Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2019, 2020 und 2021 (beide vorgelegt von der Landesregierung). Es handelt sich, wie die Landesregierung erklärte, um einen rein technischen Haushalt, ohne neue politische Ziele – welche der nächsten Landesregierung überlassen bleiben. Ein technischer Haushalt, der nur das Mindestmaß an Bestimmungen enthält, um im neuen Jahr nach den Wahlen wirtschaften zu können, bis der endgültige Haushalt steht. Allerdings seien einige wenige inhaltliche Bestimmungen enthalten, etwa zur Immobiliensteuer für gemeinnützige Organisationen oder zur Einstufung der Führungskräfte in den Gemeinden. Der Haushaltsvoranschlag umfasst Einnahmen und Ausgaben von 5,97 Mrd. Euro.
Die BürgerUnion merkte an, dass der Haushalt wegen der höheren Wirtschaftsleistung in den letzten Jahren gestiegen sei, dass aber manche, vor allem soziale Bereiche zurückgeblieben seien: Pflegepersonal, Familienförderung u.a. Weitere Kritikpunkte: Flughafen und Führung des Sanitätsbetriebs.
Die Landesregierung berichtete über laufende Tarifverhandlungen mit dem Personal und verwies auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Führung des Flughafens. An das Referendumsergebnis werde man sich halten.
Die BürgerUnion forderte mit einer Tagesordnung zum Haushalt das Festhalten am Landesregierungsbeschluss zur Impfpflicht für Schulkinder. Die Tagesordnung an, die in Absprache mit der Mehrheit geändert wurde (Vermeidung von Schulausschlüssen im laufenden Schuljahr) wurde von der Landesregierung angenommen.
Die SVP forderte fiskalische Anreize bzw. Förderung für Lohnaufbesserungen auf individueller, betrieblicher oder territorialer Ebene sowie zügigere Verhandlungen zum Bereichsvertrag für das Landespersonal. Die Tagesordnung wurde von der Landesregierung angenommen.
Die Artikel der Gesetzentwürfe wurden ohne Debatte, aber mit einigen von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen genehmigt.
In ihrer Stimmabgabeerklärung nutzten mehrere Abgeordnete (Grüne, Süd-Tiroler Freiheit, BürgerUnion und Landesregierung) die Gelegenheit zu einer Rückschau auf die Legislaturperiode bzw. auf ihre Amtszeit.
Die beiden Gesetzentwürfe wurden mit jeweils 19 Ja, elf Nein und vier Enthaltungen genehmigt.
Die Sitzung wurde mit dem Dank des Präsidenten an die Abgeordneten und die Mitarbeiter geschlossen.
Im Anschluss ist der Landtag zu einer zweiten Sitzung zusammengetreten, um das Verfahren für die Ernennung eines Verwaltungsrichters der deutschen Sprachgruppe zu wiederholen.
In einer separaten Sitzung der Abgeordneten der deutschen Sprachgruppe gingen 19 von 26 Stimmen an Stephan Beikircher.
In der geheimen Abstimmung im Plenum entfielen anschließend 20 (von 28) Stimmen auf Beikircher.
Damit war auch die letzte Sitzung in dieser Legislaturperiode beendet.
Pöder: “Festhalten der SVP an Wahl Beikirchers zum Verwaltungsrichter ist stümperhaft und schlimmste Machtlogik”
Der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, wirft der SVP bei der Wahl des Vizechefs der Rechtsabteilung der Landesregierung zum Verwaltungsrichter “Stümperei und übelste Machtlogik” vor. “Nachdem die SVP bei der ersten pannenhaften Ernennung im Zuge der Vorbereitungssitzung der deutschen Abgeordneten im Landtag nicht einmal imstande war, die 15 nötigen Stimmen auf Beikircher zu vereinen, hat sie jetzt bei der Wahlwiederholung erneut an Beikircher festgehalten. Besser wäre gewesen, wenn Mehrheit und Opposition sich im zweiten Wahlgang auf einen der anderen Bewerber geeinigt hätten, auch um die Unabhängigkeit eine Verwaltungsrichters und des Verwaltungsgerichtes zu betonen”, so Pöder.
“Das Verwaltungsgericht entscheidet unter anderem auch über Rechtskonflikte zwischen Bürgern oder Privatunternehmen und dem Land und da ist es optisch, faktisch und laut EuGh-Urteil auch juridisch fragwürdig, wenn in diesem Falle der bisherige stellvertretende Chef-Anwalt der Landesregierung künftig als Richter urteilt”, so Pöder.