Von: Ivd
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtags hat heute unter dem Vorsitz von Harald Stauder (SVP) den Landeshaushalt 2026 und die dazugehörigen Begleitgesetze gutgeheißen. Alle drei Gesetzesentwürfe wurden mit Mehrheit der Regierungsvertreter angenommen.
Rekordhaushalt mit 8,76 Milliarden Euro
Der Haushaltsvoranschlag 2026–2028 umfasst laut Begleitbericht das größte Kompetenzvolumen in der Geschichte der Autonomen Provinz Bozen – insgesamt 8,76 Milliarden Euro.
22 Prozent der Mittel sind für den Bereich Gesundheit vorgesehen, 14,8 Prozent für Bildung, 12 Prozent für Gemeinden und 10,8 Prozent für soziale Rechte und Familienpolitik.
Neben den verpflichtenden Ausgaben sollen vor allem Investitionen in Infrastruktur, Territorium und öffentliche Dienstleistungen finanziert werden.
Detailregelungen und Änderungen in mehreren Bereichen
Das Landesstabilitätsgesetz 2026 (LGE 57/25) enthält unter anderem Bestimmungen zur Kfz-Steuer, zu Kollektivverträgen, Fonds für Lokalfinanzen und zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS.
Das Begleitgesetz (LGE 59/25) sieht Anpassungen in mehreren Landesgesetzen vor – etwa in den Bereichen UNESCO-Stätten, Hochschulbildung, Schulfürsorge, Energie, Bodenschutz und Skischulen.
So sollen künftig etwa Nicht-EU-Bürger, die seit mindestens zwei Jahren in Südtirol wohnen, auch dann Anspruch auf Studienbeihilfen haben, wenn sie außerhalb des Landes studieren.
Abstimmungsergebnisse
Alle drei Gesetzentwürfe wurden mit den Stimmen der SVP-Mehrheit (Stauder, Deeg, Locher, Schuler) angenommen. Dagegen stimmten Köllensperger (Team K), Foppa (Grüne) und Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit). Leiter Reber (Freie Fraktion) enthielt sich.
Minderheitenberichte wurden nicht angekündigt
Ausschussvorsitzender Harald Stauder sprach nach der Sitzung von einer „konstruktiven Diskussion“, die gezeigt habe, „wie wichtig der Austausch zwischen Politik und Fachleuten ist – besonders bei einem Landeshaushalt“.




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